Prüf­auf­trag zum The­ma Sky­walk Müngsten

W.i.R. stel­len nach­fol­gen­den Prüf­auf­trag in den Sit­zun­gen des Wirtschaft‑, Bau- und Haupt­aus­schus­ses zur Abstimmung:

  • Die Ver­wal­tung über­prüft, inwie­weit die Ver­wirk­li­chung eines Rad­wegs Sky­walk Müngs­ten eine mög­li­che Ein­stu­fung der Müngs­te­ner Brü­cke als UNESCO-Welt­kul­tur­er­be gefährdet.
  • Sie prüft, ob der Sky­walk als Fuß- und/oder Rad­weg genutzt wer­den könnte.
  • Ein mög­li­cher Auf­trag für eine Mach­bar­keits­stu­die erfolgt zusam­men mit der Stadt Solingen.
  • Gleich­zei­tig erfolgt die Prü­fung einer Rad­we­ge­ver­bin­dung von Reins­ha­gen zum Ein­stieg in den Sky­walk an der Müngs­te­ner Brücke

Begrün­dung:

Bereits der Ber­gi­sche Rat hat auf Grund eines Antra­ges der dor­ti­gen SPD-Frak­ti­on im Okto­ber 2020 für die Wei­ter­ent­wick­lung des Brü­cken­parks Müngs­ten dar­um gebe­ten, dass dies in enger Abstim­mung  zwi­schen der Ber­gi­schen Struk­tur- und Wirt­schafts­för­de­rungs­ge­sell­schaft (BSW) und dem inter­na­tio­na­len Pro­jekt­lei­ter zur seri­el­len Welt­erbe­be­wer­bung „Groß­bo­gen­brü­cken des 19. Jahr­hun­derts“ erfolgt, um die Bewer­bung zum UNESCO-Welt­erbe nicht zu gefährden.

Mit dem Antrag der Frak­tio­nen von SPD, B´90/DIE GRUENEN und FDP vom 09. März 2021 zur Mach­bar­keits­stu­die für einen Rad­weg Sky­walk Müngs­ten, müss­ten die o.a. Punk­te unse­rer Mei­nung nach auch berück­sich­tigt wer­den. Vor allem die Prü­fung, ob der Sky­walk als Fuß- und/oder Rad­weg genutzt wer­den könn­te, wird erst zei­gen, ob die Kos­ten für die Mach­bar­keits­stu­die über­haupt aus dem Rad­ver­kehrs­etat genom­men wer­den kann.

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Stel­lung­nah­me der Verwaltung