W.i.R. bitten die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität:
- um einen Bericht zu diesem durch die Presse bekanntgewordenen außergewöhnlichen Vorgang im Zusammenhang mit Remscheids Mangel an Gewerbeflächenpotential;
- um eine Einschätzung der unbedingten Notwendigkeit der einschränkenden Unterführung.
Begründung:
Über die örtliche Presse sind die anstehende Versteigerung und die Suche nach einem interessierten Investor bekannt geworden. Wir fragen uns dabei, ob Bestrebungen und Ideen der städtischen Wirtschaftsförderung zur Nutzbarmachung dieser Flächen mit Blick auf die Mangelsituation im Gewerbebereich durchgespielt worden sind.
Wir fragen uns auch, ob die Überführung der Straße für die noch bestehenden Betriebe rechts und links der Papenberger Straße betriebsnotwendig ist.
Durch die Berichterstattung im Ausschuss erhoffen wir uns bessere Erkenntnisse.
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Antwort der Verwaltung (Auszug aus der Niederschrift):
Beig. Heinze berichtet, dass die Zwangsversteigerung bei der Verwaltung bekannt ist.
Herr Lückgen ergänzt, dass für eine Folgenutzung auf dem Grundstück die Brücke im oberen Bereich der Papenberger Straße der limitierende Faktor ist. Die Brücke befindet sich in Privatbesitz und wird noch genutzt.