Anzahl der Kin­der und Jugend­li­chen aus Nach­bar­städ­ten an Rem­schei­der Bildungseinrichtungen

W.i.R. bit­ten die Ver­wal­tung zur Sit­zung des Aus­schus­ses für Schu­le am 21.02.2024 um eine schrift­li­che Beant­wor­tung fol­gen­der Fragen:

1. Besu­chen zur­zeit Kin­der aus unse­ren Nach­bar­städ­ten Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Remscheid?

2. Wenn ja, wie vie­le Kin­der sind das, auf­ge­schlüs­selt nach Städten?

3. Wie vie­le Kin­der aus unse­ren Nach­bar­städ­ten besu­chen zur­zeit Rem­schei­der Grund­schu­len, auf­ge­schlüs­selt nach Klas­se 1 bis 4 und Städte?

4. Wie vie­le Kin­der und Jugend­li­che aus unse­ren Nach­bar­städ­ten besu­chen zur­zeit wei­ter­füh­ren­de Schu­len in Rem­scheid, auf­ge­schlüs­selt nach Jahr­gangs­stu­fe und Städ­ten und Schulformen?

Begrün­dung:
Wir möch­ten uns zu die­ser The­ma­tik einen Über­blick verschaffen.


Die Anfra­ge wur­de mit der Vor­la­ge 16/5620 beantwortet.

1. Besu­chen zur­zeit Kin­der aus unse­ren Nach­bar­städ­ten Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Remscheid?

Ja. Im Rah­men der Trä­ger­au­to­no­mie des § 4 SGB VIII tref­fen die frei­en Trä­ger der Jugend­hil­fe die Ent­schei­dung zur Auf­nah­me von Kin­dern in ihre Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung auto­nom und damit unab­hän­gig vom jewei­li­gen Wohn­ort. Grün­de hier­für erge­ben sich aus einem Wohn­ort­wech­sels wäh­rend der Kin­der­gar­ten­zeit, der Ent­schei­dung des Trä­gers, Per­so­nal zu gewin­nen, indem früh­zei­tig ein Betreu­ungs­platz zur Ver­fü­gung gestellt wird, der Ent­schei­dung des Trä­gers, Gemein­de­mit­glie­der mit Wohn­sitz in einer Nach­bar­stadt in eige­nen Ein­rich­tun­gen zu betreu­en oder die Ent­schei­dung der Trä­ger, Fami­li­en auf­grund spe­zi­el­ler päd­ago­gi­scher Aus­rich­tun­gen auf­zu­neh­men. Wer­den von ein­zel­nen frei­en Trä­gern jedoch regel­haft mehr als 10 Plät­ze durch aus­wär­ti­ge Kin­der genutzt, erfolgt eine freund­li­che Bit­te an den Trä­ger, zuvor­derst Fami­li­en mit Wohn­sitz in Rem­scheid einen Kin­der­gar­ten­platz anzu­bie­ten. In städ­ti­schen Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen wer­den grund­sätz­lich kei­ne Kin­der mit aus­wär­ti­gem Wohn­sitz auf­ge­nom­men. In begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len kann hier jedoch auch abwei­chend ent­schie­den werden.

2. Wenn ja, wie vie­le Kin­der sind das, auf­ge­schlüs­selt nach Städten?

89 Kin­der mit einem Wohn­ort, der nicht im Rem­schei­der Stadt­ge­biet liegt, besu­chen zum Stich­tag 1.1.2024 eine Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung in Rem­scheid. Dies ent­spricht 2,2% aller beleg­ba­ren Plätze.

Hückes­wa­gen 2
Lever­ku­sen 2
Rade­vorm­wald 4
Solin­gen 9
Wer­mels­kir­chen 13
Wup­per­tal 59

Wie vie­le Kin­der mit Wohn­sitz in Rem­scheid Kin­der­ta­ges­be­treu­un­gen der Nach­bar­städ­te in Anspruch neh­men, ist nicht bekannt.

Die Fra­gen 3. und 4. wer­den auf­grund der klei­nen Daten­men­gen aus daten­schutz­recht­li­chen Grün­den zusam­men­ge­fasst. Eine Ein­zel­dar­stel­lung nach Wohn­ort erfolgt erst ab der Grö­ße 10. Die gewünsch­te Dar­stel­lung ist als Anla­ge beigefügt.