W.i.R. bitten die Verwaltung folgenden Prüfauftrag in den Sitzungen des Betriebsausschusses für die Technischen Betriebe Remscheid am 06.09.2022 und des Rates am 08.09.2022 zur Abstimmung zu stellen:
- Die TBR wird beauftragt zu prüfen, ob auf dem Gelände gegenüber des städtischen Friedhofes Reinshagen (Waldfriedhof) ein Begräbniswald realisierbar wäre.
- Dabei wird mit der Unteren Naturschutzbehörde zu erörtern sein, unter welchen Voraussetzungen an diesem Standort ein Begräbniswald entstehen könnte.
Begründung:
Gegenüber dem Eingang zum Waldfriedhof in Reinshagen befindet sich ein Waldstück, das sich unserer Meinung nach als Begräbniswald anbieten würde.
Infrastruktur, wie gute Zuwegung und Toiletten, sowie kurze Wege für die Friedhofsmitarbeiter, Geräte und Material sind durch den nebenangelegenen Waldfriedhof gegeben.
Da unter anderem in der BV 3 — Lennep berichtet wurde, dass für einen Begräbniswald der Landschaftsschutz aufgehoben werden könnte, sollte das Thema auch an diesem Standort kein Hindernisgrund sein.
Diskussionen mit Anliegern und Jägern an anderen Standorten wären so vermeidbar und die Nähe zum Ehrenhain würde die Besonderheit dieser Ruhestätte unterstreichen.
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Zu unserem Antrag gab es eine Stellungnahme der Verwaltung mit der Mittelungsvorlage 16/3031. Daraufhin haben wir unseren Antrag zurückgezogen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die W.I.R.-Ratsgruppe bitte die Technischen Betriebe Remscheid zu prüfen, ob auf dem Waldstück westlich des Waldfriedhofes Reinshagen Richtung Ehrenhain die Einrichtung eines Begräbniswaldes möglich sei.
Hierzu teilt die Untere Landschaftsbehörde folgendes mit:
„Im Waldgebiet am Ehrenhain ist es naturschutzrechtlich nicht möglich einen Begräbniswald zuzulassen, da das dortige Waldgebiet Teil des Naturschutzgebiets „Wupper und Wupperhänge südlich Müngsten“ ist. Zudem hat das Gebiet den Status eines Fauna-Flora-Habitat-Gebiets. Es handelt sich um die höchste naturschutzrechtliche Schutzkategorie. Das FFH-Gebiet „Wupper von Leverkusen bis Solingen“ ist nur eines von zwei Gebieten in Remscheid, die diesen Schutzstatus der EU besitzen. Auch die Schutz-Bestimmungen und die hohe Wertigkeit des Gebiets stehen der Einrichtung eines Begräbniswaldes entgegen.“
Daher könnte eine naturschutzrechtliche Genehmigung nicht erteilt werden.