Anfrage zu der Sitzung des Rates am 23.01.2025
sowohl das Gutachten zur Schulbaugesellschaft als auch das Positionspapier der die örtliche Personalvertretung tragenden Gewerkschaften werfen bei der Wählergemeinschaft noch zu klärende Fragen in den nachfolgenden Punkten auf, um deren Beantwortung wir hiermit bitten:
1. Warum erfolgten die Ausschreibungen der vom Rat am 18.11.2021 bewilligten 15.5 Stellen für das Gebäudemanagement noch nicht?
2. Sind Maßnahmen zu Gehaltsverbesserungen sowohl im Beamtenbereich als auch im TVÖD im betroffenen FD möglich? Wenn ja, welche gibt es und warum werden sie nicht angewendet?
3. Welche Zeitersparnis entsteht im Vergaberecht bei der neuen Schulbaugesellschaft?
4. Warum enthält der zurzeit vorliegende Gesellschaftsvertrag keine Compliance Vorschriften und deren Sanktionierung?
Begründung
zu 1.
Die vom Rat im November 2021 bewilligten Stellen für den Fachdienst 1.28 beruhten durch den schleppenden Baufortschritt insbesondere im Schulbereich auf der Erkenntnis, dass in den Bereichen Planung und Technik dringend Personalverstärkung erforderlich sei, um die
Zeitverzögerungen einzuholen. Dass sich in der Folgezeit keine Verbesserung bei den Bauprojekten zeigte, wurde mit dem Narrativ der mangelnden Bewerber im Hinblick gezahlte Vergütungen im öffentlichen Dienst begründet. Wir bitten die Verwaltung, die bisherige fehlende Ausschreibung zu begründen.
zu 2.
Nach Ausführungen im Positionspapier der Gewerkschaften bieten die Tarifsysteme im öffentlichen Dienst Möglichkeiten, die Gehaltsstrukturen attraktiver zu machen. Soweit uns bekannt, haben wir in der Verwaltung auch AT-Gehälter, die sich im Tarifsystem des TVÖD bewegen. Wir bitten die Verwaltung um Darstellung „des Markts“ der Möglichkeiten in diesem Bereich und der bisherigen mangelnden Anwendung.
zu 3.
Da das Gutachten bei den Vergabeschwellenwerten darauf hinweist, dass bei Projekten über 5 Mio. Baukosten weiterhin auch für die Baugesellschaft das EU Vergaberecht anzuwenden ist, hält sich für uns die Erwartung der Zeitverkürzung in Grenzen. Ein Blick in den Investitionsplan zeigt personalintensive Vorhaben über diesem Schwellenwert. Wie sieht die Verwaltung diese Sachlage?
zu 4.
Gerade der Baubereich ist anfällig für Compliance-Verstöße und macht auch im öffentlich rechtl. Bereich nicht Halt (siehe jüngste Vorfälle im BLB des Landes). Der bisherige Entwurf des Gesellschaftsvertrages enthält keinen ausdrücklichen Hinweis dazu. Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme.
Die Verwaltung hat unsere Anfrage mit der Vorlage 16/7053 beantwortet.