W.i.R. stellen in der nächsten Ratssitzung am 28. April 2022 folgenden Antrag zur Abstimmung:
Die Vorlagen der Verwaltung zu Ankauf oder Verkauf von Immobilien enthalten dauerhaft als Entscheidungs- und Informationsgrundlage die nachfolgenden Bewertungskriterien:
- Grund u. Boden: aktuelle Bodenrichtwerte, Auflagen durch Wegerecht und Dienstbarkeiten
- Gebäude: belastbare Einschätzung der Bausubstanz je nach Aufbautyp
- Altlasten: Gefahrenstufe und aktuelle Beseitigungskosten
- Abbruch: aktuelle Niederlegungs- und Entsorgungskosten
- Nebenkosten: Notariats- / Gerichtskosten und anfallende Steuerlasten – überschlagsmäßige Höhe
Begründung:
Mit Blick auf die vermehrt auftretenden Grundstücksan- und verkäufe durch Sanierungsgebiete und Stadtentwicklungsprojekte ist es uns wichtig, dem entscheidungsfindenden Ausschuss belastbare Wertkriterien zur Preisfindung vorzulegen.
Die Vorlagen der Vergangenheit haben zu Nachfragen geführt, die bei der aktuellen Entscheidungsfindung wegen Kurzfristigkeit der Nachfrage keine Rolle spielen konnten.
Daher haben wir ein Bewertungstableau entworfen, das in jeder Vorlage zu dem Thema „Grundstücksgeschäfte“ seinen Niederschlag finden sollte und eine objektive Entscheidungshilfe darstellt.
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Der Antrag wurde im Rat vom 28.04.2022 vertagt und in der Sitzung am 19.05.2022 dann vom Rat in den Fachausschuss Wirtschaftsförderung und Mobilität am 01.09.2022 zur Vorberatung verschoben und soll im Hauptausschuss am 22.09.2022 final entschieden werden.
Im Hauptausschuss am 22.09.2022 wurde der Antrag wie folgt geändert und einstimmig beschlossen:
Die Vorlagen der Verwaltung zu Ankauf oder Verkauf von Immobilien enthalten dauerhaft als Entscheidungs- und Informationsgrundlage die nachfolgenden Bewertungskriterien:
Grund u. Boden: aktuelle Bodenrichtwerte, Auflagen durch Wegerecht und Dienstbarkeiten
Gebäude: belastbare Einschätzung der Bausubstanz je nach Aufbautyp
Altlasten: Gefahrenstufe und aktuelle Beseitigungskosten
Abbruch: aktuelle Niederlegungs- und Entsorgungskosten
Nebenkosten: Notariats- / Gerichtskosten und anfallende Steuerlasten – überschlagsmäßige Höhe
Höhe der jährlichen Abschreibungen sowie Angabe über die Restlaufzeit bzw. den vorgesehenen Abschreibungszeitraum