Laut Presseartikel des rga vom 03. Mai 2022 machte der Geschäftsführer der Interessenvertretung Zweirad-Industrie-Verband e.V. zu den Fahrradschutzstreifen in Lüttringhausen die Aussage: „Ich halte das schlicht für illegal, Schutzstreifen dürfen nur ausnahmsweise von Kfz überfahren werden, egal ob Radfahrende da sind oder nicht.“ In Lüttringhausen sei ein „Nichtbefahren überhaupt nicht möglich. Folglich kann die Straße legal nicht mit Kfz befahren werden.“
Ebenso geht aus dem Artikel hervor, dass auch der ADFC schon mindestens 75 Verstöße gegen alle möglichen Verordnungen allein in Lennep und Lüttringhausen ausgemacht hat.
Um zukünftig eventuelle Fehler bei der Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen zu vermeiden, welche gegen Verordnungen verstoßen, bittet die Ratsgruppe der W.i.R die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:
- Ist die vom Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbandes auf Twitter gemachte Aussage richtig?
- Liegen der Verwaltung Informationen vom ADFC zu möglichen Verstößen gegen verschiedene Verordnungen zum Radverkehr in Remscheid vor?
- Wird von seitens der Verwaltung beim Erstellen der Beschlussvorlagen zu Maßnahmen- und Umsetzungspläne Radverkehr auf die verschiedenen Verordnungen geachtet?
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Antwort der Verwaltung erfolgte mit der Mitteilungsvorlage 16/2832 (inkl. Antworten von Anfragen der CDU).
Roland Kirchner fragte in der Ratssitzung vom 08.09.2022 mündlich nach: Ob die Rechtssicherheit auch gewährleistet ist, wenn man den Schutzstreifen nutzen muss. Diese Frage wurde noch nicht beantwortet.
Zu den Fragen der W.i.R.-Ratsgruppe wird wie folgt ausgeführt:
Zu 1.
Zur Klarstellung der Richtigkeit der Aussagen hat die Verwaltung im letzten Monat ein persönliches Gespräch mit dem Geschäftsführenden des Zweirad-Industrie-Verbandes geführt.
So waren die auf Twitter getätigten Aussagen nicht als Kritik an den Schutzstreifen in der Lindenallee / Lüttringhauser Straße gedacht, sondern an Schutzstreifen per se, da diese in den Regelwerken gemäß den geänderten Anforderungen im Radverkehr und den mittlerweile breiteren Kraftfahrzeugen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen würden. Für die Lindenallee / Lüttringhauser Straße wären Radfahrstreifen bzw. baulich getrennte Radwege besser geeignet. Diese könnten aber nur mit dem Verlust aller Stellplätze am Fahrbahnrad umgesetzt werden. Nach Abwägung aller für- und widersprechenden Argumente hat sich die Verwaltung schließlich für die Schutzstreifen entschieden. So werden einzelne Verkehrsträger nicht gegeneinander ausgespielt und die Verkehrssicherheit für Radfahrende konnte dennoch erhöht werden.
Das Aufkommen der Kritik ist jedoch gemessen an einer Vielzahl von individuellem Fehlverhalten nachvollziehbar. Die Fahrzeugführenden im Individualverkehr werden durch die neue Aufteilung des Verkehrsraumes sich an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen müssen. Derartige Umstellungen der Verhaltensweisen sind naturgemäß unpopulär, unbequem und mit einem zeitaufwändigen Lernprozess erfahrungsgemäß nicht von heute auf morgen umsetzbar.
Zu 2.
Die Verkehrsregelung steht mit einem Vertreter des ADFC in Kontakt. Spezifische Kritik an der konkreten Radverkehrsmaßnahme wurde nicht vorgetragen.
Zu 3.
Die verschiedenen Verordnungen bilden die Basis der gesamten Verkehrsplanung und der Verkehrsregelung. Für die Einholung von Beschlüssen zur Änderung von Verkehrsführungen werden keine Maßnahmen vorgeschlagen, deren Umsetzung rechtlich nicht durchführbar ist.