Vor­stel­lung des För­der­pro­gramms „Ganz­tag in Bil­dungs­kom­mu­nen — Kom­mu­na­le Koor­di­na­ti­on für Ganz­tags­bil­dung“ und des­sen Ziele

W.i.R. stel­len in der Sit­zung des Aus­schus­ses für Schu­le am 04. Sep­tem­ber 2024 fol­gen­den Antrag:

Bevor über den Antrag 16/6180 abge­stimmt wird, stellt die Ver­wal­tung die Inhal­te und Zie­le das För­der­pro­gramms im nächs­ten Schul­aus­schuss oder im Rat am 19.09.2024 vor und beant­wor­tet fol­gen­de Fragen:

a) Zielt das Pro­gramm auch auf den offe­nen Ganz­tag ab oder nur auf den gebun­de­nen Ganztag?

b) Liegt die Ent­schei­dung über den Koope­ra­ti­ons­part­ner und über die Gestal­tung des offe­nen Ganz­ta­ges nicht bei den jewei­li­gen Schulen?

c) Über­schnei­den sich die Berei­che des För­der­pro­gramms nicht mit denen des bereits bestehen­den Qua­li­täts­zir­kels im Grundschulbereich?

d) Nahm die Ver­wal­tung an einem der Infor­ma­ti­ons­ter­mi­ne im Juni/Juli 2024 zu die­sem Pro­gramm teil, wo die Ziel­set­zung und Auf­ga­ben­be­rei­che vor­ge­stellt wurde?

e) Wer­den mit den im För­der­pro­gramm beschrie­be­nen Bil­dungs­zie­len die kom­mu­na­len Auf­ga­ben­be­rei­che erweitert?

Begrün­dung:
Für uns sind noch eini­ge Fra­gen zu die­sem För­der­pro­gramm offen. Daher wün­schen wir erst die Klä­rung die­ser, bevor über den Antrag der Ampel­ko­ali­ti­on abge­stimmt wird.
Laut Minis­te­ri­um gab es meh­re­re Ver­an­stal­tungs­ter­mi­ne, wo die­ses För­der­pro­gramm vor­ge­stellt wur­de. Wenn ein(e) Vertreter(in) dar­an teil­ge­nom­men hat, soll­ten unse­re Fra­gen kurz­fris­tig beant­wor­tet wer­den können.
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Bereits ges­tern, 03. Sep­tem­ber 2024 beka­men wir von unse­rem Schul-Dezer­nen­ten fol­gen­de Antwort:
Sehr geehr­te Mit­glie­der des Aus­schus­ses für Schule,

in Anbe­tracht des Umstan­des, dass ich heu­te eine Anfra­ge der W.I.R. erhal­ten habe (Top 11.3.1) und schon mor­gen der Schul­aus­schuss über den Antrag unter Top 11.3 (DS 16/6180), auf den sich die­se Anfra­ge bezieht, behan­deln möch­te, erhal­ten Sie die erbe­te­nen Ant­wor­ten auf die Fra­gen und Infor­ma­tio­nen zu dem Pro­gramm für Ihre Bera­tun­gen eben­falls kurz­fris­tig auf die­sem Weg. Die Prä­sen­ta­ti­on aus der Ver­an­stal­tung des BMBF zum För­der­pro­gramm “Ganz­tag in Bil­dungs­kom­mu­nen — Kom­mu­na­le Koor­di­na­ti­on für Ganz­tags­bil­dung am 11.06.2024, an der die För­der­be­auf­trag­te Jut­ta Vel­te von Sei­ten der Stadt Rem­scheid teil­nahm, habe ich der Anla­ge die­ser Email beigefügt.

Hier die wesent­lich Punk­te zu dem Förderprogramm: 

Was ist Ziel der Förderung?
Ziel ist ein gemein­schaft­li­ches Zusam­men­wir­ken aller mit dem Ganz­tag befass­ten Akteu­re. Der Auf­bau kom­mu­na­ler Koor­di­nie­rungs­struk­tu­ren erfor­dert dabei: 

a) Die Iden­ti­fi­zie­rung und sys­te­ma­ti­sche Ein­bin­dung aller zur Gestal­tung des Ganz­tags rele­van­ten Akteu­re vor Ort.
b) Die Ver­net­zung der zustän­di­gen Stel­len in der Kommunalverwaltung.
c) Die Gene­rie­rung von Gestal­tungs- und Steue­rungs­wis­sen zum Ganztag. 

