W.i.R. bitten in der Sitzung des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 25.01.2024 und zu der Sitzung des Rates am 22.02.2024:
1. um die schriftliche Beantwortung folgender Frage:
Gibt es zum Thema „Sanierungsträger“ zeitliche und finanzielle Unterschiede in den Vorlagen 16/4651 (Beauftragung Sanierungsträger/ Beschluss Rat 17.08.23) und 16/5092 (Zusammenstellung Gesamtmaßnahme Innenstadt auf die Parameter neue Förderrichtlinien NRW zur Städtebauförderung / Beschluss Rat 07.12.2023)?
2. um die Vorstellung des Sanierungsträgers:
Kann ein Vertreter des ausgewählten Sanierungsträger – Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Wiesbaden – einen Überblick zum Handlungskonzept geben und den Handlungsbeginn darstellen?
Begründung:
Bei der Beauftragung des Sanierungsträgers mit der Vorlage 16/4651 im August 2023 wurden die Handlungsfelder beschrieben, der zeitliche Rahmen und die notwendigen Finanzmittel festgelegt. Laut Sanierungstreuhändervertrag wurde der zeitliche Rahmen zunächst von September 2023 bis zum 31.12.2026 festgelegt. Die hierfür benötigten Finanzmittel wurden im Vorspann zum Vertrag mit 1.543.000 € benannt.
Mit der Vorlage 16/5092 wurde das Sanierungsgebiet Innenstadt auf die neuen Förderrichtlinien des Landes umgestellt. Dabei ist der Sanierungsträger mit der Maßnahme E3 im ISEK RS-Innenstadt in den Jahren 2027–2033 vorgesehen. Die benötigten Finanzmittel belaufen sich auf 3.804.000 €.
Die unterschiedlichen zeitlichen und finanziellen Ansätze können wir uns nicht erklären, da bei den Diskussionen um die Sanierung immer eine Zeitspanne von 10 Jahren im Raum stand. Wir bitten daher um eine verständliche Darlegung der Sachlage.
Nachdem der Sanierungsträger sein Büro wohl auch in Remscheid bezogen hat, bitten wir um kurze Vorstellung im Hauptausschuss oder im Rat mit einer Skizzierung seiner Handlungsmaßnahmen und des endlich beginnenden praktischen Vollzugs.
Die Anfrage ist durch die Vorlage 16/5589 beantwortet worden.
Der Sanierungsträger wurde gemäß der DS 16/4651, wie in der Anfrage korrekterweise dargestellt, bis zum 31.12.2026 beauftragt. Für die Beauftragung stehen mittels Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem November 2022 Finanzmittel bis Ende 2026 zur Verfügung.
Im Rahmen der neuen Förderrichtlinie zur Städtebauförderung 2023 wurde wie in der DS 16/5092 dargestellt ein Gesamtvolumen für die Umsetzung aller Maßnahmen aus dem ISEK RS-Innenstadt 2024 beantragt. Die darin für den Sanierungsträger benötigten Finanzmittel in
Höhe von 3.804.000 € berücksichtigen neben dem derzeitigen Auftragsvolumen einen jährlichen Preisindex in Höhe von 7,5 %, um mögliche Preissteigerungen zu berücksichtigen.
Diese Summe gilt dementsprechend für eine mögliche Weiterbeauftragung des Sanierungsträgers für die Jahre 2027 bis 2033.