Wei­ter­füh­rung der mobi­len und an den Schu­len ver­or­te­ten Schulsozialarbeit

W.i.R. bit­ten die Ver­wal­tung in der Sit­zung des Aus­schus­ses für Schu­le am 19.04.2023 um Dar­stel­lung und Beant­wor­tung fol­gen­der Fragen:

  1. Wie kann die Schul­so­zi­al­ar­beit NRW in mobi­ler Form über den März 2024 hin­aus fort­ge­führt werden?
  2. Wie kann die Fort­füh­rung der Schul­so­zi­al­ar­beit NRW an den 14 wei­te­ren Schu­len, deren För­der­mit­tel zum 31.07.25 aus­lau­fen, erfolgen?

 Dem Haupt­aus­schuss am 20.04.2023 und dem Rat am 27.04.2023 ist die­se Anfra­ge zur Kennt­nis zu geben.

Begrün­dung:
In den Vor­la­gen des Haus­halts­plan­ent­wur­fes 2023/2024, im Pro­dukt 01.20.02 –
Zuschuss­ko­or­di­na­ti­on Jugend – sind die jewei­li­gen Kos­ten­be­trä­ge für die Schul­so­zi­al­ar­beit nie­der­ge­legt. Dabei fällt auf, dass für den mobi­len Teil im Kalen­der­jahr 2024 nur Finanz­mit­tel für drei Mona­te zur Ver­fü­gung ste­hen. Für die an den Schu­len ein­ge­setz­ten Schulsozialarbeiter*innen sind die Finanz­mit­tel im Jahr 2025 nur noch für 7 Mona­te aus­rei­chend. Wir fra­gen uns daher, wie die drin­gend benö­tig­te Unter­stüt­zungs­leis­tung im mobi­len Teil erst ein­mal für 2024 und danach im gesam­ten Bereich auch für die Fol­ge­jah­re gesi­chert wer­den kann.
Im Mobil­be­reich lie­gen ohne­hin über­wie­gend befris­te­te, an Pro­gram­me gebun­de­ne Arbeits­ver­hält­nis­se vor, daher wer­den die Stelleninhaber*innen mög­li­cher­wei­se wie­der vor dem Beschäf­ti­gungs­aus ste­hen. Dies ist umso bedau­er­li­cher, da die Schul­so­zi­al­ar­beit drin­gend gebraucht wird.
Aktu­ell, so wird aus dem Umfeld berich­tet, sind eini­ge Per­so­nen in den Schul­dienst mit einem unbe­fris­te­ten Arbeits­platz gewech­selt, rei­ßen somit ein Loch im Abdeckungsangebot.
Wir sind gespannt, wel­che Lösungs­an­sät­ze in den jewei­li­gen Fach­be­rei­chen Jugend und Schu­le zu die­ser The­ma­tik gefun­den werden.
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Mit der Mit­tei­lungs­vor­la­ge 16/4242 gibt die Ver­wal­tung eine Ant­wort auf unse­re Anfrage.