Nah­ver­sor­gung im Süd­be­zirk stärken

Aus den Anträ­gen 15/7780 und 16/0644 wur­de der gemein­sa­me Antrag 16/1031 erar­bei­tet und in der Bezirks­ver­tre­tung Süd am 16.06.2021 zur Abstim­mung gestellt:

Die Ver­tre­tun­gen von SPD, CDU, GRÜNE, FDP, DIE LINKE und WiR stel­len für die Sit­zung der Bezirks­ver­tre­tung Süd am 16. Juni 2021 fol­gen­den Antrag.

Die Ver­wal­tung wird beauftragt,
- mög­li­che Stand­or­te für die Ansied­lung eines Dro­ge­rie­mark­tes im Süd­be­zirk und für die Ansied­lung eines Lebens­mit­tel­mark­tes im Rah­men der Grund­ver­sor­gung der Stadt­tei­le Bliedinghausen/Ehringhausen zu identifizieren,
- die Ver­füg­bar­keit der betref­fen­den Flä­chen zu klären,
- mög­li­che Pro­jekt­ent­wick­lungs- und Betriebs­ge­sell­schaf­ten wie auch klei­nen loka­len Ein­zel­han­del für die Rea­li­sie­rung die­ser Märk­te anzusprechen.

Begrün­dung:
Das der­zeit gül­ti­ge Ein­zel­han­dels­kon­zept wur­de durch den Rat in des­sen Sit­zung am 25. Sep­tem­ber 2014 als städ­te­bau­li­ches Ent­wick­lungs­kon­zept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Bau­ge­setz­buch (BauGB) beschlos­sen. Damit ist die­ses Kon­zept eine ver­bind­li­che Grund­la­ge für die Bau­leit­pla­nung und die Pra­xis der Bau­ge­neh­mi­gung. Für Ein­zel­han­del, Inves­to­ren sowie Grund­stück­ei­gen­tü­me­rin­nen und — eigen­tü­mer besteht auf die­se Wei­se ein ver­bind­li­cher Ori­en­tie­rungs­rah­men, der Sicher­heit für Pla­nun­gen und Inves­ti­tio­nen bie­tet. Bis heu­te ist es nicht erfor­der­lich gewor­den, das Kon­zept fort­zu­schrei­ben, da sich die Daten­grund­la­ge nicht wesent­lich geän­dert hat (Drs. 15/5287). Das Ein­zel­han­dels­kon­zept unter­stützt die Ent­wick­lung der städ­ti­schen Zen­tren und Neben­zen­tren und zielt damit auf die Siche­rung und Stär­kung einer aus­ge­wo­ge­nen, zukunfts­fä­hi­gen Nah­ver­sor­gung in Rem­scheid. In jedem Stadt­be­zirk sol­len viel­fäl­ti­ge, markt­ge­rech­te Waren­an­ge­bo­te sicher­ge­stellt wer­den. Stadt­be­zirks­zen­tren sol­len in ihrer Ver­sor­gungs­funk­ti­on gestärkt und nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die wohn­ort­na­he Nah­ver­sor­gung ver­mie­den wer­den. Magnet­be­trie­ben in einem Zen­trum fol­gen  spe­zia­li­sier­ter Ein­zel­han­del, aber auch Dienst­leis­tun­gen und ande­re Nut­zun­gen aus sozia­len und kul­tu­rel­len Berei­chen nach. Mit dem Ein­zel­han­dels­kon­zept kön­nen gesamt­städ­ti­sche, städ­te­bau­li­che Ziel­set­zun­gen rea­li­siert wer­den, ohne Kon­kur­renz­schutz oder Markt­pro­tek­tio­nis­mus zu betrei­ben. Gleich­zei­tig bie­tet das Ein­zel­han­dels­kon­zept eine aus­rei­chen­de Fle­xi­bi­li­tät, um auf ört­li­che Situa­tio­nen und aktu­el­le Ent­wick­lun­gen reagie­ren zu kön­nen (Drs. 16/0464). Die Wei­ter­ent­wick­lung des Ein­zel­han­dels­stand­orts auf dem Hohen­ha­gen ist hier­für ein Bei­spiel. Mit die­sem Antrag wol­len wir auch die Lücke in der Nah­ver­sor­gung der Stadt­tei­le Ehring­hau­sen und Blie­ding­hau­sen schlie­ßen, indem dort ein Lebens­mit­tel­markt als Stand­ort der Grund­ver­sor­gung eta­bliert wird. Außer­dem wol­len wir einen Dro­ge­rie­markt im Süd­be­zirk ansie­deln und damit den Stadt­be­zirk stärken.

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Der Antrag wur­de in der Bezirks­ver­tre­tung ein­stim­mig beschlossen.