W.i.R. bitten in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 13.06.2024 um die Beantwortung folgender Fragen:
- Inwieweit ist die Regelung bezüglich einer Mindestbreite von 2,50m für einen gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg auf bereits bestehenden Fuß- und Radwegen verbindlich oder besteht dort Bestandsschutz?
- Falls es keinen Bestandsschutz gibt, inwieweit werden bestehende Strecken begutachtet und angepasst?
Begründung:
Im Kapitel 3.6 “Gemeinsame Führung mit dem Fußgängerverkehr” der ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ist eine Mindestbreite von 2,5 Meter für die gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr vorgesehen. Diese wird bei bestehenden Wegen nicht überall im Remscheider Stadtgebiet eingehalten. Wenn dann noch auf dem schmalen Weg ein Laternenpfahl das Fahrradfahren verhindert, trägt dies nicht zur Attraktivität des Radfahrens bei und auch die Akzeptanz zwischen Fußgänger und Fahrradfahrenden wird durch schmale gemeinsam genutzte Wege nicht gefördert.
Sollte die Stadt Remscheid den Radverkehr als Mobilitätsform für eine nachhaltige Mobilität neben dem ÖPNV sehen, muss auch eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Dazu gehört dann auch die Überprüfung der bestehenden Radwege auf deren uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit.