W.i.R. stellen in der Sitzung des Ausschusses für Schule am 04. September 2024 folgenden Antrag:
Bevor über den Antrag 16/6180 abgestimmt wird, stellt die Verwaltung die Inhalte und Ziele das Förderprogramms im nächsten Schulausschuss oder im Rat am 19.09.2024 vor und beantwortet folgende Fragen:
a) Zielt das Programm auch auf den offenen Ganztag ab oder nur auf den gebundenen Ganztag?
b) Liegt die Entscheidung über den Kooperationspartner und über die Gestaltung des offenen Ganztages nicht bei den jeweiligen Schulen?
c) Überschneiden sich die Bereiche des Förderprogramms nicht mit denen des bereits bestehenden Qualitätszirkels im Grundschulbereich?
d) Nahm die Verwaltung an einem der Informationstermine im Juni/Juli 2024 zu diesem Programm teil, wo die Zielsetzung und Aufgabenbereiche vorgestellt wurde?
e) Werden mit den im Förderprogramm beschriebenen Bildungszielen die kommunalen Aufgabenbereiche erweitert?
Begründung:
Für uns sind noch einige Fragen zu diesem Förderprogramm offen. Daher wünschen wir erst die Klärung dieser, bevor über den Antrag der Ampelkoalition abgestimmt wird.
Laut Ministerium gab es mehrere Veranstaltungstermine, wo dieses Förderprogramm vorgestellt wurde. Wenn ein(e) Vertreter(in) daran teilgenommen hat, sollten unsere Fragen kurzfristig beantwortet werden können.
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Bereits gestern, 03. September 2024 bekamen wir von unserem Schul-Dezernenten folgende Antwort:
Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Schule,
in Anbetracht des Umstandes, dass ich heute eine Anfrage der W.I.R. erhalten habe (Top 11.3.1) und schon morgen der Schulausschuss über den Antrag unter Top 11.3 (DS 16/6180), auf den sich diese Anfrage bezieht, behandeln möchte, erhalten Sie die erbetenen Antworten auf die Fragen und Informationen zu dem Programm für Ihre Beratungen ebenfalls kurzfristig auf diesem Weg. Die Präsentation aus der Veranstaltung des BMBF zum Förderprogramm “Ganztag in Bildungskommunen — Kommunale Koordination für Ganztagsbildung am 11.06.2024, an der die Förderbeauftragte Jutta Velte von Seiten der Stadt Remscheid teilnahm, habe ich der Anlage dieser Email beigefügt.
Hier die wesentlich Punkte zu dem Förderprogramm:
Was ist Ziel der Förderung?
Ziel ist ein gemeinschaftliches Zusammenwirken aller mit dem Ganztag befassten Akteure. Der Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen erfordert dabei:
a) Die Identifizierung und systematische Einbindung aller zur Gestaltung des Ganztags relevanten Akteure vor Ort.
b) Die Vernetzung der zuständigen Stellen in der Kommunalverwaltung.
c) Die Generierung von Gestaltungs- und Steuerungswissen zum Ganztag.
Gegenstand der Förderung und Aufgabenfelder
Für die Entwicklung des Ganztags ist eine Koordinierung der Akteure sowie aller für den Ganztag in Betracht kommenden Angebote notwendig. In Betracht kommende Aufgaben sind:
1. Aufbau und Etablierung tragfähiger Koordinierungsstrukturen
2. Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure
3. Herstellung von Transparenz
4. Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle bundesdeutschen Kommunen als Träger von Schulen oder als öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die i.d.R. folgende Voraussetzungen erfüllen:
▪ Kreisfreie Städte
▪ Kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt
▪ Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden. Hiervon abweichende Antragstellungen unterliegen einer Einzelfallprüfung.
Antworten zu den 5 Fragen der W.I.R.:
a) Es ist ein Bundesprogramm und zielt damit auf alle in den Bundesländern möglichen Formen des Ganztages in der Primarstufe ab: Somit gilt das Programm sowohl für den offenen als auch für den gebundenen Ganztag, wenn das jeweilige Bundesland die rechtlichen Möglichkeiten hierfür geschaffen hat.
b) Die Entscheidung über die Kooperationspartner liegt weiterhin bei der jeweiligen Schule mit ihrem OGS-Träger. Das Programm fördert die Koordinierung und Unterstützung der Schulen mit ihrem OGS-Träger.
c) Für den Fall, dass der Rat die Teilnahme der Stadt Remscheid an dem Programm beschließt und nach Abgabe einer Interessenbekundung eine Aufforderung zur Teilnahme bzw. einen Bewilligungsbescheid für die Durchführung erhält, würde die Arbeit der Koordinierung selbstverständlich auch in dem bewährten OGS-Qualitätszirkel abgestimmt und im Projektverlauf aktiv mitgenommen.
d) Ja. Am 11.06.2024 nahm Frau Velte an der Veranstaltung teil (s.o.).
e) Nein. Deshalb ist auch explizit ausgeführt, dass nur Kommunen antragsberechtigt sind, die Träger der Jugendhilfe sind, die diese Aufgabe im Rahmen des Aufgabenkataloges im SGB VIII haben.
Herzliche Grüße
Thomas Neuhaus
Beigeordneter
Fachdezernat für Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport
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W.i.R. werden an unserem Antrag festhalten. Wir glauben noch immer, dass dieses Programm sich mit unseren bereits bestehenden Qualitätszirkel überschneidet. Auch ist unsere Frage e) nicht beantwortet. WiR haben danach gefragt, ob die Festsetzung von Bildungszielen (Aufgabe des Landes) mit diesem Programm teilweise auf die Kommunen abgeschoben wird.
Warum können die Inhalte und Ziele und deren Notwendigkeit für Remscheid nicht erst in den entsprechenden Gremien und ggf. mit den Trägern diskutiert werden? WiR sind der Meinung, dass der Antrag der Ampel nicht eilt und zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt werden kann.