Antrag
zur Sitzung des Rates am 21. November 2019.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen und Gruppen von SPD, GRÜNEN, DIE LINKE, FDP und W.i.R. bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung stellen zu lassen:
- Der Rat der Stadt Remscheid fordert den Bund auf, die Integrationspauschale als seine Beteiligung an den Integrationskosten der Länder und Gemeinden nicht zu kürzen.
- Der Rat der Stadt Remscheid fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, die Mittel, die der Bund den Ländern zur Integration von Geflüchteten ab 2020 zur Verfügung stellt, an die Kommunen komplett weiterzuleiten.
- Das Land Nordrhein-Westfalen muss endlich die Ergebnisse des von ihm in Auftrag gegebenen und seit Oktober 2018 vorliegenden Gutachtens von Professor Lenk (Universität Leipzig) berücksichtigen und dementsprechend eine auskömmliche Anpassung der Pro-Kopf-Pauschale für Asylsuchende rückwirkend ab dem 01.01.2018 beschließen.
- Die Städte und Gemeinden leisten vor Ort viel Arbeit zur Integration und Schultern diese Aufgabe, dann dürfen diese nicht auch noch die Kosten für geduldete Geflüchtete tragen. Der Rat der Stadt Remscheid erwartet daher vom Land eine dauerhafte Übernahme der Kosten für Geduldete, die über die bisherige Zahlung einer Pauschale für drei Monate hinausgeht, zum Beispiel über eine Einbeziehung dieser Personengruppe in die Pro-Kopf-Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).
Begründung:
Der Bund stellt den Ländern seit dem Jahr 2016 über ihren Umsatzsteueranteil eine jährliche Integrationspauschale als seine Beteiligung an den Integrationskosten der Länder und Gemeinden zur Verfügung. Im Jahr 2019 liegt diese Pauschale bei 2,435 Milliarden Euro; dabei entfallen rund 432 Millionen Euro auf das Land Nordrhein-Westfalen. Der Bund hat jedoch angekündigt, die Integrationspauschale von 2,435 Milliarden Euro auf 700 Millionen Euro (2020) und 500 Millionen Euro (2021) zu senken. Der Anteil Nordrhein-Westfalens sinkt entsprechend auf rund 151 Millionen Euro im Jahr 2020. Diese Kürzung ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Die Integration der Flüchtlinge findet vor allem in den Kommunen statt, und diese Aufgabe wird uns noch viele Jahre begleiten.
Nachdem im laufenden Jahr die Integrationspauschale in Höhe von 432 Millionen Euro komplett an die Kommunen weitergeleitet wird, sieht der Entwurf des Landeshaushalts für das Jahr 2020 keine Weitergabe der Mittel vor, sondern die Landesregierung möchte diese ausschließlich als eigene Einnahmeverbesserung verbuchen. Und das, obwohl aktuell im Vergleich zu 2016 über 1,7 Milliarden Euro weniger an Landesmitteln für Unterbringung und Integration zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Landesregierung will also trotz immer noch hoher Steuereinnahmen und gleichzeitig zurückgehender eigener Ausgaben für Integration und Unterbringung die Bundesmittel wieder komplett alleine einstreichen. Die Kommunen hingegen, die ab 2020 auf den Großteil aus der Integrationspauschale verzichten müssen und deren Kosten für die Finanzierung der Geflüchteten und speziell der Geduldeten weiter wachsen, gehen leer aus.
Das sogenannte Lenk-Gutachten, das vom zuständigen Landesministerium in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die zurzeit geltende Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Kommunen in Höhe von 10.392 Euro pro Geflüchtetem pro Jahr vor allem für die kreisfreien Städte nicht auskömmlich ist. Statt rund 10.300 Euro pro Geflüchtetem benötigen die meisten kreisfreien Städte jeweils 13.500 bis 16.000 Euro.
Das Land sollte schnellstmöglich die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Kommunen endlich Klarheit und Verlässlichkeit bei der Finanzierung der Geflüchteten erhalten. Dazu gehört die Umsetzung des schon lange vorliegenden Gutachtens der Universität Leipzig zur finanziellen Ausgestaltung der Pro-Kopf-Pauschale für Asylsuchende nach dem FlüAG. Seit 2018 enthält das Land den Kommunen laut der gutachterlichen Bewertung rund 300 Millionen Euro vor. Dieses Geld fehlt vor Ort für gute Unterbringung und Integrationsangebote. Außerdem sollte das Land für die mit der Bundesregierung vereinbarten weiteren Mittel für die Integration zur Entlastung bei der Integration eine verbindliche und auskömmliche Regelung zur finanziellen Beteiligung der Kommunen finden, damit diese entsprechend Planungssicherheit erhalten. Und nicht zuletzt bedarf es endlich einer dauerhaften Übernahme der Kosten für die länger als drei Monate in Deutschland lebenden Geduldeten. Die Integrationsarbeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und es ist daher die gemeinsame Verantwortung von Bund und Land, die Kommunen mit einer auskömmlichen Finanzierung bei ihrer Integrationsarbeit zu fördern und so den sozialen Frieden vor Ort zu sichern.
gez. Sven Wolf
gez. Beatrice Schlieper
gez. Fritz Beinersdorf
gez. Wolf Lüttinger
gez. Waltraud Bodenstedt