Begräb­nis­wald

W.i.R. bit­ten die Ver­wal­tung fol­gen­den Prüf­auf­trag in der Sit­zung des Betriebs­aus­schus­ses für die Tech­ni­schen Betrie­be Rem­scheid am 07.06.2022 zur Abstim­mung zu stellen:

  • Die TBR wird beauf­tragt zu prü­fen, ob auf dem unte­ren Gelän­de des städ­ti­schen Fried­ho­fes Reins­ha­gen (Wald­fried­hof) ein Begräb­nis­wald rea­li­sier­bar wäre.

Begrün­dung:
Im unte­ren Bereich des städ­ti­schen Fried­ho­fes Reins­ha­gen (ent­lang des Wan­der­we­ges Born­s­tal – Ehren­hain) fin­den kei­ne Sarg- oder Urnen­be­stat­tun­gen mehr statt. Dort hat sich unter Bäu­men eine Frei­flä­che gebil­det, die sich unse­rer Mei­nung nach als Begräb­nis­wald anbie­ten wür­de. Eine sepa­ra­te Zuwe­gung zu die­sem Stand­ort wäre vom unte­ren Ende der der­zei­ti­gen Fried­hofs­flä­che über den Wald­weg möglich.

Da unter ande­rem in der BV 3 — Len­nep berich­tet wur­de, dass für einen Begräb­nis­wald der Land­schafts­schutz auf­ge­ho­ben wer­den könn­te, soll­te das auch an die­sem Stand­ort kein Hin­der­nis­grund sein. Eine Abgren­zung zum eigent­li­chen Fried­hof wäre durch die Ver­set­zung des Zau­nes auch möglich.

Dis­kus­sio­nen mit Anlie­gern und Jägern an ande­ren Stand­or­ten wären so ver­meid­bar und die Nähe zum Ehren­hain wür­de die Beson­der­heit die­ser Ruhe­stät­te unterstreichen.

 

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Da die TBR im Aus­schuss berich­te­te, dass die Nut­zungs­zei­ten eini­ger Grä­ber in dem ange­frag­ten Bereich noch bis zu 35 Jah­re betra­gen, wur­de der Prüf­auf­trag von der Mehr­heit abgelehnt.