Nach­fra­ge zur Stel­le des Fördermanagers

Im Haupt­aus­schuss am 10. Juni 2021 fra­gen wir zur Stel­le des För­der­ma­na­gers fol­gen­des nach:

  • Im Haus­halts­be­gleit­be­schluss wur­de die Stel­le För­der­ma­nage­ment auf 5 Jah­re ein­ge­rich­tet. Wird die neue Stel­len­in­ha­be­rin die­se vol­len 5 Jah­re tätig sein oder ist zu einem spä­te­ren Zeit­punkt, z.B. auf­grund von Alters­gren­zen, eine kurz­fris­ti­ge Nach­be­set­zung notwendig?
  • Ent­ste­hen der Stadt zusätz­li­che Fol­ge­kos­ten durch eine even­tu­el­le Alters­ver­sor­gung nach Aus­schei­den der Stel­len­in­ha­be­rin wäh­rend der Lauf­zeit des Fünfjahresvertrags?

Begrün­dung:

Die schein­bar „poli­ti­sche“ Beset­zung der Stel­le durch eine Ver­tre­te­rin einer der Par­tei­en, die die­se durch eige­ne Initia­ti­ve mög­lich gemacht haben, lösen bei uns noch die oben gestell­ten Fra­gen aus.

W.i.R. möch­ten ger­ne wis­sen, ob die­se Stel­len­be­set­zung über die 5 Jah­re hin­aus wei­te­re Kos­ten für die Stadt Rem­scheid nach sich zieht.

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Ant­wort der Verwaltung
zur ers­te Fra­ge: Das Arbeits­ver­hält­nis wur­de für den gesam­ten Zeit­raum abge­schlos­sen. Mit einer Nach­be­set­zung inner­halb des Zeit­raums ist daher nicht zu rechnen.
zur zwei­ten Fra­ge: Zusätz­li­che Fol­ge­kos­ten nach Aus­schei­den der/des Stelleninhaberin/Stelleninhabers ent­ste­hen der Stadt nicht.