Unsere Mitglieder im Hauptausschuss
Mitglied
Waltraud Bodenstedt
Geburtsdatum / — ort: | Remscheid |
Adresse: | Steinackerstr. 26a, 42859 Remscheid |
Telefon: | 781965 |
Familienstand / Kinder: | Ich bin verwitwet und habe einen Sohn mit eigener Familie |
Beruf/Ausbildung: | Diplomfinanzwirtin |
seit wann in Remscheid: | seit Geburt |
politische Aktivitäten: | Mitarbeit in der W.i.R. |
politische Ämter: | seit 2004 Ratsmitglied, seit 2014 Sprecherin der Ratsgruppe, Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, Mitglied in der Kommission für Beschwerden und Anregungen, Mitglied im Ausschuss für Schule, Mitglied im Integrationsrat, Mitglied im Aufsichtsrat GEWAG, stellv. Mitglied im Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit, Stellvertreterin bei der Mitgliederversammlung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Bergisch Land e.V. |
seit wann im Rat/Fraktion: | 2004 |
Vereine, sonstige Ämter: | Aktives Mitglied im a) Förderverein des Gertrud-Bäumer-Gymnasiums b) Partnerschaftsverein Quimper / Remscheid c) Verein Pro Arte zur Kulturunterstützung in Remscheid d) Freundschaftsverein Kirsehir — Remscheid |
Hobbys/Interessen: | Soweit noch Zeit bleibt: Reisen |
Was reizt Sie an der Kommunalpolitik? | Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten |
Wann traten Sie in die Wählergemeinschaft ein und warum? | Ende 1999 in die Wählergemeinschaft in Remscheid Mitwirkung an der Entwicklung der Stadt und ihrer Stadtgesellschaft |
Die Interessen welcher Gruppen vertreten Sie? | Aller Bürger, soweit sie ein Sprachrohr brauchen |
Für welche konkreten Vorhaben wollen Sie sich Einsetzen? | Schulbereich: Laufende Gebäudesanierung, Erweiterung des Ganztagsangebotes, Verbesserung der Sprachkompetenz (auch von Migranten), Vertiefung des berufsbezogenen Unterrichts in den weiterführenden Schulen und enge Kooperation mit den Remscheider Betrieben, Ausstattung des digitalen Lehrbetriebs Sozialbereich: bezahlbare Wohnbebauung für junge Familien, Zusammenarbeit in den Stadtteilen, Schwerpunkt Sicherheit und Sauberkeit; Aktivierung der Migrantenfamilien zur Teilnahme am sozialen Leben in unserer Stadt und in ihren Wohnquartieren Wirtschaft: Veränderung der Gemeindefinanzausstattung, Einsatz für die Geschlossenheit der bergischen Region, Auffangen der Veränderungen des Industriestandortes durch Tourismusangebote (z.B. Bahntrassen, Umsetzung des DOC-Projektes), Stärkung der Gründerinitiativen |
Kandidatur im Wahlbezirk Reinshagen: | Umbau des Stadions mit seinem Umfeld, Erneuerung und Sicherung des Ehrenhains, Instandhaltung der Wanderwege im Schimmelbusch, Unterstützung der Schule Reinshagen mit dem Thema: sicherer Schulweg, Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Westhauserstraße bei Ausweisung als Umleitungsstrecke, Veränderung der Wohnbebauung zwischen Güldenwerth und Bahnlinie |
1. Stellvertreter
Dem Ausschuss sind die nachfolgend aufgeführten Zentraldienste (ZD) und Fachdienste (FD) zugeordnet:
0.02 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters – Kommunikation,
Repräsentation und Bürgerdialog
0.03 Rats- und Gemeindeangelegenheiten
0.05 Behindertenberatung und Seniorenbüro
0.08 Personalrat
0.11 Personal und Organisation
0.17 Kommunales Integrationszentrum
0.19 Digitalisierung
1.20 Kämmerei
1.21 Steuern und Finanzbuchhaltung
1.28 Gebäudemanagement
3.00 Stabsstelle (für) Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Mobilität
Geschäftsführung: Zentraler Sitzungsdienst, FD 0.03
Zuständigkeit bzw. abschließende Entscheidung
