Ein­schät­zung der Stadt­wer­ke zur Tun­nel­öff­nung am Allee­cen­ter für Radfahrer

Zu der Sit­zung des Aus­schus­ses für Wirt­schafts­för­de­rung und Mobi­li­tät am 13.06.2024 und zu der Sit­zung des Rates am 27.06.2024 stel­len W.i.R. wie­der­holt fol­gen­de Fragen:

Bereits zu der Sit­zung des Aus­schus­ses für Wirt­schafts­för­de­rung und Mobi­li­tät am 12.01.2023 baten W.i.R. die Ver­wal­tung um Beant­wor­tung von Fra­gen zum The­ma Öff­nung des Allee­cen­ter-Tun­nels für Fahr­rad­fah­rer (Vor­la­ge 16/3701), wel­che bis heu­te nicht beant­wor­tet wur­den. Wir erfuh­ren aus der Vor­la­ge 16/5757 (Beant­wor­tung einer Anfra­ge der Frak­ti­on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), dass man sich mit den Ampel­an­la­gen am Bus­tun­nel beschäf­tigt hat, aber nicht zu den von uns gestell­ten Fra­gen nach der ver­kehrs­si­che­ren Durch­fah­rung des Tun­nels für Fahr­rad­fah­rer bzw. even­tu­el­ler Ver­zö­ge­run­gen des ÖPNV durch Fahrradfahrer.
Daher stel­len wir hier noch ein­mal unse­re Fra­gen und wür­den ger­ne die Mei­nung der Stadt­wer­ke dazu hören:
1. Wur­den die Rem­schei­der Stadt­wer­ke zu dem The­ma Öff­nung des Allee­cen­ter-Tun­nels für Fahr­rad­fah­rer ange­hört bzw. gibt es eine Stel­lung­nah­me der Rem­schei­der Stadt­wer­ke im Rah­men des Gut­ach­tens zum Sanie­rungs­ge­biet Allee­stra­ße zu die­sem Thema?
2. Wenn ja, wie ist die Ein­schät­zung der Stadt­wer­ke zu dem Wunsch, den Tun­nel für Fahr­rad­fah­rer zu öff­nen bzw. wie lau­tet die Stel­lung­nah­me zum Gutachten?
3. Wenn nein, wann wird die Ein­schät­zung der Stadt­wer­ke ein­ge­holt? Oder, wenn dies nicht vor­ge­se­hen ist, war­um wer­den die Stadt­wer­ke zu die­sem The­ma nicht gehört?
4. Wie vie­le Bus­se und Taxen fah­ren stünd­lich durch den Alleecenter-Tunnel?
5. Kann der SR-Takt (Bus­fahr­plan) Ver­zö­ge­run­gen durch Rad­fah­ren­de ver­kraf­ten, ohne dass es zu Ver­spä­tun­gen im Rem­schei­der Bus­netz kommt?
6. Wie kön­nen Maß­nah­men aus­se­hen, um Fahr­rad­fah­ren­den die Durch­fahrt durch den Bus­tun­nel zu ermög­li­chen, ohne dass es zu Kon­flikt­si­tua­tio­nen mit den Bus­sen kommt oder gibt es die Ein­schät­zung, dass es im jet­zi­gen Zustand zu kei­nen Kon­flikt­si­tua­tio­nen kom­men wird/kann?
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Hier­zu die mit den Stadt­wer­ken Rem­scheid abge­stimm­te Ant­wort der Ver­wal­tung: 16/6234
Zu Fra­ge 1:
Neben dem ÖPNV sind von einer Rad­ver­kehrs­frei­ga­be des Allee­cen­ter-Tun­nels auch die Ver­kehrs­tech­nik und Ver­kehrs­re­ge­lung betrof­fen. Aus die­sem Grund wur­den bereits mehr­fach Abstim­mungs­ge­sprä­che zwi­schen den Stadt­wer­ke Rem­scheid, den Tech­ni­schen Betrie­ben Rem­scheid, der Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de und der Abtei­lung Ver­kehrs­pla­nung geführt.
Eine Stel­lung­nah­me der Stadt­wer­ke Rem­scheid, wel­che damals im Zuge der Betei­li­gung der Behör­den und sons­ti­gen Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge zu der Pla­nung und Vor­be­rei­tung eines städ­te­bau­li­chen Sanie­rungs­ge­bie­tes Allee­stra­ße ein­ge­holt wur­de, liegt vor.
Zu Fra­ge 2:
Wort­laut der Stel­lung­nah­me der Stadt­wer­ke Remscheid:
