Fett­ab­schei­der im Abwas­ser­sys­tem gas­tro­no­mi­scher Betriebe

W.i.R. bit­ten die Ver­wal­tung in der Sit­zung des Aus­schus­ses für Bür­ger­ser­vice, Ord­nung und Sicher­heit am 23.08.2022um schrift­li­che Beant­wor­tung fol­gen­der Fragen:

  1. Gibt es für gas­tro­no­mi­sche Betrie­be unter­schied­li­che Vor­schrif­ten für den ver­pflich­ten­den Ein­bau von Fett­ab­schei­dern im Abwas­ser­sys­tem, z.B. nach Grö­ße, Lage und/oder Art der Gastronomie?
  2. Ist eine Ein­bau­ver­pflich­tung abhän­gig davon ob der/die Betreiber/in Eigentümer/in oder Pächter/in des gas­tro­no­mi­schen Betrie­bes ist?
  3. Nach wel­chem Regel­werk ver­an­lasst die zustän­di­ge Behör­de eine Einbauverpflichtung?

Begrün­dung:
Uns wur­de von einem Päch­ter eines Gas­tro­no­mie­be­trie­bes zuge­tra­gen, dass die unte­re Was­ser­schutz­be­hör­de der Stadt Rem­scheid den Ein­bau einen Fett­ab­schei­ders im Abwas­ser­sys­tem von ihm ver­lang­te. Im Nach­gang hät­te sich aber her­aus­ge­stellt, dass nur Eigen­tü­mer eines Gas­tro­no­mie­be­trie­bes dazu ver­pflich­tet gewe­sen wären.

Um Klar­heit in die­ser Ange­le­gen­heit zu bekom­men, möch­ten wir wis­sen, auf wel­cher recht­li­chen Basis Gastronomiebetreiber/innen zum Ein­bau eines Fett­ab­schei­ders im Abwas­ser­sys­tem ver­pflich­tet sind.

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Die Ant­wort der Ver­wal­tung fin­den Sie hier.