Mit­tel­um­schich­tun­gen und Nach­kal­ku­la­tio­nen beim INV 128303 und 128239

W.i.R. bit­ten zu den Sit­zun­gen des Haupt­aus­schus­ses und Aus­schuss für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung, Digi­ta­li­sie­rung und Finan­zen am 07.03.2024 und des Rates am 18.04.2024

• um eine schrift­li­che Dar­stel­lung der Kos­ten­er­hö­hun­gen sowohl für die Lenneper 
Stra­ße (INV 128303) als auch zur Bres­lau­er Stra­ße (INV128239).

Begrün­dung:
Laut Inves­ti­ti­ons­plan zum Haus­halt 2023/2024 waren für die Maß­nah­me INV 128303 1.700.000 € ange­setzt. Davon wur­den 366.462 € für die Bau­maß­nah­me — Erneue­rung Bres­lau­er Stra­ße INV 128239 (im Haus­halt 2023/2024 mit 154.000 € ange­setzt) — umge­schich­tet, die bei
der Bau­maß­nah­me Durch­stich Int­ze­stra­ße für Umlei­tungs­ver­keh­re die­nen soll.
Die Kos­ten für die Fahr­bahn­erneue­rung im INV 128303 selbst erhö­hen sich lt. Vor­la­ge 16/5544 nun um 531.000 € (Plan 2023: 1.700 000 € zu Plan 2024: 2.231.000 €).
Daher möch­ten wir ger­ne wis­sen, wie sich die Kos­ten­er­hö­hun­gen beim INV 128303 und beim INV 128239 darstellen.


Mit der Vor­la­ge 16/5678 ist die Anfra­ge beant­wor­tet worden.

Kos­ten­er­hö­hung INV128303 Fahr­bah­nern. Len­ne­per Stra­ße ab Joh.-Vaillant-Pl.
Die ursprüng­lich vor­ge­se­he­ne Decken­maß­nah­me wur­de bereits mit Mit­tel­an­mel­dung im Jahr 2022 in eine grund­haf­te Asphalt­de­cken­erneue­rung geän­dert. Da eine Pack­la­ge in der Fahr­bahn, die eigent­lich eine kom­pak­te Unter­la­ge bil­den könn­te, durch ein Asphalt­pa­ket gestört wird, ist der Aus­tausch des Unter­grund­ma­te­ri­als gegen eine frost­si­che­re mine­ra­li­sche Trag­schicht unumgänglich.
In den letz­ten Wochen und Mona­ten wur­den wei­te­re Pla­nungs­spe­zi­fi­ka­tio­nen für die Len­ne­per Stra­ße fest­ge­legt. Bei der zuerst ledig­lich als Fahr­bahn­erneue­rung geplan­ten Maß­nah­me wur­den Ergän­zun­gen vor­ge­nom­men. Die­se bezie­hen sich auf die Baum­stand­or­te, die mit
einem unter dem Stra­ßen­auf­bau lie­gen­den Wur­zel­raum eine erdenk­lich gute Ent­wick­lungs- und Über­le­bens­chan­ce haben. Die Erwei­te­run­gen von Geh­we­ger­gän­zun­gen wegen Par­kens und behin­der­ten­ge­rech­te Absen­kun­gen sowie Fuß­gän­ger­mit­tel­in­seln (inklu­si­ve Beleuch­tung) machen die Maß­nah­me durch wei­te­re Fahr­bahn­auf­wei­tun­gen und die voll­stän­di­ge Erneue­rung der Stra­ßen­ent­wäs­se­rung auf­wen­di­ger, schwie­ri­ger und teurer.
Das Umlei­tungs­kon­zept wird umfang­reich sein und muss das Ziel haben, leis­tungs­fä­hi­ge gro­ße Abschnit­te für den Stra­ßen­bau bil­den zu kön­nen. Die Kos­ten hier­für sind ledig­lich mit gro­ber Ver­kehrs­füh­rung nur schwer kal­ku­lier­bar. Die Abschät­zung von Kos­ten­ent­wick­lun­gen bezieht sich auf alle Gewer­ke und ist auf­grund der noch unbe­kann­ten Grö­ßen wie CO2-Steu­er, Infla­ti­on und Fach­kräf­te­man­gel auf der siche­ren Sei­te ein­ge­schätzt wor­den. Auf­grund die­ser Aus­wei­tung der pla­ne­ri­schen Flä­chen­ver­grö­ße­rung, der Preis­stei­ge­rung und des bau­li­chen Leis­tungs­um­fangs sind die Kos­ten auf 2.231.000 € erhöht worden.

Kos­ten­er­hö­hung INV 128239 Erneue­rung Bres­lau­er Stra­ße (Sen­s­bur­ger-Leip­zi­ger)
Ursprüng­lich war ohne tech­ni­sche Unter­su­chung des Unter­grun­des eine Decken­sa­nie­rung ein­ge­plant. Das unter­schied­li­che Scha­dens­bild der Schlag­lö­cher lässt gleich­falls kein ein­heit­li­ches Bild des Stra­ßen­auf­baus erken­nen. Offen­bar wur­de vor län­ge­rer Zeit teil­wei­se mit
einer Repa­ra­tur­maß­nah­me, über die lei­der kei­ne Unter­la­gen mehr exis­tie­ren, eine Asphalt­aus­bes­se­rung durch­ge­führt. Danach wur­den Mit­tel für eine grund­haf­te Erneue­rung des Asphalt­ober­baus eingeplant.
Bei Bohr­ker­nen wur­den völ­lig von­ein­an­der abwei­chen­de Auf­bau­stär­ken des Asphalts vor Ort fest­ge­stellt, was zu einer Ent­schei­dung führ­te, den Asphalt­ober­bau und die frost­si­che­re Schot­ter-Trag­schicht norm­ge­recht her­zu­stel­len. Zusätz­lich wur­de auf­grund möglicher
Umlei­tungs­ver­keh­re im Bereich der asphalt­ge­bun­de­nen Trag­schicht eine etwas stär­ke­re Dimen­sio­nie­rung gewählt.
Die Schwie­rig­kei­ten durch stei­gen­de Prei­se (Infla­ti­on) bedingt durch Coro­na und den Ukrai­ne Krieg sind nur schwer ein­zu­schät­zen. Die rela­tiv klei­ne und enge Maß­nah­me hat gleich­falls Aus­wir­kun­gen auf die Leis­tung des Bau­un­ter­neh­mers in Gerä­te­wahl und Logis­tik. Die Kos­ten wur­den daher um 352.000 € auf ins­ge­samt 506.000 € erhöht. Aus der­zei­ti­ger Sicht, nach Auf­trags­ver­ga­be und vor unmit­tel­ba­rem Bau­be­ginn, bewe­gen sich die Zah­len im Kostenrahmen.