Mit der Beschlussvorlage 16/0758 wurde ein Konzept zur Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet Remscheid in die Politik eingebracht, welche am 24. Juni im Rat abschließend beschlossen werden soll.
Zu dieser Vorlage haben W.i.R. Nachfragen, welche wir gestern an die Verwaltung weitergegeben haben:
• In der Vorlage wird vorgeschlagen die Parkplätze mit dem Verkehrszeichen Auto mit Stromkabel“ (Zeichen 1010–66) zu kennzeichnen. Nach unseren Recherchen erlaubt dieses Kennzeichen das Parken von KFZ mit „E“ Kennzeichen. Hier gibt es aber keine Aussage, dass das Parken nur während dem Ladevorgang erlaubt wird.
Wie soll vermieden werden, dass E‑Autos ohne zu laden dort parken und wer wird das kontrollieren?
• Einige Standorte der Ladesäulen sind in Bereichen, in denen Anwohnerparken ausgewiesen ist. W.i.R. gehen davon aus, dass die Ladesäulen auch von Anwohnern ohne private Lademöglichkeit genutzt werden sollen. Dies wird sicherlich oft nachts während der Abstellphase des PKW geschehen. Nach unserer Kenntnis wird der Ladevorgang nicht 8 — 10 Stunden dauern.
Müssen Anwohner dann nach Beendigung des Ladevorgangs für die Restzeit des „Parkens“ auch das Ladeverfügbarkeitsentgeld zahlen?
• In der Vorlage wird beschrieben, dass „… in den nächsten Jahren nicht mit einem wirtschaftlichen Betrieb der öffentlichen Ladesäulen zu rechnen ist.“ Aus diesem Grund verzichtet die Stadt Remscheid auf eine Bewirtschaftung.
Gibt es von Seiten der EWR Berechnungen, wie hoch ein mögliches Defizit sein könnte?
Warum möchte die EWR dann diese Investition überhaupt tätigen?
• Sollte der Systemwechsel zum elektrische betriebenen Individualverkehr in Remscheid politisch gewollt sein, müssten die Mehrkosten auch dem Steuerzahler und nicht dem Kunden der EWR auferlegt werden.
Ist es von Seiten der Verwaltung geplant, der EWR die Verluste aus dem Geschäft mit den öffentlichen Ladesäulen zu erstatten?
Wenn ja, wie soll das im Haushalt dargestellt werden?
Wenn nein, warum nicht?
• Gemäß der Vorlage plant die Verwaltung einen Ausbau der Infrastruktur von Ladesäulen im Stadtgebiet bis 2030 auf rund 1000 Ladepunkte. W.i.R. gehen davon aus, dass die Bürger*innen mit E‑PKWs mehrheitlich diese Fahrzeuge an privaten Wallboxen laden bzw. Ladestationen beim Arbeitgeber nutzen werden.
Somit werden an den rund 1000 Ladepunkten die Parkplätze für nicht E‑PKWs und „Heimauflader“ fehlen.
Ist der mögliche Mangel an „normalen“ Parkplätzen von der Verwaltung geprüft worden?
Gibt es Überlegungen, dem entstehenden Mangel entgegen zu wirken?
Wäre es nicht sinnvoller, die Gelder in den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV zu investieren, um durch Reduzierung des Individualverkehrs den Ausstoß von CO2 und NOx zu reduzieren bzw. zu vermeiden?
______________________________________________________________________
Die Stellungnahme der Verwaltung zu unserer Anfrage sehen Sie hier.