Ausgelöst durch die CDU-Anfrage 16/4556 (Sachstand Problemimmobilien) und gestützt auf die Mitteilungsvorlage 16/4462 zum Grundstück Am Bahnhof 9 in der Bezirksvertretung 3 — Lennep am 15.06.2023, stellt die Ratsgruppe der W.i.R. zu diesem leider wachsenden Thema nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:
• Einrichtung einer kompetenten Arbeitsstruktur, die zu Problemlösungen beim Thema Problemimmobilien führt.
Begründung:
Schon seit 2017 hat die W.i.R. auf die sogenannten Problemimmobilien in verschiedenen Quartieren mit deren Auswirkungen aufs Umfeld hingewiesen und Maßnahmen — damals noch nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz — von der Verwaltung eingefordert.
Die Thematik des Wohnungsaufsichtsgesetzes und des zurzeit geltenden Wohnraumstärkungsgesetzes ist im Bereich des Dezernates 2 unter dem Fachbereich Wohnen angesiedelt, der alle unseren bisherigen Anfragen (zuletzt in der Mitteilungsvorlage 16/3768 ‑Brandobjekt Nordstraße im Januar 2023) unter dem Blickwinkel der Bewohnbarkeit beleuchtet hat.
Bei den Problemimmobilien ist aber neben der Bewohnbarkeit, der Grad des Gebäudeverfalls und die negativen Auswirkungen im Quartier mit in den Blick zu nehmen, d.h. für die Praxis, dass die Dezernate 3 (Ordnung und Sicherheit) und 4 (Stadtentwicklung und Bauen) einzubinden sind.
In der Mitteilungsvorlage 16/4462 für die BV 3 zur Immobilie am Bahnhof Lennep hat der Fachbereich Bauen Möglichkeiten und Instrumente zur Beseitigung der Problemfälle aufgezeigt, die sich aus der Bauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz generieren lassen.
Daher beantragen W.i.R., eine Struktur „gespeist aus den verschiedenen Dezernaten“ zu schaffen, die Lösungen für die Problemfälle aufzeigt und herbeiführt.
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Im Rat am 14.09.2023 möchte die Verwaltung zu diesem Thema einen ersten Aufschlag machen.
siehe auch folgende Presseartikel zum Thema: BM vom 09.08.2023; rga vom 23.08.2023; BM vom 26.08.2023