Grund­stück „ehe­ma­li­ge Mannesmann-Villa“

W.i.R. bit­ten die Ver­wal­tung in der Sit­zung der Bezirks­ver­tre­tung Süd am 21. Sep­tem­ber 2022 fol­gen­de Fra­gen zu beantworten:

  • Ist der Ver­wal­tung bekannt, wel­che Plä­ne der Eigen­tü­mer für das o.g. Grund­stück hat, nach­dem er den Plan eines Neu­baus einer Kin­der­ta­ges­stät­te aus wirt­schaft­li­chen Grün­den zurück­ge­zo­gen hat?
  • Wann wird die­ses Grund­stück end­lich mit einem Bau­zaun geschlossen?

Begrün­dung:
Wie wir aus den Unter­la­gen zum Jugend­hil­fe­aus­schuss ver­neh­men kön­nen, wird es nicht zu dem Neu­bau einer Kin­der­ta­ges­stät­te an der Bur­ger Stra­ße kom­men. W.i.R. wüss­ten ger­ne, ob die Ver­wal­tung über neue Plä­ne des Eigen­tü­mers infor­miert ist.

Dar­über hin­aus haben die Mit­glie­der der Bezirks­ver­tre­tung 2 – Süd bereits in den letz­ten Sit­zun­gen dar­auf hin­ge­wie­sen, dass der sich dort am Grund­stück befind­li­che Bau­zaun umge­stürzt ist und er somit sei­ner Bestim­mung zur Bau­stel­len­si­che­rung nicht nach­kom­men kann. Herr Schu­bert berich­te­te, dass er den Miss­stand wei­ter­ge­mel­det hat und die Bau­auf­sicht die Lage geprüft und Kon­takt zum Eigen­tü­mer auf­ge­nom­men hat. Lei­der ist bis heu­te der Eigen­tü­mer sei­ner Siche­rungs­pflicht nicht nach­ge­kom­men. Hier besteht drin­gend Handlungsbedarf.

_________________________________________________________________________

Ant­wort der Ver­wal­tung, sie­he Mit­tei­lungs­vor­la­ge 16/3101:

1.) Ist der Ver­wal­tung bekannt, wel­che Plä­ne der Eigen­tü­mer für das o.g. Grund­stück hat, nach­dem er den Plan eines Neu­baus einer Kin­der­ta­ges­stät­te aus wirt­schaft­li­chen Grün­den zurück­ge­zo­gen hat?
Der Eigen­tü­mer plant wei­ter­hin das Grund­stück mit einer Bebau­ung für sozia­le Zwe­cke zu nut­zen.
Hier­zu ist er im Aus­tausch mit der Stadt­pla­nung und der Bau­auf­sicht der Stadt Rem­scheid. Die der­zei­ti­gen Über­le­gun­gen und Pla­nun­gen sind noch nicht soweit kon­kre­ti­siert, dass sie kom­mu­ni­ziert wer­den könnten.
Sobald die­se Kon­kre­ti­sie­rung erreicht ist wird die Ver­wal­tung, mit Zustim­mung des Eigen­tü­mers / Inves­tors, unauf­ge­for­dert in der Bezirks­ver­tre­tung berichten.

2.) Wann wird die­ses Grund­stück end­lich mit einem Bau­zaun geschlossen?
Am 01.09.2022 fand eine erneu­te Inau­gen­schein­nah­me des Grund­stü­ckes Bur­ger Stra­ße 90 durch die Bau­auf­sicht der Stadt Rem­scheid statt. Es wur­de fest­ge­stellt, dass der bei den Abbruch­ar­bei­ten auf­ge­stell­te Bau­zaun mit Abschluss der Arbei­ten ent­fernt wurde.
Im Rah­men der Bege­hung des Grund­stü­ckes wur­de fest­ge­hal­ten, dass von dem der­zei­ti­gen Zustand des Grund­stü­ckes kei­ne Gefahr ausgeht. 
Die For­de­rung des erneu­ten Auf­stel­lens eines Bau­zau­nes unter dem Gesichts­punkt der Gefah­ren­ab­wehr somit nicht ver­hält­nis­mä­ßig ist. 
Als all­ge­mei­ner Grund­satz mit Blick auf die Gefah­ren­ab­wehr gilt dabei unter anderem:
Grund­satz der Verhältnismäßigkeit:
Die Ver­wal­tung darf unter meh­re­ren mög­li­chen und zur Errei­chung eines recht­mä­ßi­gen Ziels geeig­ne­ten Maß­nah­men nur die­je­ni­ge wäh­len, die den Betrof­fe­nen und die All­ge­mein­heit am wenigs­ten beein­träch­tigt (Gebot der Anwen­dung des mil­des­ten Mit­tels — Übermaßverbot).