Am 21.07.2023 berichtete die Bergische Morgenpost im Teil Solingen vom lautesten Zug in der Region. Bei vertieftem Nachlesen stellte sich heraus, dass der RE 47 — Direktzug Remscheid – Düsseldorf — unter der Beschreibung nicht nur wegen eingesparter Haltepunkte, sondern wohl auch wegen des im Einsatz befindlichen Wagenmaterials, in der Kritik steht.
Im Zusammenhang mit dem unverkennbaren Sound und den möglicherweise hohen Dezibel-Werten stellen sich für die W.i.R. die nachfolgenden Fragen:
1. Liegen bereits Lärmbeschwerden der Anwohner an der Strecke vor?
2. Liegen der Stadt oder den anderen Gemeinden an der Strecke (Lärm)Messwerte vor?
3. Wie kann mit dem Betreiber — Regio-Bahn — oder dem VRR — Aufgabenträger — eine Veränderung erreicht werden?
Begründung:
Objektiv gesehen, ist der Direktzug ein Gewinn. Diese Tatsache darf aber andere Sicherheitsaspekte nicht in den Hintergrund treten lassen. Daher bitte wir um zeitnahe Beantwortung der Anfrage.
Generell bleibt es für uns auch unverständlich, warum in NRW (speziell im VRR?) immer wieder ausgemusterte Wagen aus Bayern, in diesem Fall von der Bayrischen Oberlandbahn, eingesetzt
werden. Bevor der gescheiterte Abellio im Bergischen die Beförderung aufnahm, waren Dieseltriebwagen aus Bayern im Einsatz.
Die Verwaltung hat mit den Vorlagen 16/4729 und 16/5498 unsere Anfrage beantwortet.
1. Liegen bereits Lärmbeschwerden der Anwohner an der Strecke vor?
Der Stadt Remscheid liegt bisher zum Fahrbetrieb des Direktzuges RE 47 eine Beschwerde vor. Lt. Medienberichterstattung liegen auch in Solingen vergleichbare Beschwerden vor.
2. Liegen der Stadt oder den anderen Gemeinden an der Strecke (Lärm)Messwerte vor?
Im beschriebenen Fall geht es um Lärmbelastungen aus dem Fahrbetrieb der RE 47, einer sogenannten Linienschallquelle. Schallpegel aus einer solchen Quelle lassen sich nur schwer und nicht reproduzierbar messtechnisch erfassen, da sich die technischen und physikalischen
Bedingungen ständig ändern. Daher erfolgen auch für die rechtliche Beurteilung keine Messungen, sondern Berechnungen der Lärmbelastung. Für die Zulassung eines Triebwagens für den Netzbetrieb ist die Betriebserlaubnis des Eisenbahnbundesamtes erforderlich. Diese liegt für den eingesetzten Wagen vor.
3. Wie kann mit dem Betreiber — Regio-Bahn — oder dem VRR — Aufgabenträger — eine
Veränderung erreicht werden?
Nach Rücksprache mit dem VRR ergibt sich folgender Stand: Die Umsetzung der Direktverbindung war vorrangiges Ziel und sollte zeitnah erfolgen. Die Schienenstrecke der RE 47 stellt aufgrund der Topografie besondere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Antriebsmaschinen. Das Angebot für entsprechend starke, neue Zugfahrzeuge ist nicht vorhanden, denn nur noch wenige Strecken sind dieselbetrieben. Da hier derzeit noch der Dieselantrieb benötigt wird, musste auf ein älteres Modell zurückgegriffen werden. Ein kurzfristiger Austausch gegen ein modernes und leiseres Modell ist mangels Angebots leider nicht möglich. Die Verträge für die aktuelle Fahrzeugflotte laufen im Jahr 2028 aus. Für die Ersatzbeschaffung ist der batterieelektrische Antrieb vorgesehen. Anbieter für Fahrzeuge mit ausreichend leistungsstarken Akkus, die den Betrieb zwischen Solingen-Hauptbahnhof und Wuppertal gewährleisten, sind durch den VRR bereits ermittelt und die Beschaffung ist vorbereitet. Die Verwaltung hat nicht nur den VRR mehrfach angeschrieben, sondern auch Kontakt zur DB aufgenommen, da die Lärmquelle offenbar „nur“ von einem bestimmten Zug ausgeht. Eine abschließende Antwort der DB zur Frage, ob dies behebbar sei, steht aus.
Zur Anfrage der Ratsgruppe W.i.R. (16/4663) zu Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner an der Bahnstrecke des RE 47 im Stadtgebiet Remscheid hat die Verwaltung mit der DS 16/4729 in der Bezirksvertretung 1 am 12.09.2023 den Sachstand ausführlich berichtet und erläutert.
Die W.i.R. gab in dieser Sitzung an, dass es in Solingen vergleichbare Beschwerden gibt und schlug vor, dass die Verwaltung mit der Stadt Solingen Kontakt aufnimmt und klärt, welche Maßnahmen dort ergriffen werden.
Die Verwaltung hat mit dem Beschwerdemanagement, der Pressestelle und dem Bereich gewerblicher Umweltschutz der Stadt Solingen Kontakt aufgenommen. In keinem Bereich liegt eine Beschwerde über eine Lärmbelastung aus dem Betrieb des RE 47 vor. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Kommunen für den Zugbetrieb und damit zusammenhängende Lärmemissionen nicht zuständig sind.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 21.11.2023 erbat die Ratsgruppe W.i.R. erneut einen Sachstandsbericht zu der Lärmverursachung durch den Bahnverkehr RE 47.
Hierzu verweist die Verwaltung auf die Mitteilungsvorlage 16/4729 vom 18.8.2023, mit der zum Sachstand berichtet wird.