W.i.R. bitten die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 23.08.2022um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
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Gibt es für gastronomische Betriebe unterschiedliche Vorschriften für den verpflichtenden Einbau von Fettabscheidern im Abwassersystem, z.B. nach Größe, Lage und/oder Art der Gastronomie?
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Ist eine Einbauverpflichtung abhängig davon ob der/die Betreiber/in Eigentümer/in oder Pächter/in des gastronomischen Betriebes ist?
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Nach welchem Regelwerk veranlasst die zuständige Behörde eine Einbauverpflichtung?
Begründung:
Uns wurde von einem Pächter eines Gastronomiebetriebes zugetragen, dass die untere Wasserschutzbehörde der Stadt Remscheid den Einbau einen Fettabscheiders im Abwassersystem von ihm verlangte. Im Nachgang hätte sich aber herausgestellt, dass nur Eigentümer eines Gastronomiebetriebes dazu verpflichtet gewesen wären.
Um Klarheit in dieser Angelegenheit zu bekommen, möchten wir wissen, auf welcher rechtlichen Basis Gastronomiebetreiber/innen zum Einbau eines Fettabscheiders im Abwassersystem verpflichtet sind.
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Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier.