W.i.R. bitten die Verwaltung bis zur Sondersitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 07.10.2021 um schriftliche Beantwortung folgender Fragen.
- Warum zeigt die aktuelle Fortschreibung des Sportplatzentwicklungsplanes nicht auf, welche Kapazitäten, z.B. auf einer Rundlaufbahn oder Rasenplatz, für andere Sportarten als nur Fußball in Remscheid – aufgeteilt nach Stadtteilen – benötigt werden?
Auszug aus der Antwort der Verwaltung: “Eine Aktualisierung der Auslastung der Sportart Leichtathletik in der Sportanlage Reinshagen wurde nicht vorgenommen, da der Schwerpunkt der Intention der anstehenden Entscheidungen sich auf die Sportfreiflächen Neuenkamp, Hackenberg und Klausen bezog.” - Wird der BV 10 Remscheid Eigenmittel (Finanziell bzw. Köperkraft) beim Umbau den Sportplatzes Neuenkamp leisten?
Antwort der Verwaltung: “Der BV 10 Remscheid wird die Eigenmittel beim Umbau des Sportplatzes leisten.”
- Wird die SG Hackenberg Eigenmittel (Finanziell bzw. Köperkraft) beim Umbau den Sportplatzes Hackenberg leisten?
Antwort der Verwaltung: “Die SG Hackenberg wird die Eigenmittel beim Umbau des Sportplatzes leisten.”
- Sollte das Röntgenstadion mal wegfallen, trainiert die 1. Mannschaft des FC Remscheids in Zukunft auf dem Rasenplatz im Stadion Reinshagen, wenn sie dort auch ihre Meisterschaftsheimspiele austragen oder auf einem Kunstrasenplatz?
Antwort der Verwaltung: “Die Trainingseinheiten der 1. Mannschaft des FC Remscheid werden — sollte das Röntgenstadion mal wegfallen- regelmäßig auf dem Jahnplatz in Lüttringhausen stattfinden.”
- Kann im Stadion Reinshagen eine Fluchtlichtanlage installiert werden?
Antwort der Verwaltung: “Die Möglichkeit zur Installation einer Flutlichtanlage im Stadion Reinshagen muss von den Technischen Betrieben (TBR) geprüft werden. Bislang liegt ein entsprechender Auftrag dazu nicht vor.”
Begründung:
Uns fehlt in der aktuellen Aufstellung des Sportplatzentwicklungsplanes die weitere Betrachtung aller Sportarten auf Außenanlagen. Das Gutachten zeigt nur die Entwicklung des Remscheider Fußballs und betrachtet auch nicht den (möglichen) zukünftigen Wegfall des Röntgenstadions.
Leider geht aus der Stellungnahme des Gutachtens und auch der Verwaltung nicht hervor, ob man für Schulsport, Breitensport und Wettkampfsport neben dem Fußball zukünftig genügend erforderliche Flächen in den jeweiligen Remscheider Stadtteilen im Außenbereich vorfinden wird.
Unserer Meinung nach, wurde mit diesem aktuell vorgelegten Gutachten nicht der Forderung der Politik nachgekommen, ein Gutachten zu erstellen, welches alle Sportarten auf Außensportanlagen beinhalten sollte.
Bei der in dem Beschluss befindlichen aufgezeigten Kostenkalkulation wurden keine Eigenanteile der ansässigen Vereine angezeigt. Sind die beiden betroffenen Vereine daher von dem Eigenanteil befreit?
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Die gesamte Antwort der Verwaltung liegt mit der Mitteilungsvorlage 16/1628 vor.