Unsere Ratsgruppensprecherin und beratendes Mitglied der Bezirksvertretung Remscheid-Süd, Frau Waltraud Bodenstedt, bittet die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung am 11. September 2024 um einen Sachstandsbericht mit Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Antrag zur Änderung des Regionalplans zur Flächennutzung „Aldi Burger Straße“ gestellt?
2. Wenn Nein, was führt zu der Verzögerung?
Begründung:
Am 18.11.2023 hat sich der Planungsausschuss des Regionalrates persönlich ein Bild an der Burger Straße von der im Regionalplan festgelegten Nutzungsart ‑Gewerbe – und deren Weiterentwicklung am Areal in der tatsächlichen Nutzung gemacht.
Als Kommune wurden wir ermutigt, einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen, um die Forderungen der Bürger im Südbezirk auf Drogerie- und Frischemarkt zu verwirklichen.
Die Bezirksvertretung Süd hat die Verwaltung in ihrer Sitzung vom 28.02.2024 einstimmig bestärkt, diesen Verfahrensgang zu gehen. Der Antrag dazu sollte noch vor der Sommerpause gestellt sein.
Im weiteren Zeitverlauf und bei Nachfragen kam die Frage der Verträglichkeit / Einzelhandelsgutachten auf, obwohl nachgewiesen werden konnte, dass im zentralen Versorgungsbereich keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen. Zuletzt sind jetzt noch Eigentumsfragen zu klären, laut Aussage im Bauausschuss vom 02.07.2024.
Dies alles ist mit Blick auf die tatsächlichen Entwicklungen — Anfragen eines Drogeriemarktes und mögliche Verlagerungsabsichten eines Vollsortimenters — sehr verwunderlich.
Es heißt zwar in der Ruhe liegt die Kraft, allerdings scheinen wir mit den zurzeit laufenden Verzögerungen (Mitte November 2024 ist es ein Jahr) die Entscheidungsmöglichkeit des jetzigen Regionalrates zu verspielen (Neubesetzung nach der Kommunalwahl im September 25) wie auch das Vertrauen der Bürgerschaft im Südbezirk.
Ähnliche und zeitgleich angesträngte Verfahren in anderen Kommunen sind schon zu deren Gunsten entschieden.
Zu der kommenden Bezirksvertretung Süd am 11.09.2024 bitte ich daher um eine ausführliche Darstellung des Sachstandes und das Aufzeigen von Beschleunigungsmöglichkeiten.
Mit der Vorlage 16/6506 ist die Anfrage beantwortet worden.
1. Der Antrag zur Änderung des Regionalplans ist in Vorbereitung. Die notwendigen Voraussetzungen wurden mit der Bezirksregierung abgestimmt.
2. Für eine erfolgreiche Antragstellung zur Änderung des Regionalplans sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Für die geplante Einzelhandelsnutzung sind dies u.a. eine möglichst konkrete Vorhabendarstellung und die Prüfung der Verträglichkeit der Einzelhandelsnutzung mit dem Einzelhandelskonzept erforderlich. Das hier für notwendige Gutachten muss durch den Vorhabenträger erarbeitet werden. Derzeit laufen die grundstücksbezogenen Abstimmungen zwischen den Eigentümern und potenziellen Investoren. Wenn diese abgeschlossen sind, können die Gutachten erstellt und das Regionalplanverfahren eingeleitet werden. Parallel dazu werden auch die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans begonnen. Auch hierfür ist der Abschluss der eigentumsrechtlichen Schritte erforderlich.