Zur Sitzung des Rates am 18. Juni 2020 bitten W.i.R. um Beantwortung folgender Frage:
Zieht das kurzfristig notwendig gewordene Personalplus im Gesundheitsamt und im kommunalen Ordnungsdienst eine Stellenplanveränderung (Grundlage Stellenplan 2019/2020 vom 22.11.2018) nach sich oder handelt es sich hierbei um Umsetzungen aus anderen Fachbereichen?
Begründung
Bedingt durch die Corona-Krise wurde eine Personalaufstockung im Gesundheitsamt (2.53.1/2: +24) und im kommunalen Ordnungsdienst (3.32.0/1: Aufstockung auf 42) erforderlich.
Daher bitten WiR um eine kurze Darstellung der Sachlage.
Antwort der Verwaltung:
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie ergaben sich dringend erforderliche, zusätzliche Personalbedarfe, insbesondere für den Fachdienst Gesundheit und im Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD).
Diese Personalbedarfe mussten zunächst durch temporäre Umsetzungen im Rahmen des Direktionsrechtes des Oberbürgermeisters innerhalb der Belegschaft und zu Lasten anderer Aufgaben aufgefangen werden. Zum Einsatz kam auch Personal aus Bereichen, welche pandemiebedingt runtergefahren wurden bzw. nur eingeschränkt arbeiten konnten.
Aufgrund des Rückgangs des Infektionsgeschehens und der seit Anfang Mai 2020 begonnenen schrittweisen Rückkehr der Gesamtverwaltung in einen Regelbetrieb, ist der Einsatz der umgesetzten Mitarbeitenden wieder in ihren regulären Aufgabenbereichen erforderlich.
Die aufgrund der Corona-Pandemie vorgenommenen Personalaufstockungen erfolgten im Rahmen von Umsetzungen von Mitarbeitenden innerhalb des Gesamtstellenplans sowie durch befristete Einstellungen, für die rechtlich, aufgrund der unterjährigen und nicht durchgängigen Besetzung, keine Veränderung des Stellenplans 2019/2020 erforderlich ist.
Die zusätzlich anfallenden Personalkosten gehen zu Lasten des Gesamthaushaltes und werden als coronabedingte Mehraufwendungen separat erfasst und zum Jahresende 2020 ausgewiesen.
Die weiteren Ausführungen lesen Sie hier.