W.i.R. bitten die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 17. November 2022
- um Darstellung der bisherigen Anarbeitungen zu dem Projekt „Sanierungsgebiet Alleestraße“.
Begründung:
Seit Juni 2022 ist das Sanierungsgebiet und die zugehörige Satzung beschlossen.
Daher halten wir kurz vor Jahresablauf eine Information des Rates über den bisherigen Sachstand im Verfahren für geboten.
Dabei erwarten wir insbesondere Informationen zu den verschiedenen „Managern“ und deren Aufgaben (Eigentümer- und Anrainergespräche?) sowie Benennung der entsprechenden Förderkulisse zur deren Refinanzierung:
- Innenstadtmanager
— Sanierungsmanager (Beschluss aus November 2021)
— Sanierungsträger (Beschluss aus November 2021)
Aus den Verhandlungen um die Alleestraße 28 wurde bekannt, dass die Verwaltung eine Sanierungsgeschäftsstelle eingerichtet hat, die auch einschränkende Bescheide gegenüber den Bürgern erlassen kann.
Dazu bitten wir um Angabe der Positionierung im Geschäftsverteilungs-/Organisationsplan und im Stellenplan.
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Antwort der Verwaltung zu unserer Anfrage Mitteilungsvorlage 16/3480:
Bisherige Arbeiten im Sanierungsgebiet Alleestraße
Nach Ausweisung des Sanierungsgebietes Alleestraße wurden insbesondere folgende Arbeiten durchgeführt:
Vorbereitung der Eintragungen der Sanierungsvermerke durch das Amtsgericht
Vorbereitung von Immobilienankäufen
Ausschreibung zur rechtlichen Begleitung bei der Ausschreibung eines Sanierungsträgers
Vorbereitung der Ausschreibung eines Sanierungsträgers
Bearbeitung sanierungsrechtlicher Genehmigungsverfahren
Positionierung der Sanierungsgeschäftsstelle
Die Sanierungsgeschäftsstelle ist im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung in der Abteilung Stadtentwicklung angesiedelt. Bereits während der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Projektgruppe ins Leben gerufen. Diese besteht aus einer Stelle Stadtplanung, einer Verwaltungskraft in Vollzeit und einer Verwaltungskraft in Teilzeit, welche anteilig neben den weiteren Aufgaben das Sanierungsgebiet Alleestraße betreuen. Wegen des Querschnittcharakters vieler Aufgaben sind auch die Bereiche Liegenschaften, Bauordnung und Bodenordnung regelmäßig involviert. Insbesondere die Bearbeitung von sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgt in gemeinsamer Zusammenarbeit von Stadtentwicklung und Bauordnung.
Abgrenzung Innenstadtmanagement – Sanierungsträger
Grundsätzlich soll es in der Innenstadt zukünftig drei Einrichtungen geben, welche durch extern beauftragte Planungsbüros betrieben werden und eigene inhaltliche und räumliche Kompetenzbereiche innehaben:
1. Innenstadtmanagement (2022 – 2025, Verlängerungsoption für 2026)
U.a. verantwortlich für die öffentliche Begleitung der Maßnahmen aus dem Konzept zur Revitalisierung der Innenstadt
2. Zentrenmanager (2022 – 31.12.2023)
Verantwortlich für die Umsetzung des Sofortprogrammes zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in NRW
3. Sanierungsträger (2023 – ca. 2033)
Verantwortlich für die Umsetzung der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Alleestraße
Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Begrifflichkeiten Sanierungsmanager und Sanierungsträger vereinfacht dargestellt als weitestgehend kongruent angesehen werden können. Die Drucksache 16/1575 sprach von der Beauftragung eines Sanierungsträgers, wobei das Personal dieses Sanierungsträgers aus Sanierungsmanagerinnen und Sanierungsmanagern bestehen wird.
Da der Zentrenmanager in Abgrenzung zum Innenstadtmanagement und dem Sanierungsträger mit der reinen Leerstandsbeseitigung einen eigenen Schwerpunkt bearbeitet, berücksichtigt die folgende Gegenüberstellung allein das Innenstadtmanagement und den Sanierungsträger:
Gegenüberstellung Innenstadtmanagement / Sanierungsträger