W.i.R. bitten in der Sitzung des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 25.01.2024 und zu der Sitzung des Rates am 22.02.2024
1. um die schriftliche Beantwortung folgender Frage:
Gibt es zum Thema „Sanierungsträger“ zeitliche und finanzielle Unterschiede
in den Vorlagen 16/4651 (Beauftragung Sanierungsträger/ Beschluss Rat 17.08.23)
und 16/5092 (Zusammenstellung Gesamtmaßnahme Innenstadt auf die Parameter
neue Förderrichtlinien NRW zur Städtebauförderung / Beschluss Rat 07.12.2023)?
und
2. um die Vorstellung des Sanierungsträgers:
Kann ein Vertreter des ausgewählten Sanierungsträger – Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Wiesbaden – einen Überblick zum Handlungskonzept geben und den Handlungsbeginn darstellen?
Begründung:
Bei der Beauftragung des Sanierungsträgers mit der Vorlage 16/4651 im August 2023 wurden die Handlungsfelder beschrieben, der zeitliche Rahmen und die notwendigen Finanzmittel festgelegt. Laut Sanierungstreuhändervertrag wurde der zeitliche Rahmen zunächst von September 2023 bis zum 31.12.2026 festgelegt. Die hierfür benötigten Finanzmittel wurden im Vorspann zum Vertrag mit 1.543.000 € benannt.
Mit der Vorlage 16/5092 wurde das Sanierungsgebiet Innenstadt auf die neuen Förderrichtlinien des Landes umgestellt. Dabei ist der Sanierungsträger mit der Maßnahme E3 im ISEK RS-Innenstadt in den Jahren 2027–2033 vorgesehen. Die benötigten Finanzmittel belaufen sich auf 3.804.000 €.
Die unterschiedlichen zeitlichen und finanziellen Ansätze können wir uns nicht erklären, da bei den Diskussionen um die Sanierung immer eine Zeitspanne von 10 Jahren im Raum stand. Wir bitten daher um eine verständliche Darlegung der Sachlage.
Nachdem der Sanierungsträger sein Büro wohl auch in Remscheid bezogen hat, bitten wir um kurze Vorstellung im Hauptausschuss oder im Rat mit einer Skizzierung seiner Handlungsmaßnahmen und des endlich beginnenden praktischen Vollzugs.