JuWähl

Zum 01. Mai 2019 “grün­de­te” sich die Jugend­or­ga­ni­sa­ti­on der Wäh­ler­ge­mein­schaft in Rem­scheid e.V. — JuWähl.
Zur Spre­che­rin von JuWähl wur­de Lisa Ali­na Gar­weg ernannt. Ihre Stell­ver­tre­te­rin ist Karo­li­ne Brüt­zel.


Aus­zug zu JuWähl aus der Sat­zung der W.i.R. e.V.:
§ 9 Jun­ge Wäh­ler (JuWähl)

(1) Die Wäh­ler­ge­mein­schaft in Rem­scheid bil­det eine Ver­ei­ni­gung der Jun­gen Wäh­ler (JuWähl) die die Inter­es­sen jün­ge­rer Men­schen in der WiR ver­tritt und die WiR wie­der­um gegen­über jün­ge­ren Rem­schei­de­rin­nen und Rem­schei­dern repräsentiert.

(2) Die Mit­glie­der der Wäh­ler­ge­mein­schaft in Rem­scheid, die das 35. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben, bil­den die Mit­glie­der der Ver­ei­ni­gung, sofern sie die­ser Mit­glied­schaft nicht widersprechen.

(3) Die Mit­glie­der der JuWähl wäh­len aus ihrer Mit­te min­des­tens einen Spre­cher und einen Stell­ver­tre­ter. Die­se haben das Recht, bera­tend an Vor­stands­sit­zun­gen der Wäh­ler­ge­mein­schaft teilzunehmen.

(4) Der Vor­stand der Wäh­ler­ge­mein­schaft beschließt bis zum 28.2. eines jeden Jah­res ein Bud­get für JuWähl, das min­des­tens den hal­ben Mit­glieds­bei­trä­gen der Mit­glie­der der JuWähl entspricht.

(5) Über das Bud­get befin­det der Vor­stand oder die Mit­glie­der­ver­samm­lung der JuWähl. Ver­wal­tet wird es durch den Finanz­be­auf­trag­ten der Wäh­ler­ge­mein­schaft in Remscheid.

(6) JuWähl kann sich ein eige­ne Sat­zung und Geschäfts­ord­nung geben. Die­se kann regeln:

a) die Mit­glied­schaft in JuWähl ohne Mit­glied­schaft in der Wäh­ler­ge­mein­schaft, wobei ein Min­dest­bei­trag von 50 % der Mit­glieds­bei­trä­ge der Wäh­ler­ge­mein­schaft erho­ben wer­den muss.

b) die Ein­rich­tung eines Vor­stan­des (wobei der Spre­cher der JuWähl sowie min­des­tens die Hälf­te der Vor­stands­mit­glie­der Mit­glied der Wäh­ler­ge­mein­schaft sein müssen)