Nach­fra­gen zum The­ma Sanierungsträger

W.i.R. bit­ten in der Sit­zung des Haupt­aus­schus­ses und Aus­schuss für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung, Digi­ta­li­sie­rung und Finan­zen am 25.01.2024 und zu der Sit­zung des Rates am 22.02.2024

1. um die schrift­li­che Beant­wor­tung fol­gen­der Frage:
Gibt es zum The­ma „Sanie­rungs­trä­ger“ zeit­li­che und finan­zi­el­le Unterschiede
in den Vor­la­gen 16/4651 (Beauf­tra­gung Sanierungsträger/ Beschluss Rat 17.08.23)
und 16/5092 (Zusam­men­stel­lung Gesamt­maß­nah­me Innen­stadt auf die Parameter
neue För­der­richt­li­ni­en NRW zur Städ­te­bau­för­de­rung / Beschluss Rat 07.12.2023)?
und
2. um die Vor­stel­lung des Sanierungsträgers:
Kann ein Ver­tre­ter des aus­ge­wähl­ten Sanie­rungs­trä­ger – Deut­sche Stadt- und Grund­stücks­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft mbH, Wies­ba­den – einen Über­blick zum Hand­lungs­kon­zept geben und den Hand­lungs­be­ginn darstellen?

Begrün­dung:
Bei der Beauf­tra­gung des Sanie­rungs­trä­gers mit der Vor­la­ge 16/4651 im August 2023 wur­den die Hand­lungs­fel­der beschrie­ben, der zeit­li­che Rah­men und die not­wen­di­gen Finanz­mit­tel fest­ge­legt. Laut Sanie­rungs­treu­hän­der­ver­trag wur­de der zeit­li­che Rah­men zunächst von Sep­tem­ber 2023 bis zum 31.12.2026 fest­ge­legt. Die hier­für benö­tig­ten Finanz­mit­tel wur­den im Vor­spann zum Ver­trag mit 1.543.000 € benannt.
Mit der Vor­la­ge 16/5092 wur­de das Sanie­rungs­ge­biet Innen­stadt auf die neu­en För­der­richt­li­ni­en des Lan­des umge­stellt. Dabei ist der Sanie­rungs­trä­ger mit der Maß­nah­me E3 im ISEK RS-Innen­stadt in den Jah­ren 2027–2033 vor­ge­se­hen. Die benö­tig­ten Finanz­mit­tel belau­fen sich auf 3.804.000 €.
Die unter­schied­li­chen zeit­li­chen und finan­zi­el­len Ansät­ze kön­nen wir uns nicht erklä­ren, da bei den Dis­kus­sio­nen um die Sanie­rung immer eine Zeit­span­ne von 10 Jah­ren im Raum stand. Wir bit­ten daher um eine ver­ständ­li­che Dar­le­gung der Sachlage.
Nach­dem der Sanie­rungs­trä­ger sein Büro wohl auch in Rem­scheid bezo­gen hat, bit­ten wir um kur­ze Vor­stel­lung im Haupt­aus­schuss oder im Rat mit einer Skiz­zie­rung sei­ner Hand­lungs­maß­nah­men und des end­lich begin­nen­den prak­ti­schen Vollzugs.