Lade-Infra­struk­tur­kon­zept für Elektrofahrzeuge

Mit der Beschluss­vor­la­ge 16/0758 wur­de ein Kon­zept zur Lade-Infra­struk­tur für Elek­tro­fahr­zeu­ge im Stadt­ge­biet Rem­scheid in die Poli­tik ein­ge­bracht, wel­che am 24. Juni im Rat abschlie­ßend beschlos­sen wer­den soll.
Zu die­ser Vor­la­ge haben W.i.R. Nach­fra­gen, wel­che wir ges­tern an die Ver­wal­tung wei­ter­ge­ge­ben haben:

• In der Vor­la­ge wird vor­ge­schla­gen die Park­plät­ze mit dem Ver­kehrs­zei­chen Auto mit Strom­ka­bel“ (Zei­chen 1010–66) zu kenn­zeich­nen. Nach unse­ren Recher­chen erlaubt die­ses Kenn­zei­chen das Par­ken von KFZ mit „E“ Kenn­zei­chen. Hier gibt es aber kei­ne Aus­sa­ge, dass das Par­ken nur wäh­rend dem Lade­vor­gang erlaubt wird.

Wie soll ver­mie­den wer­den, dass E‑Autos ohne zu laden dort par­ken und wer wird das kontrollieren?

• Eini­ge Stand­or­te der Lade­säu­len sind in Berei­chen, in denen Anwoh­ner­par­ken aus­ge­wie­sen ist. W.i.R. gehen davon aus, dass die Lade­säu­len auch von Anwoh­nern ohne pri­va­te Lade­mög­lich­keit genutzt wer­den sol­len. Dies wird sicher­lich oft nachts wäh­rend der Abstell­pha­se des PKW gesche­hen. Nach unse­rer Kennt­nis wird der Lade­vor­gang nicht 8 — 10 Stun­den dauern.

Müs­sen Anwoh­ner dann nach Been­di­gung des Lade­vor­gangs für die Rest­zeit des „Par­kens“ auch das Lade­ver­füg­bar­keits­ent­geld zahlen?

• In der Vor­la­ge wird beschrie­ben, dass „… in den nächs­ten Jah­ren nicht mit einem wirt­schaft­li­chen Betrieb der öffent­li­chen Lade­säu­len zu rech­nen ist.“ Aus die­sem Grund ver­zich­tet die Stadt Rem­scheid auf eine Bewirtschaftung.

Gibt es von Sei­ten der EWR Berech­nun­gen, wie hoch ein mög­li­ches Defi­zit sein könnte?

War­um möch­te die EWR dann die­se Inves­ti­ti­on über­haupt tätigen?

• Soll­te der Sys­tem­wech­sel zum elek­tri­sche betrie­be­nen Indi­vi­du­al­ver­kehr in Rem­scheid poli­tisch gewollt sein, müss­ten die Mehr­kos­ten auch dem Steu­er­zah­ler und nicht dem Kun­den der EWR auf­er­legt werden.

Ist es von Sei­ten der Ver­wal­tung geplant, der EWR die Ver­lus­te aus dem Geschäft mit den öffent­li­chen Lade­säu­len zu erstatten?

Wenn ja, wie soll das im Haus­halt dar­ge­stellt werden?

Wenn nein, war­um nicht?

• Gemäß der Vor­la­ge plant die Ver­wal­tung einen Aus­bau der Infra­struk­tur von Lade­säu­len im Stadt­ge­biet bis 2030 auf rund 1000 Lade­punk­te. W.i.R. gehen davon aus, dass die Bürger*innen mit E‑PKWs mehr­heit­lich die­se Fahr­zeu­ge an pri­va­ten Wall­bo­xen laden bzw. Lade­sta­tio­nen beim Arbeit­ge­ber nut­zen werden.
Somit wer­den an den rund 1000 Lade­punk­ten die Park­plät­ze für nicht E‑PKWs und „Heim­auf­la­der“ fehlen.

Ist der mög­li­che Man­gel an „nor­ma­len“ Park­plät­zen von der Ver­wal­tung geprüft worden?

Gibt es Über­le­gun­gen, dem ent­ste­hen­den Man­gel ent­ge­gen zu wirken?

Wäre es nicht sinn­vol­ler, die Gel­der in den Aus­bau und die Ver­bes­se­rung des ÖPNV zu inves­tie­ren, um durch Redu­zie­rung des Indi­vi­du­al­ver­kehrs den Aus­stoß von CO2 und NOx zu redu­zie­ren bzw. zu vermeiden?

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Die Stel­lung­nah­me der Ver­wal­tung zu unse­rer Anfra­ge sehen Sie hier.