Da uns die Antwort auf unsere Anfrage vom 14. Mai 2021 nicht zufrieden stellt, stellten W.i.R. am 23. Juni 2021 im Rat eine Nachfrage:
Die Mitteilungsvorlage 16/1131 zum Hauptausschuss am 10.06.2021 als Antwort auf unsere Anfrage vom 14.05.2021 zum Hauptausschuss am 20.05.2021 beantwortet leider nicht die Darstellungspunkte, die wir in unserer Anfrage aufgezählt haben.
Wir bitten daher noch einmal um eine kurze Darstellung
a) mit welcher verwaltungsseitigen Hilfestellung das Abwicklungsverfahren ISG alt verläuft,
b) ob engmaschige Gespräche über die Neuauflage mit dem Verein ISG e.V. geführt werden bzw. wieviel Personalkapazität bei der Betreuung/Neuauflage der ISG gebunden ist.
Außerdem verwundert uns die Zeitangabe zu der vorliegenden Antwort zu unseren gezielt gestellten Anfragepunkten. Wie kann es sein, dass Antworten (Wortgleich zur Aussage in der BV 1) aus dem laufenden Geschäft mit insgesamt 10 Zeilen 90 Minuten Bearbeitungszeit benötigen?
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Anfrage vom 14. Mai 2021:
In der Sitzung der Bezirksvertretung 1 – Alt Remscheid am 17.03.2021 hat der Baudezernent im Rahmen der Thematik Sanierungsgebiet Alleestraße erwähnt, dass für einen möglichen Beirat in diesem Verfahren eventuell auch Vertreter der ISG Alleestraße Teilnehmer sein könnten. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die ISG Alleestraße satzungsgemäß ausgelaufen ist und abgewickelt wird.
Um den vermeintlichen Widerspruch aufzuklären, bitten W.i.R. im Hauptausschuss am 20.05.2021 daher um eine kurze Darstellung
a) des Abwicklungsverfahrens
und
b) bei einer möglichen Neuauflage:
• den Einsatz gemeinsamer Konzeptideen,
• die Angabe des Personaleinsatzes für eine weitere Betreuung der ISG sowie der abgestimmten Gesprächsverfahren.
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Antwort der Verwaltung:
Die Satzung über die Festlegung des Gebietes der Immobilien- und Standortgemeinschaft Innenstadt / Alleestraße ist vom Rat der Stadt Remscheid am 26.11.2015 beschlossen worden und am 01.01.2016 in Kraft getreten. Die Geltungsdauer der Satzung war gemäß § 5 ISGG NRW auf Jahre 5 Jahre begrenzt, die Satzung ist zum 31.12.2020 außer Kraft getreten. Derzeit erfolgt die Schlussabwicklung der Maßnahme.
Die Initiatoren der ISG haben Interesse an einer Fortführung der gesetzlichen ISG, hierzu laufen Abstimmungen zwischen den Initiatoren der ISG und der Verwaltung über die Art und den Umfang einer zukünftigen ISG. Für eine Weiterführung der gesetzlichen ISG ist der Erlass einer neuen Satzung erforderlich. Die Verwaltung unterstützt die Initiatoren dabei, die Voraussetzungen für ein solches Verfahren zu klären.