Unsere Ratsmitglieder
Gruppensprecherin
Waltraud Bodenstedt
Geburtsdatum / — ort: | Remscheid |
Adresse: | Steinackerstr. 26a, 42859 Remscheid |
Telefon: | 781965 |
Familienstand / Kinder: | Ich bin verwitwet und habe einen Sohn mit eigener Familie |
Beruf/Ausbildung: | Diplomfinanzwirtin |
seit wann in Remscheid: | seit Geburt |
politische Aktivitäten: | Mitarbeit in der W.i.R. |
politische Ämter: | seit 2004 Ratsmitglied, seit 2014 Sprecherin der Ratsgruppe, Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, Mitglied in der Kommission für Beschwerden und Anregungen, Mitglied im Ausschuss für Schule, Mitglied im Integrationsrat, Mitglied im Aufsichtsrat GEWAG, stellv. Mitglied im Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit, Stellvertreterin bei der Mitgliederversammlung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e.V. |
seit wann im Rat/Fraktion: | 2004 |
Vereine, sonstige Ämter: | Aktives Mitglied im a) Förderverein des Gertrud-Bäumer-Gymnasiums b) Partnerschaftsverein Quimper / Remscheid c) Verein Pro Arte zur Kulturunterstützung in Remscheid d) Freundschaftsverein Kirsehir — Remscheid |
Hobbys/Interessen: | Soweit noch Zeit bleibt: Reisen |
Was reizt Sie an der Kommunalpolitik? | Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten |
Wann traten Sie in die Wählergemeinschaft ein und warum? | Ende 1999 in die Wählergemeinschaft in Remscheid Mitwirkung an der Entwicklung der Stadt und ihrer Stadtgesellschaft |
Die Interessen welcher Gruppen vertreten Sie? | Aller Bürger, soweit sie ein Sprachrohr brauchen |
Für welche konkreten Vorhaben wollen Sie sich Einsetzen? | Schulbereich: Laufende Gebäudesanierung, Erweiterung des Ganztagsangebotes, Verbesserung der Sprachkompetenz (auch von Migranten), Vertiefung des berufsbezogenen Unterrichts in den weiterführenden Schulen und enge Kooperation mit den Remscheider Betrieben, Ausstattung des digitalen Lehrbetriebs Sozialbereich: bezahlbare Wohnbebauung für junge Familien, Zusammenarbeit in den Stadtteilen, Schwerpunkt Sicherheit und Sauberkeit; Aktivierung der Migrantenfamilien zur Teilnahme am sozialen Leben in unserer Stadt und in ihren Wohnquartieren Wirtschaft: Veränderung der Gemeindefinanzausstattung, Einsatz für die Geschlossenheit der bergischen Region, Auffangen der Veränderungen des Industriestandortes durch Tourismusangebote (z.B. Bahntrassen, Umsetzung des DOC-Projektes), Stärkung der Gründerinitiativen |
Kandidatur im Wahlbezirk Reinshagen: | Umbau des Stadions mit seinem Umfeld, Erneuerung und Sicherung des Ehrenhains, Instandhaltung der Wanderwege im Schimmelbusch, Unterstützung der Schule Reinshagen mit dem Thema: sicherer Schulweg, Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Westhauserstraße bei Ausweisung als Umleitungsstrecke, Veränderung der Wohnbebauung zwischen Güldenwerth und Bahnlinie |
Waltraud Bodenstedt
Stellv. Gruppensprecher
Roland Kirchner
Geburtsdatum / — ort: | 17.05.1962 in Remscheid |
Adresse: | Tenter Weg 80, 42897 Remscheid |
Telefon: | Privat: 63671 |
Familienstand / Kinder: | verheiratet, 3 Kinder |
Beruf/Ausbildung: | Handformer |
seit wann in Remscheid: | seit 17.05.1962 |
politische Aktivitäten: | stellv. Mitglied in der Stadtteilkonferenz Hasenberg |
politische Ämter: | Ratsmitglied, Mitglied im Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit, stellv. Mitglied im Hauptausschuss, in der Kommission für Beschwerden und Anregungen sowie im Schulausschuss, Mitglied im Aufsichtsrat der Bergischen Symphoniker |
seit wann im Rat/Fraktion: | 1999 |
Vereine, sonstige Ämter: | Vorstandsmitglied der Wählergemeinschaft in Remscheid (W.i.R.) und des Verkehrs- und Förderverein Lennep, Mitglied im 1. Bürgerbusverein RS und im Siedlerverein Grenzwall e.V. |
Hobbys/Interessen: | Pflege meines Oldtimers, Brettspiele mit guten Freunden und Musik genießen |
Was reizt Sie an der Kommunalpolitik? | Die Nähe zwischen politischen Entscheidungen und deren Umsetzung. Man kann gute Ideen umsetzen, ohne Fraktionszwang. |
Wann traten Sie in die Wählergemeinschaft ein und warum? | 16.03.1999 Gründungsmitglied der W.i.R. (Wählergemeinschaft in Remscheid) |
Die Interessen welcher Gruppen vertreten Sie? | Ich bin Vater, Ehemann, Sohn, Autofahrer, ÖPNV Nutzer, Vereinsmitglied, Ehrenamtler, Christ, Konsument und Privatier. Ich war Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kann mich deshalb gut in alle Parteien versetzen. |
Für welche konkreten Vorhaben wollen Sie sich einsetzen? | Verkehrsführung in und um Lennep (Ring Straße, Altstadt, B51n), Boulevard Kölner Straße, Bereitstellung von “besonderen” Gewerbegebieten mit Zukunftschancen, Umsetzung des DOC in Lennep, Gestaltung des Ämterhauses zum Bürgerzentrum, Marktorientierter ÖPNV für Remscheider zum Nulltarif |
Roland Kirchner
Rat der Stadt Remscheid
Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder des Rates beträgt 52. Eine Veränderung infolge eines durchzuführenden Verhältnisausgleiches bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren im Rat regelt die “Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Remscheid, die Bezirksvertretungen und Ausschüsse” (GeschOR). Soweit der Rat die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten nach § 41 Abs. 2 GO NRW auf Ausschüsse oder den Oberbürgermeister übertragen hat, ist er im Einzelfall berechtigt, die Entscheidung wieder an sich zu ziehen.
