W.i.R. stellen im Schulausschuss am 19.01.2022, im Jugendhilfeausschuss am 20.01.2022 und im Hauptausschuss am 20.01.2022 nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:
Mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 22.09.2021 „Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“, werden die bewährten kommunalen Strukturen der bisherigen freien Träger in Remscheid erhalten.
Begründung:
In Remscheid bestehen u. a. mit Kompazz sehr gute und bewährte Strukturen der Schulsozialarbeit, welche nach dem neuen Erlass auch weiterhin Bestand haben dürfen und nach unserer Meinung auch weiter Bestand haben müssen.
Wir begrüßen die Umstellung des Finanzierungssystems bei der Schulsozialarbeit, mit dem diese dauerhaft gesichert ist und mehr in den Ausbau und Qualität investieren lässt.
Im Erlass steht, dass die Umstrukturierung auf Schulen im schwierigen sozialen Umfeld erfolgen sollte. Aber in Kommunen mit einem bestehenden und gut funktionierenden und bewährten System, wie dies in Remscheid existiert, darf die Schulsozialarbeit auch wie gehabt weitergeführt werden.
Dies wird eindeutig im Erlass und in der Pressemitteilung der Schulministerin dazu dargestellt.
Die in der Beschlussvorlage 16/1911 vom Dezernat 02 vorgeschlagene Umstrukturierung der Schulsozialarbeit in die Schulen ist somit rechtlich nicht zwingend notwendig. Der Erlass stellt auch ausdrücklich auf eine sozialräumliche Organisation der Schulsozialarbeit ab (Runderlass S.3; Punkt 4,1).
Nach unserer Einschätzung legt das Fachdezernat die Erlassregelung nur einseitig aus. Der Aufteilungsmaßstab nach Sozialindex regelt lediglich die Verteilung der Geldmittel auf die Zuwendungsempfänger (52 Kreise und kreisfreie Städte, Region Aachen) und verlangt keine systembedingte Strukturzerschlagung.
Die von den freien Trägern bisher erbrachten Leistungen können auch zurzeit schon von allen Schulen angefordert werden, soweit keine Landessozialarbeit vorhanden ist.
Wenn die Politik es wünscht, können die bisherigen Strukturen beibehalten werden!
Auch eine Europaweite Ausschreibung der Schulsozialarbeit, wie sie bisher in Remscheid existiert, ist rechtlich nicht zwingend notwendig. Sozialpädagogische Bereiche, darunter fällt auch die Schulsozialarbeit, müssen nicht EU-weit ausgeschrieben werden.
Die Kommunen dürfen nach aktuellen Kommentierungen nach dem Zuwendungsrecht verfahren (Zuwendungsrecht NRW, Stand 2020).
Diese Kenntnis wird auch dadurch gestärkt, dass von 52 Kreisen und kreisfreien Städten nur aktuell eine Kommune (und in den letzten Jahren maximal 3–4 Kommunen) eine europaweite Ausschreibung vorgenommen hat. Alle anderen Kommunen regeln dies nach Zuwendungsrecht.
Wir sind der Meinung, dass unsere bestehenden Strukturen nicht zerstört werden dürfen!
Die Aktivitäten unserer freien Träger (Kraftstation, Schlawiner und Verlässliche) haben hier besonders mit niederschwelligen Angeboten (z.B. Kompazz) — unter Hilfestellung der Kreishandwerkerschaft — im Sinne von “Kein Abschluss ohne Anschluss” (KAoA) eine bewährte Unterstützung geleistet.
Daher beantragen wir nachdrücklich, die bisherigen Aktivitäten der freien Träger beizubehalten, um Brüche in den Hilfestellungen zu vermeiden.
Finanzierungsvorschlag:
Die neuen Richtlinien sehen pro Stelle 80.000 € jährlich vor (70.000 € Personal- + 10.000 € Sachkosten). Daraus ergibt sich für die bisherigen 9,5 Vollzeitstellen eine Gesamtsumme in Höhe von 760.000 €.
Durch Landesförderung stehen zukünftig 380.000 € bereit, welche um mind. 20 % Eigenanteil durch die Stadt aufgestockt werden sollten. Diese 95.000 € und der dann noch fehlende Anteil von 285.000 € werden wie bis 2021 (354.200 €) im Haushalt 2023 eingestellt. Für das Jahr 2022 werden durch mögliche Förderprogramme und/oder durch Minderausgaben im Bereich des Transferbudgets im Bereich SGB II die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt.
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