Sach­stand Alleestraße

– Fort­ent­wick­lung der Beschluss­vor­la­ge 16/1575 aus dem Rat am 18.11.2021 –

W.i.R. bit­tet die Ver­wal­tung fol­gen­de Fra­gen in den Sit­zun­gen des Rates am 03.03.2022, der Bezirks­ver­tre­tung 1 – Alt Rem­scheid am 08.03.2022, des Aus­schus­ses für Bau­en, Umwelt, Stadt­ent­wick­lung, Kli­ma­schutz am 22.03.2022 und des Aus­schuss für Wirt­schafts­för­de­rung und Mobi­li­tät am 24.03.2022schriftlich zur beantworten:

  1. Wie geht die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Eigen­tü­mern und Anrai­nern in der Allee­stra­ße wei­ter, nach­dem die Immo­bi­li­en­stand­ort­ge­mein­schaft vom Gesetz her aus­ge­lau­fen ist und der ein­ge­tra­ge­ne Ver­ein sich am 11.11.2021 eben­falls auf­ge­löst hat?
  2. Ist die geplan­te Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung – Ankün­di­gung Rats­sit­zung 18.11.2021 – bereits in Vor­be­rei­tung und wann könn­te sie stattfinden?
  3. Wel­che Maß­nah­men zum Sanie­rungs­ge­biet sind angearbeitet?
  4.  Ist eine Wie­der­be­le­bung einer „ISG“ mög­lich bzw. gewünscht?

Begrün­dung:
Nach dem Rats­be­schluss am 18.11.2021 zur Pro­jekt­ent­wick­lung Allee­stra­ße stel­len sich für uns zur Fort­füh­rung die o.g. Fra­gen. Daher bit­ten wir um Dar­le­gung des aktu­el­len Sachstandes.

Vor allem möch­ten wir wis­sen, wie die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Anrai­nern wei­ter­geht, nach­dem der Ver­ein sich, aus unse­rer Sicht auch man­gels Akzep­tanz bei der Ver­wal­tung, auf­ge­löst hat.

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Ant­wort der Ver­wal­tung sie­he Vor­la­ge 16/2302:
zu 1.) Bezüg­lich der kurz­fris­ti­gen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Eigen­tü­mern sei eben­falls auf die geplan­te Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum Sanie­rungs­ge­biet Allee­stra­ße ver­wie­sen. Dar­über hin­aus befin­den sich die Beauf­tra­gung eines Innen­stadt­ma­nage­ments, eines Sanie­rungs­trä­gers sowie einer Stel­le für das Zen­tren Manage­ment im Zuge der Umset­zung des Sofort­pro­gram­mes zur Stär­kung der Innen­städ­te und Zen­tren in Vor­be­rei­tung, sodass Eigen­tü­mern und Anrai­nern Kom­mu­ni­ka­ti­ons­part­ner im jewei­li­gen The­men­ge­biet zur Ver­fü­gung ste­hen werden.

zu 2.) Die ange­kün­dig­te Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung für Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer befin­det sich in Vor­be­rei­tung und ist der­zeit  für April 2022 geplant.
Die Mie­te­rin­nen und Mie­ter wer­den bei der Pla­nung und Umset­zung von beab­sich­tig­ten Ein­zel­maß­nah­men betei­ligt und wer­den dadurch lau­fend ein­ge­bun­den sein.

zu 3.) Der­zeit wird die Aus­schrei­bung des Sanie­rungs­trä­gers (Druck­sa­che 16/1575) vor­be­rei­tet. Außer­dem wur­de das Grund­stück Kon­rad-Ade­nau­er-Stra­ße 9 erwor­ben und mit den Vor­be­rei­tun­gen für den Abbruch der Bestands­bau­ten begon­nen. Zudem fan­den Gesprä­che mit ver­schie­de­nen Eigen­tü­mern im zukünf­ti­gen Sanie­rungs­ge­biet statt.

zu 4.) Eine Wie­der­be­le­bung einer Immo­bi­li­en- und Stand­ort­ge­mein­schaft im Gebiet der Allee­stra­ße ist grund­sätz­lich mög­lich, sofern sich hier­für ein brei­ter Wil­le sei­tens der betrof­fe­nen Eigen­tü­mer bil­det. Prä­fe­ren­zen der Stadt­ver­wal­tung sind hier­für uner­heb­lich. In Bezug auf eine zukünf­tig denk­ba­re Kom­mu­ni­ka­ti­on ohne Wie­der­be­le­bung einer ISG wird auf die Beant­wor­tung von Fra­ge 1 der Anfra­ge der Rats­grup­pe der W.I.R. hingewiesen.