Ver­mie­tung städ­ti­scher Dach­flä­chen für Solarstrom

W.i.R. stel­len im Haupt­aus­schuss und Aus­schuss für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung, Digi­ta­li­sie­rung und Finan­zen am 20.05.2021, in der Rats­sit­zung am 24.06.2021 und in der Sit­zung des Aus­schus­ses für Bau­en, Umwelt, Stadt­ent­wick­lung, Kli­ma­schutz am 24.08.2021 nach­fol­gen­den Antrag zur Abstimmung:

  • Die Stadt­ver­wal­tung prüft die Ver­mie­tung städ­ti­scher Dach­flä­chen zur sola­ren Ener­gie­ge­win­nung durch die EWR oder ande­rer Anbieter.
  • Die Stadt­ver­wal­tung prüft, inwie­weit die Ver­mie­tung der Dach­flä­chen für die Ener­gie­ge­win­nung in Kon­kur­renz zur Dach­flä­chen­be­grü­nung steht.

Begrün­dung:
Das Ziel einer Solar­stadt kann Rem­scheid auch mit ande­ren Mit­teln als der kom­ple­xen Initi­ie­rung eines Bür­ger­fonds errei­chen, da in die­sem Bereich bereits eta­blier­te Geschäfts­mo­del­le exis­tie­ren, bei denen Dach­flä­chen für die Erzeu­gung von Strom ver­pach­tet wer­den. Die­ses Vor­ge­hen hät­te den Vor­teil, dass es sowohl zu einer Erhö­hung der Solar­strom­pro­duk­ti­on führt, par­al­lel aber durch Pacht­erträ­ge den Haus­halt finan­zi­ell ent­las­tet und deut­lich unbü­ro­kra­ti­scher als ein Eigen­be­trieb ist.

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zeit­gleich gab es einen Antrag der Ampel 16/0949

In der Sit­zung des Haupt­aus­schus­ses vom 20.05.2021 wur­de dann fol­gen­der Beschluss gefasst:
Der Haupt­aus­schuss und Aus­schuss für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung, Digi­ta­li­sie­rung und Finan­zen emp­fiehlt dem Rat fol­gen­de Beschlussfassung:
1. Die Stadt Rem­scheid initi­iert gemein­sam mit den loka­len Kre­dit­in­sti­tu­ten, Volks­bank Ber­gisch Land eG und der Stadt­spar­kas­se Rem­scheid, einen Bür­ger­fonds, um Finanzmittel
für den Bau und den Betrieb von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen (PV-Anla­gen) oder Solar­ther­mie­An­la­gen (ST-Anla­gen) einzuwerben.
2. Die Stadt prüft, wel­che (Dach)-Flächen im Eigen­tum der Stadt Rem­scheid auf­grund der
bau­li­chen, tech­ni­sche und unter Berück­sich­ti­gung der Effi­zi­enz für zusätz­li­che PVAn­la­gen genutzt wer­den kön­nen. Hier­bei sol­len auch Fra­gen des Denk­mal­schut­zes geprüft wer­den. Fer­ner ist zu prü­fen, ob die (Dach)-Flächen auf­grund des aktu­el­len Instand­hal­tungs­zu­stan­des nutz­bar sind oder zunächst Instand­hal­tun­gen durch­zu­füh­ren sind, die
nach Auf­bau der Anla­gen zunächst nicht mehr durch­führ­bar wären.
3. Die Stadt Rem­scheid erör­tert mit der EWR GmbH die tech­ni­sche Betriebs­füh­rung und mit
allen Betei­lig­ten die Mög­lich­keit der Geschäfts­füh­rung die­ser PV- oder ST-Anlagen.
4. Die Stadt­ver­wal­tung prüft, inwie­weit die Ver­mie­tung der (Dach)-Flächen für die Ener­gie­ge­win­nung in Kon­kur­renz zur (Dach)-Flächenbegrünung steht.

In der Rats­sit­zung vom 24.06.2021 wur­de dann fol­gen­der Antrag mit Ja: 47, Nein: 2, Ent­hal­tun­gen: 3 beschlossen:
Beschluss:
1. Die Stadt Rem­scheid nimmt Gesprä­che mit den loka­len Kre­dit­in­sti­tu­ten, Volks­bank Ber­gisch Land eG und der Stadt­spar­kas­se Rem­scheid auf mit dem Ziel eines Bürgerfonds,
um Finanz­mit­tel für den Bau und den Betrieb von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen (PV-Anla­gen) oder
Solar­ther­mie-Anla­gen (ST-Anla­gen) einzuwerben.
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2. Die Stadt prüft, wel­che (Dach)-Flächen im Eigen­tum der Stadt Rem­scheid auf­grund der
bau­li­chen, tech­ni­sche und unter Berück­sich­ti­gung der Effi­zi­enz für zusätz­li­che PVAn­la­gen genutzt wer­den kön­nen. Hier­bei sol­len auch Fra­gen des Denk­mal­schut­zes geprüft wer­den. Fer­ner ist zu prü­fen, ob die (Dach)-Flächen auf­grund des aktu­el­len Instand­hal­tungs­zu­stan­des nutz­bar sind oder zunächst Instand­hal­tun­gen durch­zu­füh­ren sind, die
nach Auf­bau der Anla­gen zunächst nicht mehr durch­führ­bar wären.
3. Die Stadt Rem­scheid erör­tert mit der EWR GmbH die tech­ni­sche Betriebs­füh­rung und mit
allen Betei­lig­ten die Mög­lich­keit der Geschäfts­füh­rung die­ser PV- oder ST-Anlagen.
4. Die Stadt­ver­wal­tung prüft, inwie­weit die Ver­mie­tung der (Dach)-Flächen für die Ener­gie­ge­win­nung in Kon­kur­renz zur (Dach)-Flächenbegrünung steht.