Gegen­stand der För­de­rung und Aufgabenfelder
Für die Ent­wick­lung des Ganz­tags ist eine Koor­di­nie­rung der Akteu­re sowie aller für den Ganz­tag in Betracht kom­men­den Ange­bo­te not­wen­dig. In Betracht kom­men­de Auf­ga­ben sind:
1. Auf­bau und Eta­blie­rung trag­fä­hi­ger Koordinierungsstrukturen
2. Gewin­nung und Ein­bin­dung zivil­ge­sell­schaft­li­cher Bildungsakteure
3. Her­stel­lung von Transparenz
4. Infor­ma­ti­on und Bera­tung kom­mu­na­ler Entscheidungsinstanzen 

Wer wird gefördert?
Antrags­be­rech­tigt sind alle bun­des­deut­schen Kom­mu­nen als Trä­ger von Schu­len oder als öffent­li­che Trä­ger der Kin­der- und Jugend­hil­fe, die i.d.R. fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllen:
▪ Kreis­freie Städte
▪ Kreis­an­ge­hö­ri­ge Städ­te mit eige­nem Jugendamt
▪ Krei­se in Koope­ra­ti­on mit min­des­tens zwei kreis­an­ge­hö­ri­gen Gemein­den. Hier­von abwei­chen­de Antrag­stel­lun­gen unter­lie­gen einer Einzelfallprüfung.

Ant­wor­ten zu den 5 Fra­gen der W.I.R.:
a) Es ist ein Bun­des­pro­gramm und zielt damit auf alle in den Bun­des­län­dern mög­li­chen For­men des Ganz­ta­ges in der Pri­mar­stu­fe ab: Somit gilt das Pro­gramm sowohl für den offe­nen als auch für den gebun­de­nen Ganz­tag, wenn das jewei­li­ge Bun­des­land die recht­li­chen Mög­lich­kei­ten hier­für geschaf­fen hat.
b) Die Ent­schei­dung über die Koope­ra­ti­ons­part­ner liegt wei­ter­hin bei der jewei­li­gen Schu­le mit ihrem OGS-Trä­ger. Das Pro­gramm för­dert die Koor­di­nie­rung und Unter­stüt­zung der Schu­len mit ihrem OGS-Träger.
c) Für den Fall, dass der Rat die Teil­nah­me der Stadt Rem­scheid an dem Pro­gramm beschließt und nach Abga­be einer Inter­es­sen­be­kun­dung eine Auf­for­de­rung zur Teil­nah­me bzw. einen Bewil­li­gungs­be­scheid für die Durch­füh­rung erhält, wür­de die Arbeit der Koor­di­nie­rung selbst­ver­ständ­lich auch in dem bewähr­ten OGS-Qua­li­täts­zir­kel abge­stimmt und im Pro­jekt­ver­lauf aktiv mitgenommen.
d) Ja. Am 11.06.2024 nahm Frau Vel­te an der Ver­an­stal­tung teil (s.o.).
e) Nein. Des­halb ist auch expli­zit aus­ge­führt, dass nur Kom­mu­nen antrags­be­rech­tigt sind, die Trä­ger der Jugend­hil­fe sind, die die­se Auf­ga­be im Rah­men des Auf­ga­ben­ka­ta­lo­ges im SGB VIII haben.

Herz­li­che Grüße

Tho­mas Neuhaus
Beigeordneter

Fach­de­zer­nat für Bil­dung, Jugend, Sozia­les, Gesund­heit und Sport
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W.i.R. wer­den an unse­rem Antrag fest­hal­ten. Wir glau­ben noch immer, dass die­ses Pro­gramm sich mit unse­ren bereits bestehen­den Qua­li­täts­zir­kel über­schnei­det. Auch ist unse­re Fra­ge e) nicht beant­wor­tet. WiR haben danach gefragt, ob die Fest­set­zung von Bil­dungs­zie­len (Auf­ga­be des Lan­des) mit die­sem Pro­gramm teil­wei­se auf die Kom­mu­nen abge­scho­ben wird.
War­um kön­nen die Inhal­te und Zie­le und deren Not­wen­dig­keit für Rem­scheid nicht erst in den ent­spre­chen­den Gre­mi­en und ggf. mit den Trä­gern dis­ku­tiert wer­den? WiR sind der Mei­nung, dass der Antrag der Ampel nicht eilt und zu einem spä­te­ren Zeit­punkt abge­stimmt wer­den kann.