Stadt­schul­pfleg­schaft soll im Schul­aus­schuss mit beraten

In der ers­ten Sit­zung des neu­en Stadt­ra­tes, am 05.11.2020, stel­len die Frak­tio­nen und Grup­pe von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grü­nen, FDP, DIE LINKE und W.i.R. fol­gen­den Antrag zum TOP 15.5 zur Abstimmung:

In den Aus­schuss für Schu­le wird eine Ver­tre­tung der Stadt­schul­pfleg­schaft mit je einer per­sön­li­chen Stell­ver­tre­tung als bera­ten­des Mit­glied berufen.

 

Begrün­dung:

Eltern­mit­wir­kung ist seit Jahr­zehn­ten ein wich­ti­ges Ele­ment bei der kon­kre­ten Betei­li­gung in der ein­zel­nen Schu­le und im Aus­tausch der Eltern­ver­bän­de mit dem Schulministerium.

Im Schul­ge­setz des Lan­des ist die Eltern­mit­wir­kung durch Schul­pfleg­schaf­ten und deren Mit­wir­kung in der Schul­kon­fe­renz recht­lich ver­bind­lich ver­an­kert. Eltern leis­ten hier ehren­amt­lich einen wich­ti­gen Bei­trag bei der inne­ren Schul­ent­wick­lung und über­neh­men Verantwortung.

Auf kom­mu­na­ler Ebe­ne hat sich nun eine Stadt­schul­pfleg­schaft gebil­det. Sie bün­delt Eltern­in­ter­es­sen über die eige­ne Schu­le hin­aus und bringt die­se in die Dis­kus­si­on der Schul­ent­wick­lung vor Ort mit ein.

Daher erwar­ten wir, dass ihnen, wie bereits in ande­ren Kom­mu­nen gesche­hen, auch im Schul­aus­schuss der Stadt Rem­scheid ein Platz mit bera­ten­der Stim­me ein­ge­räumt wird.

 

Ent­schei­dung:

Die­ser Antrag wur­de ein­stim­mig (Ja 54  Nein 0  Ent­hal­tun­gen 4) beschlos­sen, aber im Anschluss vom Ober­bür­ger­meis­ter wegen Ver­let­zung gel­ten­des Recht beanstandet.

Daher wur­de der Vertreter/die Ver­tre­te­rin der Schul­pfleg­schaft als sach­kun­di­ge® Einwohner(in) in den Aus­schuss für Schu­le benannt.