offe­ne Fra­gen zur Sport­flä­chen­ent­wick­lung in Remscheid

W.i.R. bit­ten die Ver­wal­tung bis zur Son­der­sit­zung des Aus­schus­ses für Sport und Frei­zeit am 07.10.2021 um schrift­li­che Beant­wor­tung fol­gen­der Fra­gen. 

  1. War­um zeigt die aktu­el­le Fort­schrei­bung des Sport­platz­ent­wick­lungs­pla­nes nicht auf, wel­che Kapa­zi­tä­ten, z.B. auf einer Rund­lauf­bahn oder Rasen­platz, für ande­re Sport­ar­ten als nur Fuß­ball in Rem­scheid – auf­ge­teilt nach Stadt­tei­len – benö­tigt werden?
    Aus­zug aus der Ant­wort der Ver­wal­tung: “Eine Aktua­li­sie­rung der Aus­las­tung der Sport­art Leicht­ath­le­tik in der Sport­an­la­ge Reins­ha­gen wur­de nicht vor­ge­nom­men, da der Schwer­punkt der Inten­ti­on der anste­hen­den Ent­schei­dun­gen sich auf die Sport­frei­flä­chen Neu­en­kamp, Hacken­berg und Klau­sen bezog.”
  2. Wird der BV 10 Rem­scheid Eigen­mit­tel (Finan­zi­ell bzw. Köper­kraft) beim Umbau den Sport­plat­zes Neu­en­kamp leisten?
    Ant­wort der Ver­wal­tung: “Der BV 10 Rem­scheid wird die Eigen­mit­tel beim Umbau des Sport­plat­zes leisten.”
  3. Wird die SG Hacken­berg Eigen­mit­tel (Finan­zi­ell bzw. Köper­kraft) beim Umbau den Sport­plat­zes Hacken­berg leisten?
    Ant­wort der Ver­wal­tung: “Die SG Hacken­berg wird die Eigen­mit­tel beim Umbau des Sport­plat­zes leisten.”
  4. Soll­te das Rönt­gen­sta­di­on mal weg­fal­len, trai­niert die 1. Mann­schaft des FC Rem­scheids in Zukunft auf dem Rasen­platz im Sta­di­on Reins­ha­gen, wenn sie dort auch ihre Meis­ter­schafts­heim­spie­le aus­tra­gen oder auf einem Kunstrasenplatz?
    Ant­wort der Ver­wal­tung: “Die Trai­nings­ein­hei­ten der 1. Mann­schaft des FC Rem­scheid wer­den — soll­te das Rönt­gen­sta­di­on mal weg­fal­len- regel­mä­ßig auf dem Jahn­platz in Lüttring­hau­sen stattfinden.”
  5. Kann im Sta­di­on Reins­ha­gen eine Flucht­licht­an­la­ge instal­liert werden?
    Ant­wort der Ver­wal­tung: “Die Mög­lich­keit zur Instal­la­ti­on einer Flut­licht­an­la­ge im Sta­di­on Reins­ha­gen muss von den Tech­ni­schen Betrie­ben (TBR) geprüft wer­den.  Bis­lang liegt ein ent­spre­chen­der Auf­trag dazu nicht vor.”

Begrün­dung:
Uns fehlt in der aktu­el­len Auf­stel­lung des Sport­platz­ent­wick­lungs­pla­nes die wei­te­re Betrach­tung aller Sport­ar­ten auf Außen­an­la­gen. Das Gut­ach­ten zeigt nur die Ent­wick­lung des Rem­schei­der Fuß­balls und betrach­tet auch nicht den (mög­li­chen) zukünf­ti­gen Weg­fall des Röntgenstadions.
Lei­der geht aus der Stel­lung­nah­me des Gut­ach­tens und auch der Ver­wal­tung nicht her­vor, ob man für Schul­sport, Brei­ten­sport und Wett­kampf­sport neben dem Fuß­ball zukünf­tig genü­gend erfor­der­li­che Flä­chen in den jewei­li­gen Rem­schei­der Stadt­tei­len im Außen­be­reich vor­fin­den wird.
Unse­rer Mei­nung nach, wur­de mit die­sem aktu­ell vor­ge­leg­ten Gut­ach­ten nicht der For­de­rung der Poli­tik nach­ge­kom­men, ein Gut­ach­ten zu erstel­len, wel­ches alle Sport­ar­ten auf Außen­sport­an­la­gen beinhal­ten sollte.
Bei der in dem Beschluss befind­li­chen auf­ge­zeig­ten Kos­ten­kal­ku­la­ti­on wur­den kei­ne Eigen­an­tei­le der ansäs­si­gen Ver­ei­ne ange­zeigt. Sind die bei­den betrof­fe­nen Ver­ei­ne daher von dem Eigen­an­teil befreit?

_________________________________________________________________________________

Die gesam­te Ant­wort der Ver­wal­tung liegt mit der Mit­tei­lungs­vor­la­ge 16/1628 vor.