Spiel­platz am Hauptbahnhof

W.i.R. bit­tet die Ver­wal­tung nach­fol­gen­de Fra­gen in den Sit­zun­gen des Haupt­aus­schus­ses und Aus­schuss für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung, Digi­ta­li­sie­rung und Finan­zen am 03.11.2022, der Bezirks­ver­tre­tung 1 – Alt-Rem­scheid am 22.11.2022 und des Aus­schus­ses für Bau­en, Umwelt, Stadt­ent­wick­lung, Kli­ma­schutz am 29.11.2022 schrift­lich zu beantworten:

  1. Wie­viel För­der­gel­der müss­te die Stadt Rem­scheid zurück­zah­len (Höhe der Rück­zah­lungs­ver­pflich­tung), wenn der Spiel­platz 2022 zurück gebaut würde?
    mdl. Ant­wort: Die Höhe der För­der­mit­tel kön­nen nicht ermit­telt werden.
    schrift­li­che Ant­wort vom 07.03.2023: Der Spiel­platz ist als Teil der Rasen­ram­pe beim Neu­bau des Haupt­bahn­hofs mit Mit­teln der Städ­te­bau­för­de­rung errich­tet wor­den. Die Kos­ten für den eigent­li­chen Spiel­platz betru­gen rund 64.000 €, der För­der­an­teil belief sich bei einem För­der­satz von 70 % auf rund 45.000 €. Das Pro­jekt wur­den 2009 fer­tig­ge­stellt, die Zweck­bin­dungs­frist beträgt 20 Jah­re. Wenn die bis­he­ri­ge Nut­zungs­zeit von 14 Jah­ren ange­rech­net wird, wären bei einem Rück­bau des Spiel­plat­zes im Jahr 2023 För­der­mit­tel von rund 13.500 € zurück zu zah­len. Die Kos­ten für die Ent­fer­nung der Spiel­ge­rä­te kämen hin­zu. Dies ist für die Klet­ter­wand auf­wen­dig, da die Wand bis auf die Decke der dar­un­ter­lie­gen­den Räu­me des Brü­cken­cen­ters gegrün­det ist. Hier ist nach Ent­fer­nung der Wand auch die Abdich­tung sicher zu stel­len. Als Grund­la­ge für die wei­te­re Ent­schei­dung lässt der Fach­dienst 4.12 der­zeit fol­gen­de The­men prüfen:
     Kos­ten­schät­zung für einen dau­er­haf­ten Zaun in aus­rei­chen­der Höhe: Damit könn­te eine gestal­te­risch anspre­chen­de Absi­che­rung erfol­gen und der Spiel­platz wei­ter genutzt wer­den. Eine Rück­zah­lung von För­der­mit­teln wür­de entfallen.
     Kos­ten­schät­zung für den Rück­bau der Spiel­ge­rä­te und eine ange­pass­te Gestal­tung der Fläche
    Damit wird der zu erwar­ten­de Auf­wand für die­se bei­den Vari­an­ten ver­gleich­bar. Sobald die Kos­ten­schät­zun­gen des ange­frag­ten Pla­nungs­bü­ros vor­lie­gen, wer­den die poli­ti­schen Gre­mi­en informiert.

  2. Wie­viel Mate­ri­al­kos­ten ent­ste­hen der Stadt Rem­scheid jedes Jahr durch den Bau­zaun, der zur­zeit das erhöh­te Gelän­der ersetzt?
    mdl. Ant­wort: kei­ne, da der Bau­zaun aus dem Bestand der TBR ist
    schrift­li­che Ant­wort vom 07.03.2023: Der auf­ge­stell­te Bau­zaun befin­det sich, wie auch eine gan­ze Rei­he wei­te­rer Bau­zaun­ele­men­te, wel­che für indi­vi­du­el­le Absper­run­gen vor­ge­hal­ten wer­den, im Eigen­tum der TBR. Kos­ten ent­ste­hen hier­für nicht.

  3. Wie hoch sind die Rei­ni­gungs­kos­ten der TBR für die wöchent­li­che Inter­vall­rei­ni­gung an die­sem Spielplatz?
    mdl. Ant­wort: 500 € / Jahr
    schrift­li­che Ant­wort vom 07.03.2023: Die Rei­ni­gungs­kos­ten belau­fen sich im Mit­tel auf wöchent­lich 50 Euro. Die Kos­ten erge­ben sich aus dem Auf­wand für das Auf­sam­meln von Müll, Scher­ben und in die dor­ti­gen Büsche ver­weh­ten Müll. Zusätz­lich fin­den 4 — 5 Son­der­rei­ni­gun­gen pro Jahr statt. Der Auf­wand hier­für beträgt zusätz­lich ca. 500 €.

Begrün­dung:
Wegen eines Pla­nungs­feh­lers muss­te die Nut­zung als Spiel­platz von Anfang an (d. h. seit 2006) durch einen Bau­zaun zusätz­lich gesi­chert werden.
Mitt­ler­wei­le hat sich die Flä­che zu einer Schmutz­flä­che ent­wi­ckelt, die es im Ein­gangs­be­reich des Bahn­ho­fes und des Kino­neu­baus zu besei­ti­gen gilt.
Bevor mit den För­der­mit­tel­ge­bern Ver­hand­lun­gen auf­ge­nom­men wer­den, soll­te die Kos­ten­la­ge für die­se und um die­se Flä­che klar sein.
Daher bit­ten wir um Dar­stel­lung der zur­zeit noch bestehen­den Rückzahlungsverpflichtungen.
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Für den Haupt­aus­schuss am 16.03.2023 liegt nun auch eine schrift­li­che Ant­wort der Ver­wal­tung mit der Mit­tei­lungs­vor­la­ge 16/4042 vor.