Zuständigkeit bzw. abschließende Entscheidung
Der Rat der Gemeinde ist nach § 41 GO NRW für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit das Gesetz nichts Anderes bestimmt. Dies bedeutet nicht, dass jede Angelegenheit auch eines Ratsbeschlusses bedarf. Durch die GO NRW und andere Gesetze sind bestimmte Aufgaben bereits auf andere Organe (bspw. Bezirksvertretungen, Oberbürgermeister/in) übertragen.
Weiterhin kann der Rat sein Entscheidungsrecht — bis auf bestimmte Ausnahmen — auf die Ausschüsse nach §§ 57 ff GO NRW oder den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin übertragen.
§ 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW enthält einen Vorbehaltskatalog von Angelegenheiten, die wegen ihrer Bedeutung Kraft Gesetzes dem Rat vorbehalten sind. Der Vorbehaltskatalog ist jedoch nicht vollständig; es gibt darüber hinaus noch weitere Angelegenheiten, für die durch die Gemeindeordnung oder andere Gesetze die ausschließliche Zuständigkeit des Rates festgelegt ist.
Die Bildung von Ausschüssen und anderen Gremien gehört zu den ausschließlichen Angelegenheiten des Rates (§ 57 Abs. 1 GO NRW, Ziff. 17.1 der Hauptsatzung der Stadt Remscheid (HauptS) und 17.5 HauptS).
Die Entscheidung über folgende Angelegenheiten kann der Rat nicht übertragen:
- die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
- die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter,
- die Wahl der Beigeordneten,
- die Verleihung und die Entziehung des Ehrenbürgerrechts und einer Ehrenbezeichnung,
- die Änderung des Gemeindegebiets, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist,
- den Erlaß, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen,
- abschließende Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren und abschließende Satzungsbeschlüsse auf der Grundlage des Baugesetzbuchs und des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch,
- den Erlaß der Haushaltssatzung und des Stellenplans, die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und überplanmäßigen und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen sowie die Festsetzung des Investitionsprogramms,
- die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte,
- die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung,
- die teilweise oder vollständige Veräußerung oder Verpachtung von Eigenbetrieben, die teilweise oder vollständige Veräußerung einer Beteiligung an einer Gesellschaft oder anderen Vereinigungen des privaten Rechts, die Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer eingetragenen Kreditgenossenschaft sowie den Abschluß von anderen Rechtsgeschäften im Sinne des § 111 Abs. 1 Satz 1,
- die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß § 114a, öffentlichen Einrichtungen und Eigenbetrieben, die erstmalige Beteiligung sowie die Erhöhung einer Beteiligung an einer Gesellschaft oder anderen Vereinigungen in privater Rechtsform, den Erwerb eines Geschäftsanteils an einer eingetragenen Kreditgenossenschaft,
- die Umwandlung der Rechtsform von Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß § 114a, öffentlichen Einrichtungen und Eigenbetrieben sowie die Umwandlung der Rechtsform von Gesellschaften, an denen die Gemeinde beteiligt ist, soweit der Einfluß der Gemeinde (§ 63 Abs. 2 und § 113 Abs. 1) geltend gemacht werden kann,
- die Umwandlung des Zwecks, die Zusammenlegung und die Aufhebung von Stiftungen einschließlich des Verbleibs des Stiftungsvermögens,
- die Umwandlung von Gemeindegliedervermögen in freies Gemeindevermögen sowie die Veränderung der Nutzungsrechte am Gemeindegliedervermögen,
- die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung sonstiger Sicherheiten für andere sowie solche Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleichkommen,
- die Bestellung des Leiters und der Prüfer des Rechnungsprüfungsamts sowie die Erweiterung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts über die Pflichtaufgaben hinaus,
- die Genehmigung von Verträgen der Gemeinde mit Mitgliedern des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse sowie mit dem Bürgermeister und den leitenden Dienstkräften der Gemeinde nach näherer Bestimmung der Hauptsatzung,
- die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den Bürgermeister(in) übertragen, soweit nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.