recht­lich rich­ti­ge Umset­zung von Rad­ver­kehrs­maß­nah­men in Remscheid ?

Laut Pres­se­ar­ti­kel des rga vom 03. Mai 2022 mach­te der Geschäfts­füh­rer der Inter­es­sen­ver­tre­tung Zwei­rad-Indus­trie-Ver­band e.V. zu den Fahr­rad­schutz­strei­fen in Lüttring­hau­sen die Aus­sa­ge: „Ich hal­te das schlicht für ille­gal, Schutz­strei­fen dür­fen nur aus­nahms­wei­se von Kfz über­fah­ren wer­den, egal ob Rad­fah­ren­de da sind oder nicht.“ In Lüttring­hau­sen sei ein „Nicht­be­fah­ren über­haupt nicht mög­lich. Folg­lich kann die Stra­ße legal nicht mit Kfz befah­ren werden.“

Eben­so geht aus dem Arti­kel her­vor, dass auch der ADFC schon min­des­tens 75 Ver­stö­ße gegen alle mög­li­chen Ver­ord­nun­gen allein in Len­nep und Lüttring­hau­sen aus­ge­macht hat.

Um zukünf­tig even­tu­el­le Feh­ler bei der Umset­zung von Rad­ver­kehrs­maß­nah­men zu ver­mei­den, wel­che gegen Ver­ord­nun­gen ver­sto­ßen, bit­tet die Rats­grup­pe der W.i.R die Ver­wal­tung fol­gen­de Fra­gen zu beantworten:

  1. Ist die vom Geschäfts­füh­rer des Zwei­rad-Indus­trie-Ver­ban­des auf Twit­ter gemach­te Aus­sa­ge richtig?
  2.  Lie­gen der Ver­wal­tung Infor­ma­tio­nen vom ADFC zu mög­li­chen Ver­stö­ßen gegen ver­schie­de­ne Ver­ord­nun­gen zum Rad­ver­kehr in Rem­scheid vor?
  3. Wird von sei­tens der Ver­wal­tung beim Erstel­len der Beschluss­vor­la­gen zu Maß­nah­men- und Umset­zungs­plä­ne Rad­ver­kehr auf die ver­schie­de­nen Ver­ord­nun­gen geachtet?

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Ant­wort der Ver­wal­tung erfolg­te mit der Mit­tei­lungs­vor­la­ge 16/2832 (inkl. Ant­wor­ten von Anfra­gen der CDU).
Roland Kirch­ner frag­te in der Rats­sit­zung vom 08.09.2022 münd­lich nach: Ob die Rechts­si­cher­heit auch gewähr­leis­tet ist, wenn man den Schutz­strei­fen nut­zen muss. Die­se Fra­ge wur­de noch nicht beantwortet.

Zu den Fra­gen der W.i.R.-Ratsgruppe wird wie folgt ausgeführt:
Zu 1.
Zur Klar­stel­lung der Rich­tig­keit der Aus­sa­gen hat die Ver­wal­tung im letz­ten Monat ein per­sön­li­ches Gespräch mit dem Geschäfts­füh­ren­den des Zwei­rad-Indus­trie-Ver­ban­des geführt. 
So waren die auf Twit­ter getä­tig­ten Aus­sa­gen nicht als Kri­tik an den Schutz­strei­fen in der Lin­den­al­lee / Lüttring­hau­ser Stra­ße gedacht, son­dern an Schutz­strei­fen per se, da die­se in den Regel­wer­ken gemäß den geän­der­ten Anfor­de­run­gen im Rad­ver­kehr und den mitt­ler­wei­le brei­te­ren Kraft­fahr­zeu­gen nicht mehr dem Stand der Tech­nik ent­spre­chen wür­den. Für die Lin­den­al­lee / Lüttring­hau­ser Stra­ße wären Rad­fahr­strei­fen bzw. bau­lich getrenn­te Rad­we­ge bes­ser geeig­net. Die­se könn­ten aber nur mit dem Ver­lust aller Stell­plät­ze am Fahr­bahn­rad umge­setzt wer­den. Nach Abwä­gung aller für- und wider­spre­chen­den Argu­men­te hat sich die Ver­wal­tung schließ­lich für die Schutz­strei­fen ent­schie­den. So wer­den ein­zel­ne Ver­kehrs­trä­ger nicht gegen­ein­an­der aus­ge­spielt und die Ver­kehrs­si­cher­heit für Rad­fah­ren­de konn­te den­noch erhöht werden.
Das Auf­kom­men der Kri­tik ist jedoch gemes­sen an einer Viel­zahl von indi­vi­du­el­lem Fehl­ver­hal­ten nach­voll­zieh­bar. Die Fahr­zeug­füh­ren­den im Indi­vi­du­al­ver­kehr wer­den durch die neue Auf­tei­lung des Ver­kehrs­rau­mes sich an die geän­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen anpas­sen müs­sen. Der­ar­ti­ge Umstel­lun­gen der Ver­hal­tens­wei­sen sind natur­ge­mäß unpo­pu­lär, unbe­quem und mit einem zeit­auf­wän­di­gen Lern­pro­zess erfah­rungs­ge­mäß nicht von heu­te auf mor­gen umsetzbar.
Zu 2.
Die Ver­kehrs­re­ge­lung steht mit einem Ver­tre­ter des ADFC in Kon­takt. Spe­zi­fi­sche Kri­tik an der kon­kre­ten Rad­ver­kehrs­maß­nah­me wur­de nicht vorgetragen.
Zu 3.
Die ver­schie­de­nen Ver­ord­nun­gen bil­den die Basis der gesam­ten Ver­kehrs­pla­nung und der Ver­kehrs­re­ge­lung. Für die Ein­ho­lung von Beschlüs­sen zur Ände­rung von Ver­kehrs­füh­run­gen wer­den kei­ne Maß­nah­men vor­ge­schla­gen, deren Umset­zung recht­lich nicht durch­führ­bar ist.