Am 6.10.2016 hat der Haupt‑, Finanz- und Beteiligungsausschuss beschlossen: „Das Rechnungsprüfungsamt möge in Zusammenarbeit mit der Kämmerei einheitliche Grundsätze für Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen festlegen und deren korrekte Einhaltung überwachen“.
Für den Rechnungsprüfungsausschuss am 17.06.2021 bitten W.i.R. daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Sind die Grundsätze eingeführt?
- Wenn ja, wie lauten diese?
- Wenn noch nicht erarbeitet, wann ist mit diesen zu rechnen?
- Gibt es bereits eine Vorgabe für den innerhalb der Stadtverwaltung zu nutzenden internen Zinsfuß bei Barwertberechnungen?
Begründung:
Die aus Sicht der W.i.R. abenteuerliche Vergleichsrechnung bei einem potenziellen Verkauf eines Erbpachtgrundstückes hat aus unserer Sicht noch einmal deutlich gemacht, dass für Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen dringend eine einheitliche und professionelle Vorgehensweise gewählt werden muss. Dies hat die W.i.R. bereits in 2016 bemängelt und deshalb den oben stehenden Beschluss erwirkt, dessen Wirkung wir vermissen.
Wir halten dies auch hinsichtlich des seit langem geforderten IKS-Systems für eine Notwendigkeit, weswegen W.i.R. uns nach dem aktuellen Stand erkundigen wollen.
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die unbefriedigte Antwort der Verwaltung finden Sie hier