Begleit­an­trag zum nach­hal­ti­gen Innenstadtverkehrskonzept

W.i.R. bean­tra­gen, der Rat der Stadt Rem­scheid möge fol­gen­de Ergän­zung in die Beschluss­vor­la­ge 16/5513 „Nach­hal­ti­ges Innen­stadt­ver­kehrs­kon­zept Stadt Rem­scheid“ aufnehmen:

• Jede ein­zel­ne Maß­nah­me wird vor der Umset­zung auf ihre Umsetz­bar­keit geprüft und zum end­gül­ti­gen Beschluss dem Rat zur Ent­schei­dung vorgelegt.

Begrün­dung:
In dem Innen­stadt­ver­kehrs­kon­zept sind meh­re­re Maß­nah­men benannt, wo noch offe­ne Prü­fun­gen aus­ste­hen, z.B.
• bei der Öff­nung des Bus­tun­nels am Allee­cen­ter für Fahr­rad­fah­rer, hier feh­len die Ant­wor­ten zu unse­rer Anfra­ge vom Aus­schuss für Wirt­schafts­för­de­rung und Mobi­li­tät am 12.01.2023;
• beim Weg­fall der Links­ab­bie­ger­spur auf der Frei­heitstra­ße zur Stra­ße Am Bruch, wel­che Aus­wir­kun­gen hat dies auf den Ver­kehrs­fluss in den Neben­stra­ßen und bei der Andie­nung des Gewer­be­parks Am Bruch;
• bei der Kreu­zung Blumenstraße/Honsberger Stra­ße, hier ändert sich nichts an der Auf­stell­flä­che für die Links­ab­bie­ger von der Frei­heitstra­ße in die Hons­ber­ger Stra­ße, wel­che Aus­wir­kun­gen hat dies auf den Rück­stau in der West­stra­ße, gibt es ande­re Lösungs­an­sät­ze, wie mit den Anrai­nern verabredet;
• bei der Rege­lung zur ver­blei­ben­den Park­raum­nut­zung an der Freiheitstraße.

Soll­te der Rat der Stadt Rem­scheid die­se Vor­la­ge ohne den oben genann­ten Zusatz beschlie­ßen, wer­den Maß­nah­men beschlos­sen, die ohne vor­he­ri­ge wei­te­re Prü­fun­gen dann umge­setzt wer­den müs­sen. Das kann nicht im Sin­ne einer sinn­vol­len Umset­zung des Ver­kehrs­kon­zep­tes sein.
Auch soll­te für die Frei­heitstra­ße das Ver­kehrs­gut­ach­ten aus 2011 über­ar­bei­tet wer­den und die bereits damals erlang­ten Kennt­nis­se in die­ses Kon­zept einfließen.