Auf unsere Anfrage 16/6119 vom 10. Juni 2024 bekamen wir in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 22.08.2024 mit der Mitteilungsvorlage 16/6234 eine Antwort der Verwaltung. Zu diesen Antworten stellen uns nachfolgende Fragen, welche wir bitten, in der Ratssitzung am 19.09.2024 schriftlich zu beantworten:
1. Zu der Beantwortung der Frage 2
a) Wurden die notwendigen infrastrukturellen und verkehrsrechtlichen Randbedingen vom Gutachter mit den Verkehrsträgern (Stadtwerke/Taxiverband) aktuell besprochen?
b) Wie sind die Einschätzungen der Verkehrsträger zu den vorgeschlagenen Randbedingungen?
c) Wie sehen diese Randbedingungen des Gutachters aus?
2. Zu der Beantwortung der Frage 4
a) Trifft die RASt auch auf einen nur für Busse und Taxen vorgesehen Tunnel zu?
Hier bitten wir um die genaue Angabe bzw. Beifügung der Textstelle in den Richtlinien.
b) Wie kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass ein gefahrfreies Überholen der Fahrradfahrer vor und im Tunnel möglich ist?
3. Zu der Beantwortung der Frage 5
a) Wie kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass es zu keinen Verzögerungen oder Einschränkungen durch Radfahrende für den ÖPNV geben wird?
b) Ist die gewünschte „Schnellstrecke“ für den Radverkehr durch den Tunnel nicht obsolet, da eine Fortführung des Radweges über den Friedrich-Ebert-Platz zum Markt nach dem Umbau des Busbahnhofes nicht vorgesehen ist?
4. Zu der Beantwortung der Frage 6
a) Ist ein „Probebetrieb“ ohne bauliche Maßnahmen oder Markierungen für Radfahrende nicht zu gefährlich?
b) Gibt es dazu eine Einschätzung der Stadtwerke und Taxivereinigungen?