Erhalt der frei­en Trä­ger­struk­tu­ren vor Ort im Bereich der Schulsozialarbeit

W.i.R. stel­len im Schul­aus­schuss am 19.01.2022, im Jugend­hil­fe­aus­schuss am 20.01.2022 und im Haupt­aus­schuss am 20.01.2022 nach­fol­gen­den Antrag zur Abstimmung:

Mit dem Rund­erlass des Minis­te­ri­ums für Schu­le und Bil­dung vom 22.09.2021 „Richt­li­nie über die För­de­rung von Schul­so­zi­al­ar­beit in Nord­rhein-West­fa­len“, wer­den die bewähr­ten kom­mu­na­len Struk­tu­ren der bis­he­ri­gen frei­en Trä­ger in Rem­scheid erhalten.

Begrün­dung:
In Rem­scheid bestehen u. a. mit Kom­pazz sehr gute und bewähr­te Struk­tu­ren der Schul­so­zi­al­ar­beit, wel­che nach dem neu­en Erlass auch wei­ter­hin Bestand haben dür­fen und nach unse­rer Mei­nung auch wei­ter Bestand haben müssen.

Wir begrü­ßen die Umstel­lung des Finan­zie­rungs­sys­tems bei der Schul­so­zi­al­ar­beit, mit dem die­se dau­er­haft gesi­chert ist und mehr in den Aus­bau und Qua­li­tät inves­tie­ren lässt.

Im Erlass steht, dass die Umstruk­tu­rie­rung auf Schu­len im schwie­ri­gen sozia­len Umfeld erfol­gen soll­te. Aber in Kom­mu­nen mit einem bestehen­den und gut funk­tio­nie­ren­den und bewähr­ten Sys­tem, wie dies in Rem­scheid exis­tiert, darf die Schul­so­zi­al­ar­beit auch wie gehabt wei­ter­ge­führt wer­den.

Dies wird ein­deu­tig im Erlass und in der Pres­se­mit­tei­lung der Schul­mi­nis­te­rin dazu dargestellt.

Die in der Beschluss­vor­la­ge 16/1911 vom Dezer­nat 02 vor­ge­schla­ge­ne Umstruk­tu­rie­rung der Schul­so­zi­al­ar­beit in die Schu­len ist somit recht­lich nicht zwin­gend not­wen­dig. Der Erlass stellt auch aus­drück­lich auf eine sozi­al­räum­li­che Orga­ni­sa­ti­on der Schul­so­zi­al­ar­beit ab (Rund­erlass S.3; Punkt 4,1).

Nach unse­rer Ein­schät­zung legt das Fach­de­zer­nat die Erlass­re­ge­lung nur ein­sei­tig aus. Der Auf­tei­lungs­maß­stab nach Sozi­al­in­dex regelt ledig­lich die Ver­tei­lung der Geld­mit­tel auf die Zuwen­dungs­emp­fän­ger (52 Krei­se und kreis­freie Städ­te, Regi­on Aachen) und ver­langt kei­ne sys­tem­be­ding­te Strukturzerschlagung.

Die von den frei­en Trä­gern bis­her erbrach­ten Leis­tun­gen kön­nen auch zur­zeit schon von allen Schu­len ange­for­dert wer­den, soweit kei­ne Lan­des­so­zi­al­ar­beit vor­han­den ist.

Wenn die Poli­tik es wünscht, kön­nen die bis­he­ri­gen Struk­tu­ren bei­be­hal­ten werden!

Auch eine Euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung der Schul­so­zi­al­ar­beit, wie sie bis­her in Rem­scheid exis­tiert, ist recht­lich nicht zwin­gend not­wen­dig. Sozi­al­päd­ago­gi­sche Berei­che, dar­un­ter fällt auch die Schul­so­zi­al­ar­beit, müs­sen nicht EU-weit aus­ge­schrie­ben werden.

Die Kom­mu­nen dür­fen nach aktu­el­len Kom­men­tie­run­gen nach dem Zuwen­dungs­recht ver­fah­ren (Zuwen­dungs­recht NRW, Stand 2020).

Die­se Kennt­nis wird auch dadurch gestärkt, dass von 52 Krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten nur aktu­ell eine Kom­mu­ne (und in den letz­ten Jah­ren maxi­mal 3–4 Kom­mu­nen) eine euro­pa­wei­te Aus­schrei­bung vor­ge­nom­men hat. Alle ande­ren Kom­mu­nen regeln dies nach Zuwendungsrecht.

Wir sind der Mei­nung, dass unse­re bestehen­den Struk­tu­ren nicht zer­stört wer­den dürfen!

Die Akti­vi­tä­ten unse­rer frei­en Trä­ger (Kraft­sta­ti­on, Schla­wi­ner und Ver­läss­li­che) haben hier beson­ders mit nie­der­schwel­li­gen Ange­bo­ten (z.B. Kom­pazz) — unter Hil­fe­stel­lung der Kreis­hand­wer­ker­schaft — im Sin­ne von “Kein Abschluss ohne Anschluss” (KAoA) eine bewähr­te Unter­stüt­zung geleistet.

Daher bean­tra­gen wir nach­drück­lich, die bis­he­ri­gen Akti­vi­tä­ten der frei­en Trä­ger bei­zu­be­hal­ten, um Brü­che in den Hil­fe­stel­lun­gen zu vermeiden.


Finanzierungsvorschlag:

Die neu­en Richt­li­ni­en sehen pro Stel­le 80.000 € jähr­lich vor (70.000 € Per­so­nal- + 10.000 € Sach­kos­ten). Dar­aus ergibt sich für die bis­he­ri­gen 9,5 Voll­zeit­stel­len eine Gesamt­sum­me in Höhe von 760.000 €.

Durch Lan­des­för­de­rung ste­hen zukünf­tig 380.000 € bereit, wel­che um mind. 20 % Eigen­an­teil durch die Stadt auf­ge­stockt wer­den soll­ten. Die­se 95.000 € und der dann noch feh­len­de Anteil von 285.000 € wer­den wie bis 2021 (354.200 €) im Haus­halt 2023 ein­ge­stellt. Für das Jahr 2022 wer­den durch mög­li­che För­der­pro­gram­me und/oder durch Min­der­aus­ga­ben im Bereich des Trans­fer­bud­gets im Bereich SGB II die nöti­gen Mit­tel zur Ver­fü­gung gestellt.

____________________________________________________________________________

Im JHA wur­de unser Antrag (16/2059) mehr­heit­lich beschlos­sen. Der HA hat sich anschlie­ßend bei unse­rem Antrag über die Ent­schei­dung des JHA hin­weg­ge­setzt und unse­ren Antrag abge­lehnt. Dafür wur­de die Ver­wal­tungs­vor­la­ge mit Wort­laut aus dem Schul­aus­schuss mehr­heit­lich beschlossen.