Ver­zicht auf Fahr­rad­schutz­strei­fen in Ber­gisch Born

WiR stel­len im Haupt‑, Finanz- und Betei­li­gungs­aus­schus­ses am 27.08.2020 fol­gen­den Antrag zur Abstimmung:

- Die Maß­nah­me „Mar­kie­rung des Schutz­strei­fens in Ber­gisch Born“ wird nicht umgesetzt.

Begrün­dung:
Unab­hän­gig von der nicht erfolg­ten poli­ti­schen Geneh­mi­gung gemäß Rad­ver­kehrs­kon­zept hal­ten WiR die Ein­rich­tung von Schutz­strei­fen in Ber­gisch Born auf der B51 für pro­ble­ma­tisch und wol­len auf die­se aus­drück­lich verzichten.

Auf Anfra­ge von Roland Kirch­ner in der Bezirks­ver­tre­tung Len­nep bezüg­lich der Ein­füh­rung eines abso­lu­ten Hal­te­ver­bo­tes zwi­schen den Haus­num­mern 124 und 156 ant­wor­te­te die Ver­wal­tung in Druck­sa­che 15/7168: „Dar­über hin­aus, ist auch das Par­ken auf der Stra­ße, auf­grund des hohen Ver­kehrs­auf­kom­mens, nicht mög­lich, wodurch die Anord­nung eines abso­lu­ten Hal­te­ver­bots not­wen­dig wur­de.“ Die Stra­ßen­brei­te ist aber auf dem in Fra­ge kom­men­den Abschnitt zwi­schen evan­ge­li­scher und katho­li­scher Kir­che nicht spür­bar breiter.

Aus Sicht der WiR hat sich an dem Ver­kehrs­auf­kom­men nichts sys­te­ma­tisch geän­dert. Wenn des­we­gen nun kein Park­strei­fen mög­lich ist, wie kön­nen dann Rad­schutz­strei­fen unbe­denk­lich sein? Dabei sehen WiR ein beson­de­res Gefähr­dungs­ri­si­ko durch die Zunah­me des Schwer­last­ver­kehrs durch Gewer­be­ge­bie­te in Hückes­wa­gen und dem geplan­ten Gewer­be­ge­biet im Gleis­drei­eck. Ein LKW-Begeg­nungs­ver­kehr bei einer Gesamt­durch­fahrts­brei­te von 5,50 Meter birgt ent­we­der Gefah­ren für die Nut­zer des Schutz­strei­fens oder behin­dert den Durch­fluss auf der ohne­hin über­las­te­ten Durchfahrtsstraße.

WiR hal­ten die Fahr­rad­schutz­strei­fen auch des­halb für nicht not­wen­dig, da mit der Bal­kan­tras­se eine Par­al­lel­stre­cke zur Ver­fü­gung steht mit ver­schie­de­nen Aus­stie­gen im Bereich Ber­gisch Born.