„Den Pla­nun­gen, im Rah­men des Rad­ver­kehrs­kon­zep­tes die Haupt­ver­bin­dung für den Rad­ver­kehr durch die Innen­stadt in Ost-West-Rich­tung par­al­lel zur Allee­stra­ße über die Kon­rad-Ade­nau­er-Stra­ße zu rea­li­sie­ren, kön­nen wir grund­sätz­lich fol­gen. Hier­bei schlie­ßen wir uns den Vor­schlä­gen des Gut­ach­tens an, zur Ver­mei­dung von Kon­flik­ten mit dem Lini­en­bus­ver­kehr ent­spre­chen­de und mit den Stadt­wer­ken als ÖPNV-Betrei­ber abge­stimm­te infra­struk­tu­rel­le und ver­kehrs­recht­li­che Rand­be­din­gun­gen zu schaf­fen. Neben den genann­ten Kno­ten­punk­ten, wie zum Bei­spiel der Kreu­zung Hoch­stra­ße und ent­lang der Stre­cke, wei­sen wir an die­ser Stel­le auch auf den Bereich der Unter­füh­rung hin.“
Zu Fra­ge 3:
Entfällt
Zu Fra­ge 4:
Durch den Bus­tun­nel in der Kon­rad-Ade­nau­er-Stra­ße fah­ren täg­lich ca. 1000 Bus­se. Die Anzahl der Taxis wird für die­sen Bereich nicht erho­ben, ist aber für die Rad­ver­kehrs­frei­ga­be – auf­grund der gege­ben Über­hol­mög­lich­kei­ten – nicht von grö­ße­rer Rele­vanz. Aus der „Richt­li­nie für die Anla­ge von Stadt­stra­ßen“ (RASt) ist bis zu einer Kraft­fahr­zeug­ver­kehrs­stär­ke unter 400 Kfz/h (die­se wird in die­sem Fall sogar deut­lich unter­schrit­ten) die Füh­rung des Rad­ver­kehrs auf der Fahr­bahn vor­ge­se­hen. Des Wei­te­ren wer­den die Aspek­te zur Rad­ver­kehrs­frei­ga­be von Bus­son­der­fahr­strei­fen aus den „Emp­feh­lun­gen für Rad­ver­kehrs­an­la­gen“ (ERA) berück­sich­tigt. Dies betrifft vor allem die maxi­ma­le Rad­ver­kehrs­stär­ke von 150 bis 200 Rad­fah­ren­de pro Stun­de (Anmer­kung der Ver­wal­tung: Mit dem aktu­el­len Rad­ver­kehrs­an­teil und nach der Ver­kehrs­zäh­lung der Frei­ga­be der Fuß­gän­ger­zo­ne Allee­stra­ße (durch­schnitt­lich ca. 10 Rad­fah­ren­de pro Stun­de) liegt die Rad­ver­kehrs­stär­ke deut­lich unter der maxi­ma­len Rad­ver­kehrs­stär­ke) und die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit von maxi­mal 50 km/h.
Zu Fra­ge 5:
Durch die Rad­ver­kehrs­frei­ga­be des Bus­son­der­fahr­strei­fens wer­den kei­ne Ver­zö­ge­run­gen oder Ein­schrän­kun­gen durch Rad­fah­ren­de für den ÖPNV erwar­tet. Neben der bereits frei­ge­ge­be­nen Fuß­gän­ger­zo­ne Allee­stra­ße soll der Bereich des Bus­tun­nels ledig­lich als schnel­le­re Alter­na­ti­ve für Rad­fah­ren­de frei­ge­ge­ben werden.
Zu Fra­ge 6:
Zuerst sol­len die Aus­wir­kun­gen der Rad­ver­kehrs­frei­ga­be und dem­nach auch Berück­sich­ti­gung des Rad­ver­kehrs an der Licht­si­gnal­an­la­ge geprüft wer­den. Hier­zu unter­su­chen die Tech­ni­schen Betrie­be Rem­scheid die Leis­tungs­fä­hig­keit des Kno­ten­punk­tes. Soll­te das Ergeb­nis dar­auf hin­aus­lau­fen, dass durch die neu­en Frei­ga­be­zei­ten kei­ne bis weni­ge Ein­schrän­kun­gen für den ÖPNV zu erwar­ten sind, wird im ers­ten Schritt eine Rad­ver­kehrs­frei­ga­be des Abschnit­tes der Unter­füh­rung erfol­gen. Dies soll vor­erst ohne bau­li­che Maß­nah­men oder Mar­kie­run­gen und erst nach Fer­tig­stel­lung der Bau­maß­nah­me Fried­rich-Ebert-Platz (vor­aus­sicht­lich Anfang 2026) erfolgen.

Nach län­ge­rer Eva­lua­ti­on der Rad­ver­kehrs­frei­ga­be und unter der Vor­aus­set­zung, dass die­se posi­tiv aus­fällt, soll dann im zwei­ten Schritt das Gebiet von der Hoch­str. über die Kon­rad-Ade­nau­er-Str, den Fried­rich-Ebert-Platz bis zum Markt (sie­he Anla­ge 1), wel­ches auch die rele­van­ten Berei­che und Maß­nah­men aus dem nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­kon­zept Innen­stadt berück­sich­tigt, rad­ver­kehrs­freund­lich umge­stal­tet wer­den. Alle am Ver­kehr betei­lig­ten Dienst­stel­len, ins­be­son­de­re die Stadt­wer­ke Rem­scheid, und die rele­van­ten poli­ti­schen Gre­mi­en wer­den bei der wei­te­ren Pla­nung und Aus­ar­bei­tung aus­führ­lich und inten­siv beteiligt.