WiR stellen im Haupt‑, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 27.08.2020 folgenden Antrag zur Abstimmung:
- Die Maßnahme „Markierung des Schutzstreifens in Bergisch Born“ wird nicht umgesetzt.
Begründung:
Unabhängig von der nicht erfolgten politischen Genehmigung gemäß Radverkehrskonzept halten WiR die Einrichtung von Schutzstreifen in Bergisch Born auf der B51 für problematisch und wollen auf diese ausdrücklich verzichten.
Auf Anfrage von Roland Kirchner in der Bezirksvertretung Lennep bezüglich der Einführung eines absoluten Halteverbotes zwischen den Hausnummern 124 und 156 antwortete die Verwaltung in Drucksache 15/7168: „Darüber hinaus, ist auch das Parken auf der Straße, aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, nicht möglich, wodurch die Anordnung eines absoluten Halteverbots notwendig wurde.“ Die Straßenbreite ist aber auf dem in Frage kommenden Abschnitt zwischen evangelischer und katholischer Kirche nicht spürbar breiter.
Aus Sicht der WiR hat sich an dem Verkehrsaufkommen nichts systematisch geändert. Wenn deswegen nun kein Parkstreifen möglich ist, wie können dann Radschutzstreifen unbedenklich sein? Dabei sehen WiR ein besonderes Gefährdungsrisiko durch die Zunahme des Schwerlastverkehrs durch Gewerbegebiete in Hückeswagen und dem geplanten Gewerbegebiet im Gleisdreieck. Ein LKW-Begegnungsverkehr bei einer Gesamtdurchfahrtsbreite von 5,50 Meter birgt entweder Gefahren für die Nutzer des Schutzstreifens oder behindert den Durchfluss auf der ohnehin überlasteten Durchfahrtsstraße.
WiR halten die Fahrradschutzstreifen auch deshalb für nicht notwendig, da mit der Balkantrasse eine Parallelstrecke zur Verfügung steht mit verschiedenen Ausstiegen im Bereich Bergisch Born.