Zu der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 13.06.2024 und zu der Sitzung des Rates am 27.06.2024 stellen W.i.R. wiederholt folgende Fragen:
Bereits zu der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 12.01.2023 baten W.i.R. die Verwaltung um Beantwortung von Fragen zum Thema Öffnung des Alleecenter-Tunnels für Fahrradfahrer (Vorlage 16/3701), welche bis heute nicht beantwortet wurden. Wir erfuhren aus der Vorlage 16/5757 (Beantwortung einer Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), dass man sich mit den Ampelanlagen am Bustunnel beschäftigt hat, aber nicht zu den von uns gestellten Fragen nach der verkehrssicheren Durchfahrung des Tunnels für Fahrradfahrer bzw. eventueller Verzögerungen des ÖPNV durch Fahrradfahrer.
Daher stellen wir hier noch einmal unsere Fragen und würden gerne die Meinung der Stadtwerke dazu hören:
1. Wurden die Remscheider Stadtwerke zu dem Thema Öffnung des Alleecenter-Tunnels für Fahrradfahrer angehört bzw. gibt es eine Stellungnahme der Remscheider Stadtwerke im Rahmen des Gutachtens zum Sanierungsgebiet Alleestraße zu diesem Thema?
2. Wenn ja, wie ist die Einschätzung der Stadtwerke zu dem Wunsch, den Tunnel für Fahrradfahrer zu öffnen bzw. wie lautet die Stellungnahme zum Gutachten?
3. Wenn nein, wann wird die Einschätzung der Stadtwerke eingeholt? Oder, wenn dies nicht vorgesehen ist, warum werden die Stadtwerke zu diesem Thema nicht gehört?
4. Wie viele Busse und Taxen fahren stündlich durch den Alleecenter-Tunnel?
5. Kann der SR-Takt (Busfahrplan) Verzögerungen durch Radfahrende verkraften, ohne dass es zu Verspätungen im Remscheider Busnetz kommt?
6. Wie können Maßnahmen aussehen, um Fahrradfahrenden die Durchfahrt durch den Bustunnel zu ermöglichen, ohne dass es zu Konfliktsituationen mit den Bussen kommt oder gibt es die Einschätzung, dass es im jetzigen Zustand zu keinen Konfliktsituationen kommen wird/kann?
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Hierzu die mit den Stadtwerken Remscheid abgestimmte Antwort der Verwaltung: 16/6234
Zu Frage 1:
Neben dem ÖPNV sind von einer Radverkehrsfreigabe des Alleecenter-Tunnels auch die Verkehrstechnik und Verkehrsregelung betroffen. Aus diesem Grund wurden bereits mehrfach Abstimmungsgespräche zwischen den Stadtwerke Remscheid, den Technischen Betrieben Remscheid, der Straßenverkehrsbehörde und der Abteilung Verkehrsplanung geführt.
Eine Stellungnahme der Stadtwerke Remscheid, welche damals im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung und Vorbereitung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes Alleestraße eingeholt wurde, liegt vor.
Zu Frage 2:
Wortlaut der Stellungnahme der Stadtwerke Remscheid:
„Den Planungen, im Rahmen des Radverkehrskonzeptes die Hauptverbindung für den Radverkehr durch die Innenstadt in Ost-West-Richtung parallel zur Alleestraße über die Konrad-Adenauer-Straße zu realisieren, können wir grundsätzlich folgen. Hierbei schließen wir uns den Vorschlägen des Gutachtens an, zur Vermeidung von Konflikten mit dem Linienbusverkehr entsprechende und mit den Stadtwerken als ÖPNV-Betreiber abgestimmte infrastrukturelle und verkehrsrechtliche Randbedingungen zu schaffen. Neben den genannten Knotenpunkten, wie zum Beispiel der Kreuzung Hochstraße und entlang der Strecke, weisen wir an dieser Stelle auch auf den Bereich der Unterführung hin.“
Zu Frage 3:
Entfällt
Zu Frage 4:
Durch den Bustunnel in der Konrad-Adenauer-Straße fahren täglich ca. 1000 Busse. Die Anzahl der Taxis wird für diesen Bereich nicht erhoben, ist aber für die Radverkehrsfreigabe – aufgrund der gegeben Überholmöglichkeiten – nicht von größerer Relevanz. Aus der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) ist bis zu einer Kraftfahrzeugverkehrsstärke unter 400 Kfz/h (diese wird in diesem Fall sogar deutlich unterschritten) die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn vorgesehen. Des Weiteren werden die Aspekte zur Radverkehrsfreigabe von Bussonderfahrstreifen aus den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) berücksichtigt. Dies betrifft vor allem die maximale Radverkehrsstärke von 150 bis 200 Radfahrende pro Stunde (Anmerkung der Verwaltung: Mit dem aktuellen Radverkehrsanteil und nach der Verkehrszählung der Freigabe der Fußgängerzone Alleestraße (durchschnittlich ca. 10 Radfahrende pro Stunde) liegt die Radverkehrsstärke deutlich unter der maximalen Radverkehrsstärke) und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.
Zu Frage 5:
Durch die Radverkehrsfreigabe des Bussonderfahrstreifens werden keine Verzögerungen oder Einschränkungen durch Radfahrende für den ÖPNV erwartet. Neben der bereits freigegebenen Fußgängerzone Alleestraße soll der Bereich des Bustunnels lediglich als schnellere Alternative für Radfahrende freigegeben werden.
Zu Frage 6:
Zuerst sollen die Auswirkungen der Radverkehrsfreigabe und demnach auch Berücksichtigung des Radverkehrs an der Lichtsignalanlage geprüft werden. Hierzu untersuchen die Technischen Betriebe Remscheid die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes. Sollte das Ergebnis darauf hinauslaufen, dass durch die neuen Freigabezeiten keine bis wenige Einschränkungen für den ÖPNV zu erwarten sind, wird im ersten Schritt eine Radverkehrsfreigabe des Abschnittes der Unterführung erfolgen. Dies soll vorerst ohne bauliche Maßnahmen oder Markierungen und erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme Friedrich-Ebert-Platz (voraussichtlich Anfang 2026) erfolgen.
Nach längerer Evaluation der Radverkehrsfreigabe und unter der Voraussetzung, dass diese positiv ausfällt, soll dann im zweiten Schritt das Gebiet von der Hochstr. über die Konrad-Adenauer-Str, den Friedrich-Ebert-Platz bis zum Markt (siehe Anlage 1), welches auch die relevanten Bereiche und Maßnahmen aus dem nachhaltigen Verkehrskonzept Innenstadt berücksichtigt, radverkehrsfreundlich umgestaltet werden. Alle am Verkehr beteiligten Dienststellen, insbesondere die Stadtwerke Remscheid, und die relevanten politischen Gremien werden bei der weiteren Planung und Ausarbeitung ausführlich und intensiv beteiligt.