W.i.R. stellen nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:
Im § 5 Absatz 3 Satz 2 der Neufassung der Satzungen der Stadt Remscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege, von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder und bei Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten Offener Ganztagsschulen im Primärbereich vom XX.XX.2024, gültig ab 01.08.2024, wird das Wort „Elterngeld“ ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Auch in den vorangegangenen Satzungen aus 2011, 2016 und 2021 wurde explizit das Elterngeld zur Einkommensermittlung nicht hinzugezogen.
(Auszug aus § 5 dieser Satzungen: „…Das Kindergeld und evtl. Zuschläge nach dem
Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden Vorschriften sowie das Elterngeld nach dem
Bundeselterngeldgesetz sind nicht hinzuzurechnen. …“ )
Wir sind der Meinung, dass diese vom Bund finanziell unterstützende Maßnahme, durch die hier angestrebte Einbeziehung in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien, ihren Sinn und Zweck verliert.