Aus­wir­kun­gen Bau­ar­bei­ten an der A1 Brü­cke, AS Wer­mels­kir­chen (Hün­ger), auf den inner­städ­ti­schen Ver­kehr in Remscheid

Laut Medi­en­be­rich­ten hat die Auto­bahn GmbH die Pla­nun­gen zur Ver­kehrs­füh­rung bei den o.a. Brü­cken­ar­bei­ten an der A1 im Bereich Hün­ger bekannt­ge­ge­ben. Danach soll die L 157 (Obi-Kreis­ver­kehr Wer­mels­kir­chen in Rich­tung Burg) als Ein­bahn­stra­ße geführt wer­den. Der Auto­bahn­ver­kehr aus Rich­tung Dort­mund mit Ziel Wer­mels­kir­chen soll ab Rem­scheid über die B51 nach Wer­mels­kir­chen gelei­tet werden.

W.i.R. bit­ten daher die Ver­wal­tung in den Sit­zun­gen des Rates am 03.03.2022, des Aus­schus­ses für Wirt­schafts­för­de­rung und Mobi­li­tät am 24.03.2022 und des Aus­schus­ses für Bür­ger­ser­vice, Ord­nung und Sicher­heit am 24.03.2022um einen aktu­el­len Sach­stands­be­richt und schrift­li­cher Beant­wor­tung fol­gen­der Fragen:

  1. Sind die ver­öf­fent­lich­ten Plä­ne der Ver­wal­tung bekannt bzw. steht sie dazu im Kon­takt mit der Auto­bahn GmbH?
  2. Sind Maß­nah­men für die even­tu­ell betrof­fe­nen Stra­ßen­ab­schnit­te (Len­ne­per Str., Treck­na­se, Bor­ner Str. und Ber­gisch-Born) zu treffen?

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Die Ver­wal­tung sieht kei­ne Pro­ble­me der Umge­hungs­stre­cken, sie­he Vor­la­ge 16/2281:
Der Stadt Rem­scheid wur­de durch die Ver­kehrs­be­hör­de Wer­mels­kir­chen im Janu­ar eine Anhö­rung zuge­lei­tet. Am 15. Febru­ar erging die Stel­lung­nah­me. Die Anord­nung wur­de zwi­schen­zeit­lich für ein Bau­fens­ter vom 7. März 2022 bis 5. Mai 2023 erteilt. Die Gesamt­maß­nah­me ist auf einen ein­jäh­ri­gen Durch­füh­rungs­zeit­raum ange­setzt. Voll gesperrt ist ledig­lich die Abfahrt Wer­mels­kir­chen. Die Auto­bahn ist in bei­den Rich­tun­gen durch­ge­hend befahr­bar. Die Aus­weich­stre­cke B 229 und B 51 nimmt somit den Zielverkehr
Wer­mels­kir­chen zusätz­lich auf.
Zu den Fragen:
1. Sind die ver­öf­fent­lich­ten Plä­ne der Ver­wal­tung bekannt bzw. steht sie dazu im Kon­takt mit der Auto­bahn GmbH?
Die Maß­nah­me ist in Rem­scheid bekannt. Kon­takt besteht nicht zur Auto­bahn GmbH, die­se ist ledig­lich Auf­trag­ge­be­rin. Der Aus­tausch erfolgt mit der Ver­kehrs­be­hör­de Wermelskirchen.
2. Sind Maß­nah­men für die even­tu­ell betrof­fe­nen Stra­ßen­ab­schnit­te (Len­ne­per Stra­ße, Treck­na­se, Bor­ner Stra­ße und Ber­gisch-Born) zu treffen?
Nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand sind kei­ne Maß­nah­men an den Umlei­tungs­stre­cken erfor­der­lich. Die Ver­kehrs­si­tua­ti­on wird lau­fend beob­ach­ten und falls erfor­der­lich nachjustiert.