Der Bund der Steuerzahler NRW e.V. bietet ein kostenloses Webinar zum Thema Grundsteuer an. Das Webinar richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die mehr über die Grundsteuer, deren Berechnung und die daraus resultierenden Auswirkungen erfahren möchten.
Interessierte können sich kostenfrei für das Webinar registrieren.
Link: Grundsteuer-Webinare | Bund der Steuerzahler e.V.
Die Webinare finden am Donnerstag, 13. Februar, von 10 Uhr bis 11:30 Uhr und Montag, 17. Februar, von 19 Uhr bis 20:30 Uhr statt.
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Viele Remscheider müssen dreifach oder sogar vierfach so viel für die Grundsteuer zahlen. Der Hebesatz ist enorm gestiegen, von 770 Prozent auf 1058 Prozent.
Hintergrund:
Um Immobilien besteuern zu können, muss man deren Wert feststellen. Die bisherige Einheitsbewertung basierte auf Werten von 1964 und wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Methode geschaffen. Diese berücksichtigt Bodenrichtwerte des Grundstücks und Herstellungskosten des Gebäudes. Die Reform sollte aufkommensneutral sein, also für die Kommunen keine Mehreinnahmen bringen, sondern die Steuerlast nur neu verteilen.
Fazit:
Bis Ende 2024 führte der „alte“ Hebesatz in Remscheid zu etwa 32 Millionen Euro Steuereinnahmen, jetzt braucht es mit der neuen Berechnungsmethode 1058 Prozent für die gleiche Summe. Die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer steigen nicht.
Die Gesamtsumme wurde neu verteilt. Eigentümer von Nichtwohngebäuden (gewerblich genutzte Immobilien) zahlen deutlich weniger, auch Besitzer von Wohngebäuden, die zu hoch bewertet waren. Viele Eigentümer von Wohngebäuden müssen mehr zahlen.
Die Entscheidung zur Abmilderung lag bei der Landesregierung. Die Landesregierung entschied sich dafür, die Möglichkeit der differenzierten Hebesätze an die Kommunen weiterzugeben. Somit könnte es einen niedrigeren Hebesatz für Wohngebäude (in Remscheid 826 Prozent) und einen höheren Hebesatz für Nichtwohngebäude (in Remscheid 1610 Prozent) geben. Die Folgen wären, dass die Eigentümer von Wohnimmobilien in Summe um ein paar Millionen Euro entlastet werden — die Besitzer von Nichtwohngebäuden müssten mehr
zahlen. Remscheid nutzt diese Möglichkeit nicht, da es unklar ist, ob die differenzierten Hebesätze vor Gericht standhalten würden, vor allem bei so einem großen Unterschied wie in Remscheid. Ein Gutachten der Landesregierung geht zwar davon aus, aber sie haften nicht bei einem eventuellen Steuerausfall. Daher läge das Risiko bei der Stadt, mehrere Millionen Euro weniger einnehmen zu können.
Die Landesregierung hat ein Jahr Zeit, um die Berechnungsgrundlagen anzupassen. Es ist aber unklar, ob das passieren wird.
Es laufen bereits Musterklagen gegen unlogische Steuerberechnungen. Betroffene können Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen — das raten Haus und Grund und der Bund der Steuerzahler. Die Grundsteuer muss dennoch gezahlt werden. Außerdem soll man den Grundsteuerbescheid genau prüfen. Es wird geschätzt, dass etwa 5 % der Bescheide fehlerhaft sind. Betroffene sollten sich dann juristisch beraten lassen.