Per­so­nal­auf­sto­ckung beim Kom­mu­na­len Ord­nungs­dienst und beim Gesundheitsamt

Zur Sit­zung des Rates am 18. Juni 2020 bit­ten W.i.R. um Beant­wor­tung fol­gen­der Frage:

Zieht das kurz­fris­tig not­wen­dig gewor­de­ne Per­so­nal­plus im Gesund­heits­amt und im kom­mu­na­len Ord­nungs­dienst eine Stel­len­plan­ver­än­de­rung (Grund­la­ge Stel­len­plan 2019/2020 vom 22.11.2018) nach sich oder han­delt es sich hier­bei um Umset­zun­gen aus ande­ren Fachbereichen?

Begrün­dung

Bedingt durch die Coro­na-Kri­se wur­de eine Per­so­nal­auf­sto­ckung im Gesund­heits­amt (2.53.1/2: +24) und im kom­mu­na­len Ord­nungs­dienst (3.32.0/1: Auf­sto­ckung auf 42) erforderlich.

Daher bit­ten WiR um eine kur­ze Dar­stel­lung der Sachlage.

Ant­wort der Verwaltung:
Bereits zu Beginn der Coro­na-Pan­de­mie erga­ben sich drin­gend erfor­der­li­che, zusätz­li­che Per­so­nal­be­dar­fe, ins­be­son­de­re für den Fach­dienst Gesund­heit und im Fach­dienst Bür­ger, Sicher­heit und Ord­nung für den Kom­mu­na­len Ord­nungs­dienst (KOD).

Die­se Per­so­nal­be­dar­fe muss­ten zunächst durch tem­po­rä­re Umset­zun­gen im Rah­men des Direk­ti­ons­rech­tes des Ober­bür­ger­meis­ters inner­halb der Beleg­schaft und zu Las­ten ande­rer Auf­ga­ben auf­ge­fan­gen wer­den. Zum Ein­satz kam auch Per­so­nal aus Berei­chen, wel­che pan­de­mie­be­dingt run­ter­ge­fah­ren wur­den bzw. nur ein­ge­schränkt arbei­ten konnten.

Auf­grund des Rück­gangs des Infek­ti­ons­ge­sche­hens und der seit Anfang Mai 2020 begon­ne­nen schritt­wei­sen Rück­kehr der Gesamt­ver­wal­tung in einen Regel­be­trieb, ist der Ein­satz der umge­setz­ten Mit­ar­bei­ten­den wie­der in ihren regu­lä­ren Auf­ga­ben­be­rei­chen erforderlich.

Die auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie vor­ge­nom­me­nen Per­so­nal­auf­sto­ckun­gen erfolg­ten im Rah­men von Umset­zun­gen von Mit­ar­bei­ten­den inner­halb des Gesamt­stel­len­plans sowie durch befris­te­te Ein­stel­lun­gen, für die recht­lich, auf­grund der unter­jäh­ri­gen und nicht durch­gän­gi­gen Beset­zung, kei­ne Ver­än­de­rung des Stel­len­plans 2019/2020 erfor­der­lich ist.

Die zusätz­lich anfal­len­den Per­so­nal­kos­ten gehen zu Las­ten des Gesamt­haus­hal­tes und wer­den als coro­nabe­ding­te Mehr­auf­wen­dun­gen sepa­rat erfasst und zum Jah­res­en­de 2020 ausgewiesen.

Die wei­te­ren Aus­füh­run­gen lesen Sie hier.