Für den Schulausschuss am 11. Mai 2022 bitten W.i.R. um mündliche Darstellung und Beantwortung folgender Frage:
- Ist in allen Schulformen die Kompensation von Benachteiligungen und Lernrückständen durch die Coronapandemie sichergestellt?
- Zur Schulausschusssitzung am 11.05.2022 bitten wir mit Hilfe der Schulformvertreter um einen Überblick, wie die Zielrichtung des Bundesprogrammes jeweils in den verschiedenen Schulformen umgesetzt wurde
Begründung:
Im Rahmen des Bundesprogrammes „Aufholen nach Corona“, das im Juli 2021 den Schulen und den Kommunen mit den Ausrichtungszielen bekannt gegeben wurde, gehen wir davon aus, dass auch inzwischen Kurseinrichtungen in den verschiedenen Schulformen zur Unterstützung laufen.
Gerade weil im schulischen Teil der Fördermaßnahme die Einblickmöglichkeit der Kommune sehr begrenzt ist, bitten wir die Schulformvertreter im Ausschuss um einen Überblick der in ihren Schulen aufgelegten Kurse.
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Im Ausschuss wurde mit der Vorlage 16/2162 das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ – Maßnahmen 2021 – Planungen 2022 vorgestellt.
Herr Eschweiler erklärt, dass alle Programme von den Schulen genutzt werden.
Die Schulformvertreter berichten über die Maßnahmen an ihren Schulen.