Lärm­schutz­maß­nah­men für die Anwoh­ner an der Bahn­stre­cke des RE 47 im Stadt­ge­biet Remscheid

Am 21.07.2023 berich­te­te die Ber­gi­sche Mor­gen­post im Teil Solin­gen vom lau­tes­ten Zug in der Regi­on. Bei ver­tief­tem Nach­le­sen stell­te sich her­aus, dass der RE 47 — Direkt­zug Rem­scheid – Düs­sel­dorf — unter der Beschrei­bung nicht nur wegen ein­ge­spar­ter Hal­te­punk­te, son­dern wohl auch wegen des im Ein­satz befind­li­chen Wagen­ma­te­ri­als, in der Kri­tik steht.
Im Zusam­men­hang mit dem unver­kenn­ba­ren Sound und den mög­li­cher­wei­se hohen Dezi­bel-Wer­ten stel­len sich für die W.i.R. die nach­fol­gen­den Fragen:

1. Lie­gen bereits Lärm­be­schwer­den der Anwoh­ner an der Stre­cke vor?

2. Lie­gen der Stadt oder den ande­ren Gemein­den an der Stre­cke (Lärm)Messwerte vor?

3. Wie kann mit dem Betrei­ber — Regio-Bahn — oder dem VRR — Auf­ga­ben­trä­ger — eine Ver­än­de­rung erreicht werden?

Begrün­dung:
Objek­tiv gese­hen, ist der Direkt­zug ein Gewinn. Die­se Tat­sa­che darf aber ande­re Sicher­heits­aspek­te nicht in den Hin­ter­grund tre­ten las­sen. Daher bit­te wir um zeit­na­he Beant­wor­tung der Anfrage.
Gene­rell bleibt es für uns auch unver­ständ­lich, war­um in NRW (spe­zi­ell im VRR?) immer wie­der aus­ge­mus­ter­te Wagen aus Bay­ern, in die­sem Fall von der Bay­ri­schen Ober­land­bahn, eingesetzt
wer­den. Bevor der geschei­ter­te Abel­lio im Ber­gi­schen die Beför­de­rung auf­nahm, waren Die­sel­trieb­wa­gen aus Bay­ern im Einsatz.


Die Ver­wal­tung hat mit den Vor­la­gen 16/4729 und 16/5498 unse­re Anfra­ge beantwortet.

1. Lie­gen bereits Lärm­be­schwer­den der Anwoh­ner an der Stre­cke vor?
Der Stadt Rem­scheid liegt bis­her zum Fahr­be­trieb des Direkt­zu­ges RE 47 eine Beschwer­de vor. Lt. Medi­en­be­richt­erstat­tung lie­gen auch in Solin­gen ver­gleich­ba­re Beschwer­den vor.

2. Lie­gen der Stadt oder den ande­ren Gemein­den an der Stre­cke (Lärm)Messwerte vor?
Im beschrie­be­nen Fall geht es um Lärm­be­las­tun­gen aus dem Fahr­be­trieb der RE 47, einer soge­nann­ten Lini­en­schall­quel­le. Schall­pe­gel aus einer sol­chen Quel­le las­sen sich nur schwer und nicht repro­du­zier­bar mess­tech­nisch erfas­sen, da sich die tech­ni­schen und physikalischen
Bedin­gun­gen stän­dig ändern. Daher erfol­gen auch für die recht­li­che Beur­tei­lung kei­ne Mes­sun­gen, son­dern Berech­nun­gen der Lärm­be­las­tung. Für die Zulas­sung eines Trieb­wa­gens für den Netz­be­trieb ist die Betriebs­er­laub­nis des Eisen­bahn­bun­des­am­tes erfor­der­lich. Die­se liegt für den ein­ge­setz­ten Wagen vor.

