W.i.R. bitten die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Schule am 19.04.2023 um Darstellung und Beantwortung folgender Fragen:
- Wie kann die Schulsozialarbeit NRW in mobiler Form über den März 2024 hinaus fortgeführt werden?
- Wie kann die Fortführung der Schulsozialarbeit NRW an den 14 weiteren Schulen, deren Fördermittel zum 31.07.25 auslaufen, erfolgen?
Dem Hauptausschuss am 20.04.2023 und dem Rat am 27.04.2023 ist diese Anfrage zur Kenntnis zu geben.
Begründung:
In den Vorlagen des Haushaltsplanentwurfes 2023/2024, im Produkt 01.20.02 –
Zuschusskoordination Jugend – sind die jeweiligen Kostenbeträge für die Schulsozialarbeit niedergelegt. Dabei fällt auf, dass für den mobilen Teil im Kalenderjahr 2024 nur Finanzmittel für drei Monate zur Verfügung stehen. Für die an den Schulen eingesetzten Schulsozialarbeiter*innen sind die Finanzmittel im Jahr 2025 nur noch für 7 Monate ausreichend. Wir fragen uns daher, wie die dringend benötigte Unterstützungsleistung im mobilen Teil erst einmal für 2024 und danach im gesamten Bereich auch für die Folgejahre gesichert werden kann.
Im Mobilbereich liegen ohnehin überwiegend befristete, an Programme gebundene Arbeitsverhältnisse vor, daher werden die Stelleninhaber*innen möglicherweise wieder vor dem Beschäftigungsaus stehen. Dies ist umso bedauerlicher, da die Schulsozialarbeit dringend gebraucht wird.
Aktuell, so wird aus dem Umfeld berichtet, sind einige Personen in den Schuldienst mit einem unbefristeten Arbeitsplatz gewechselt, reißen somit ein Loch im Abdeckungsangebot.
Wir sind gespannt, welche Lösungsansätze in den jeweiligen Fachbereichen Jugend und Schule zu dieser Thematik gefunden werden.
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Mit der Mitteilungsvorlage 16/4242 gibt die Verwaltung eine Antwort auf unsere Anfrage.