Laut Presseartikel des rga vom 03. Mai 2022 machte der Geschäftsführer der Interessenvertretung Zweirad-Industrie-Verband e.V. zu den Fahrradschutzstreifen in Lüttringhausen die Aussage: „Ich halte das schlicht für illegal, Schutzstreifen dürfen nur ausnahmsweise von Kfz überfahren werden, egal ob Radfahrende da sind oder nicht.“ In Lüttringhausen sei ein „Nichtbefahren überhaupt nicht möglich. Folglich kann die Straße legal nicht mit Kfz befahren werden.“
Ebenso geht aus dem Artikel hervor, dass auch der ADFC schon mindestens 75 Verstöße gegen alle möglichen Verordnungen allein in Lennep und Lüttringhausen ausgemacht hat.
Um zukünftig eventuelle Fehler bei der Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen zu vermeiden, welche gegen Verordnungen verstoßen, bittet die Ratsgruppe der W.i.R die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:
- Ist die vom Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbandes auf Twitter gemachte Aussage richtig?
- Liegen der Verwaltung Informationen vom ADFC zu möglichen Verstößen gegen verschiedene Verordnungen zum Radverkehr in Remscheid vor?
- Wird von seitens der Verwaltung beim Erstellen der Beschlussvorlagen zu Maßnahmen- und Umsetzungspläne Radverkehr auf die verschiedenen Verordnungen geachtet?