3. Wie kann mit dem Betrei­ber — Regio-Bahn — oder dem VRR — Auf­ga­ben­trä­ger — eine
Ver­än­de­rung erreicht werden?
Nach Rück­spra­che mit dem VRR ergibt sich fol­gen­der Stand: Die Umset­zung der Direkt­ver­bin­dung war vor­ran­gi­ges Ziel und soll­te zeit­nah erfol­gen. Die Schie­nen­stre­cke der RE 47 stellt auf­grund der Topo­gra­fie beson­de­re Anfor­de­run­gen an die Leis­tungs­fä­hig­keit der Antriebs­ma­schi­nen. Das Ange­bot für ent­spre­chend star­ke, neue Zug­fahr­zeu­ge ist nicht vor­han­den, denn nur noch weni­ge Stre­cken sind die­sel­be­trie­ben. Da hier der­zeit noch der Die­sel­an­trieb benö­tigt wird, muss­te auf ein älte­res Modell zurück­ge­grif­fen wer­den. Ein kurz­fris­ti­ger Aus­tausch gegen ein moder­nes und lei­se­res Modell ist man­gels Ange­bots lei­der nicht mög­lich. Die Ver­trä­ge für die aktu­el­le Fahr­zeug­flot­te lau­fen im Jahr 2028 aus. Für die Ersatz­be­schaf­fung ist der bat­te­rie­elek­tri­sche Antrieb vor­ge­se­hen. Anbie­ter für Fahr­zeu­ge mit aus­rei­chend leis­tungs­star­ken Akkus, die den Betrieb zwi­schen Solin­gen-Haupt­bahn­hof und Wup­per­tal gewähr­leis­ten, sind durch den VRR bereits ermit­telt und die Beschaf­fung ist vor­be­rei­tet. Die Ver­wal­tung hat nicht nur den VRR mehr­fach ange­schrie­ben, son­dern auch Kon­takt zur DB auf­ge­nom­men, da die Lärm­quel­le offen­bar „nur“ von einem bestimm­ten Zug aus­geht. Eine abschlie­ßen­de Ant­wort der DB zur Fra­ge, ob dies beheb­bar sei, steht aus.


Zur Anfra­ge der Rats­grup­pe W.i.R. (16/4663) zu Lärm­schutz­maß­nah­men für die Anwoh­ner an der Bahn­stre­cke des RE 47 im Stadt­ge­biet Rem­scheid hat die Ver­wal­tung mit der DS 16/4729 in der Bezirks­ver­tre­tung 1 am 12.09.2023 den Sach­stand aus­führ­lich berich­tet und erläutert.
Die W.i.R. gab in die­ser Sit­zung an, dass es in Solin­gen ver­gleich­ba­re Beschwer­den gibt und schlug vor, dass die Ver­wal­tung mit der Stadt Solin­gen Kon­takt auf­nimmt und klärt, wel­che Maß­nah­men dort ergrif­fen werden.
Die Ver­wal­tung hat mit dem Beschwer­de­ma­nage­ment, der Pres­se­stel­le und dem Bereich gewerb­li­cher Umwelt­schutz der Stadt Solin­gen Kon­takt auf­ge­nom­men. In kei­nem Bereich liegt eine Beschwer­de über eine Lärm­be­las­tung aus dem Betrieb des RE 47 vor. Es wird darauf
hin­ge­wie­sen, dass die Kom­mu­nen für den Zug­be­trieb und damit zusam­men­hän­gen­de Lärm­emis­sio­nen nicht zustän­dig sind.
In der Sit­zung der Bezirks­ver­tre­tung 1 am 21.11.2023 erbat die Rats­grup­pe W.i.R. erneut einen Sach­stands­be­richt zu der Lärm­ver­ur­sa­chung durch den Bahn­ver­kehr RE 47.
Hier­zu ver­weist die Ver­wal­tung auf die Mit­tei­lungs­vor­la­ge 16/4729 vom 18.8.2023, mit der zum Sach­stand berich­tet wird.