Begräb­nis­wald

W.i.R. bit­ten die Ver­wal­tung fol­gen­den Prüf­auf­trag in den Sit­zun­gen des Betriebs­aus­schus­ses für die Tech­ni­schen Betrie­be Rem­scheid am 06.09.2022 und des Rates am 08.09.2022 zur Abstim­mung zu stellen:

  • Die TBR wird beauf­tragt zu prü­fen, ob auf dem Gelän­de gegen­über des städ­ti­schen Fried­ho­fes Reins­ha­gen (Wald­fried­hof) ein Begräb­nis­wald rea­li­sier­bar wäre.
  • Dabei wird mit der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de zu erör­tern sein, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen an die­sem Stand­ort ein Begräb­nis­wald ent­ste­hen könnte.

Begrün­dung:

Gegen­über dem Ein­gang zum Wald­fried­hof in Reins­ha­gen befin­det sich ein Wald­stück, das sich unse­rer Mei­nung nach als Begräb­nis­wald anbie­ten würde.

Infra­struk­tur, wie gute Zuwe­gung und Toi­let­ten, sowie kur­ze Wege für die Fried­hofs­mit­ar­bei­ter, Gerä­te und Mate­ri­al sind durch den neben­an­ge­le­ge­nen Wald­fried­hof gegeben.

Da unter ande­rem in der BV 3 — Len­nep berich­tet wur­de, dass für einen Begräb­nis­wald der Land­schafts­schutz auf­ge­ho­ben wer­den könn­te, soll­te das The­ma auch an die­sem Stand­ort kein Hin­der­nis­grund sein.

Dis­kus­sio­nen mit Anlie­gern und Jägern an ande­ren Stand­or­ten wären so ver­meid­bar und die Nähe zum Ehren­hain wür­de die Beson­der­heit die­ser Ruhe­stät­te unterstreichen.

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Zu unse­rem Antrag gab es eine Stel­lung­nah­me der Ver­wal­tung mit der Mit­te­lungs­vor­la­ge 16/3031. Dar­auf­hin haben wir unse­ren Antrag zurückgezogen.

Stel­lung­nah­me der Verwaltung:
Die W.I.R.-Ratsgruppe bit­te die Tech­ni­schen Betrie­be Rem­scheid zu prü­fen, ob auf dem Wald­stück west­lich des Wald­fried­ho­fes Reins­ha­gen Rich­tung Ehren­hain die Ein­rich­tung eines Begräb­nis­wal­des mög­lich sei.

Hier­zu teilt die Unte­re Land­schafts­be­hör­de fol­gen­des mit: 
„Im Wald­ge­biet am Ehren­hain ist es natur­schutz­recht­lich nicht mög­lich einen Begräb­nis­wald zuzu­las­sen, da das dor­ti­ge Wald­ge­biet Teil des Natur­schutz­ge­biets „Wup­per und Wup­per­hän­ge süd­lich Müngs­ten“ ist. Zudem hat das Gebiet den Sta­tus eines Fau­na-Flo­ra-Habi­tat-Gebiets. Es han­delt sich um die höchs­te natur­schutz­recht­li­che Schutz­ka­te­go­rie. Das FFH-Gebiet „Wup­per von Lever­ku­sen bis Solin­gen“ ist nur eines von zwei Gebie­ten in Rem­scheid, die die­sen Schutz­sta­tus der EU besit­zen. Auch die Schutz-Bestim­mun­gen und die hohe Wer­tig­keit des Gebiets ste­hen der Ein­rich­tung eines Begräb­nis­wal­des entgegen.“
Daher könn­te eine natur­schutz­recht­li­che Geneh­mi­gung nicht erteilt werden.