Immo­bi­li­en­stand­ort­ge­mein­schaft Allee­stra­ße: Abwick­lung und Neuauflage

Da uns die Ant­wort auf unse­re Anfra­ge vom 14. Mai 2021 nicht zufrie­den stellt, stell­ten W.i.R. am 23. Juni 2021 im Rat eine Nachfrage:

Die Mit­tei­lungs­vor­la­ge 16/1131 zum Haupt­aus­schuss am 10.06.2021 als Ant­wort auf unse­re Anfra­ge vom 14.05.2021 zum Haupt­aus­schuss am 20.05.2021 beant­wor­tet lei­der nicht die Dar­stel­lungs­punk­te, die wir in unse­rer Anfra­ge auf­ge­zählt haben. 

Wir bit­ten daher noch ein­mal um eine kur­ze Darstellung 

a) mit wel­cher ver­wal­tungs­sei­ti­gen Hil­fe­stel­lung das Abwick­lungs­ver­fah­ren ISG alt verläuft,

b) ob eng­ma­schi­ge Gesprä­che über die Neu­auf­la­ge mit dem Ver­ein ISG e.V. geführt wer­den bzw. wie­viel Per­so­nal­ka­pa­zi­tät bei der Betreuung/Neuauflage der ISG gebun­den ist.

Außer­dem ver­wun­dert uns die Zeit­an­ga­be zu der vor­lie­gen­den Ant­wort zu unse­ren gezielt gestell­ten Anfra­ge­punk­ten. Wie kann es sein, dass Ant­wor­ten (Wort­gleich zur Aus­sa­ge in der BV 1) aus dem lau­fen­den Geschäft mit ins­ge­samt 10 Zei­len 90 Minu­ten Bear­bei­tungs­zeit benötigen?

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Anfra­ge vom 14. Mai 2021:

In der Sit­zung der Bezirks­ver­tre­tung 1 – Alt Rem­scheid am 17.03.2021 hat der Bau­de­zer­nent im Rah­men der The­ma­tik Sanie­rungs­ge­biet Allee­stra­ße erwähnt, dass für einen mög­li­chen Bei­rat in die­sem Ver­fah­ren even­tu­ell auch Ver­tre­ter der ISG Allee­stra­ße Teil­neh­mer sein könn­ten. Gleich­zei­tig wies er dar­auf hin, dass die ISG Allee­stra­ße sat­zungs­ge­mäß aus­ge­lau­fen ist und abge­wi­ckelt wird.

Um den ver­meint­li­chen Wider­spruch auf­zu­klä­ren, bit­ten W.i.R. im Haupt­aus­schuss am 20.05.2021 daher um eine kur­ze Darstellung 

a) des Abwicklungsverfahrens

und

b) bei einer mög­li­chen Neuauflage:
• den Ein­satz gemein­sa­mer Konzeptideen,
• die Anga­be des Per­so­nal­ein­sat­zes für eine wei­te­re Betreu­ung der ISG sowie der abge­stimm­ten Gesprächsverfahren.

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Ant­wort der Verwaltung:

Die Sat­zung über die Fest­le­gung des Gebie­tes der Immo­bi­li­en- und Stand­ort­ge­mein­schaft Innen­stadt / Allee­stra­ße ist vom Rat der Stadt Rem­scheid am 26.11.2015 beschlos­sen wor­den und am 01.01.2016 in Kraft getre­ten. Die Gel­tungs­dau­er der Sat­zung war gemäß § 5 ISGG NRW auf Jah­re 5 Jah­re begrenzt, die Sat­zung ist zum 31.12.2020 außer Kraft getre­ten. Der­zeit erfolgt die Schluss­ab­wick­lung der Maßnahme.

Die Initia­to­ren der ISG haben Inter­es­se an einer Fort­füh­rung der gesetz­li­chen ISG, hier­zu lau­fen Abstim­mun­gen zwi­schen den Initia­to­ren der ISG und der Ver­wal­tung über die Art und den Umfang einer zukünf­ti­gen ISG. Für eine Wei­ter­füh­rung der gesetz­li­chen ISG ist der Erlass einer neu­en Sat­zung erfor­der­lich. Die Ver­wal­tung unter­stützt die Initia­to­ren dabei, die Vor­aus­set­zun­gen für ein sol­ches Ver­fah­ren zu klären.