W.i.R. bitten die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 21. September 2022 folgende Fragen zu beantworten:
- Ist der Verwaltung bekannt, welche Pläne der Eigentümer für das o.g. Grundstück hat, nachdem er den Plan eines Neubaus einer Kindertagesstätte aus wirtschaftlichen Gründen zurückgezogen hat?
- Wann wird dieses Grundstück endlich mit einem Bauzaun geschlossen?
Begründung:
Wie wir aus den Unterlagen zum Jugendhilfeausschuss vernehmen können, wird es nicht zu dem Neubau einer Kindertagesstätte an der Burger Straße kommen. W.i.R. wüssten gerne, ob die Verwaltung über neue Pläne des Eigentümers informiert ist.
Darüber hinaus haben die Mitglieder der Bezirksvertretung 2 – Süd bereits in den letzten Sitzungen darauf hingewiesen, dass der sich dort am Grundstück befindliche Bauzaun umgestürzt ist und er somit seiner Bestimmung zur Baustellensicherung nicht nachkommen kann. Herr Schubert berichtete, dass er den Missstand weitergemeldet hat und die Bauaufsicht die Lage geprüft und Kontakt zum Eigentümer aufgenommen hat. Leider ist bis heute der Eigentümer seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen. Hier besteht dringend Handlungsbedarf.
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Antwort der Verwaltung, siehe Mitteilungsvorlage 16/3101:
1.) Ist der Verwaltung bekannt, welche Pläne der Eigentümer für das o.g. Grundstück hat, nachdem er den Plan eines Neubaus einer Kindertagesstätte aus wirtschaftlichen Gründen zurückgezogen hat?
Der Eigentümer plant weiterhin das Grundstück mit einer Bebauung für soziale Zwecke zu nutzen.
Hierzu ist er im Austausch mit der Stadtplanung und der Bauaufsicht der Stadt Remscheid. Die derzeitigen Überlegungen und Planungen sind noch nicht soweit konkretisiert, dass sie kommuniziert werden könnten.
Sobald diese Konkretisierung erreicht ist wird die Verwaltung, mit Zustimmung des Eigentümers / Investors, unaufgefordert in der Bezirksvertretung berichten.
2.) Wann wird dieses Grundstück endlich mit einem Bauzaun geschlossen?
Am 01.09.2022 fand eine erneute Inaugenscheinnahme des Grundstückes Burger Straße 90 durch die Bauaufsicht der Stadt Remscheid statt. Es wurde festgestellt, dass der bei den Abbrucharbeiten aufgestellte Bauzaun mit Abschluss der Arbeiten entfernt wurde.
Im Rahmen der Begehung des Grundstückes wurde festgehalten, dass von dem derzeitigen Zustand des Grundstückes keine Gefahr ausgeht.
Die Forderung des erneuten Aufstellens eines Bauzaunes unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr somit nicht verhältnismäßig ist.
Als allgemeiner Grundsatz mit Blick auf die Gefahrenabwehr gilt dabei unter anderem:
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:
Die Verwaltung darf unter mehreren möglichen und zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels geeigneten Maßnahmen nur diejenige wählen, die den Betroffenen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt (Gebot der Anwendung des mildesten Mittels — Übermaßverbot).