- Der Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen entscheidet über alle Angelegenheiten, für die der Rat nicht ausschließlich zuständig ist und für die nicht anderweitig die Zuständigkeit einer Bezirksvertretung oder eines Ausschusses oder des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin festgelegt ist. (Ziff. 16.2 Hauptsatzung);
- Der Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen stimmt die Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander ab. Hierzu berät er über von einander abweichende Fachausschussempfehlungen, wenn verschiedene Fachausschüsse mit den Vorbereitungen und Beratungen von fachgebietsüberschreitenden Angelegenheiten betraut sind, deren abschließende Entscheidung dem Rat vorbehalten ist. Gleiches gilt, wenn ein Fachausschuss und eine Bezirksvertretung oder verschiedene Bezirksvertretungen beteiligt sind und voneinander abweichende Empfehlungen abgeben. (§ 59 Abs. 1 GO NRW i. V. m. Ziff. 16.3 HauptS);
- Dringlichkeitsbeschlüsse in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist (§ 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW);
- Entscheidungen über Streitigkeiten der Bezirksvertretungen untereinander und zwischen Bezirksvertretungen und den Ausschüssen über Zuständigkeiten im Einzelfall (§ 37 Abs. 2 GO NRW);
- Entscheidung über die Planung von Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung im Rahmen der vom Rat festgelegten allgemeinen Richtlinien (§ 61 GO NRW) (Ziff. 16.4 HauptS);
- Anhörung bei abweichenden Meinungen der Beigeordneten im Verwaltungsvorstand (§ 70 Abs 4 GO NRW);
- Genehmigung vor Antritt von Dienstreisen
a. im Sinne des Landesreisekostengesetzes für die Stellvertreter des Oberbürgermeisters, die Bezirksvertretungen, die Ausschüsse und die Gremien im Sinne von Ziff. 17.5 HauptS, (Ziff 22.1 HauptS);
b. der Mitglieder von Beiräten und anderen Gremien nach Ziff. 17.5 HauptS, (Ziff 22.3 HauptS);
c. der Mitglieder von Bezirksvertretungen, Ausschüssen, Beiräten und anderen Gremien nach Ziff. 17.5 HauptS, wenn diese mehrtägig sind (Ziff 22.3 HauptS). - Anhörung vor der Bestellung geeigneter Personen als Gutachter für den Gutachterausschuss nach § 2 Abs. 1 GAVO1 durch den Regierungspräsidenten (Rat 28.05.2001);
- Entscheidung über Weisungen des Oberbürgermeisters bei fehlender Übereinstimmung zwischen Oberbürgermeister und dem Betriebsausschuss der Technischen Betriebe Remscheid (§ 6 Eigenbetriebsverordnung; § 6 Abs. 2 Satzung TBR);
- Der Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen trifft die verfahrensleitenden Beschlüsse bei der Aufstellung von Bauleitplänen, soweit sie nicht nach Ziffer 10.14.1 HauptS auf die Bezirksvertretungen übertragen sind; ausgenommen sind abschließende Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren und abschließende Satzungsbeschlüsse auf der Grundlage des Baugesetzbuches und des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch. (Ziff. 16.5 HauptS);
- Entscheidung über die Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB
- Entscheidung über Ausnahmen von Veränderungssperren nach § 14 (2) BauGB
- Überprüfung von Anregungen und Beschwerden in allen Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat und Abgabe einer Empfehlung (§ 24 GO NRW , Ziff. 31.1 ff HauptS) auf Vorschlag der als Unterausschuss des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen gebildeten Kommission für Anregungen und Beschwerden;
- Entscheidung über projektbezogene Angelegenheiten des geplanten Designer Outlet Centers und damit verbundener Ersatzmaßnahmen;
- Vorbereitung der Haushaltssatzung und Entscheidungen für die Ausführung des Haushaltsplanes, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ausschüsse oder des Rates gegeben ist (§ 59 Abs. 2 GO NRW);
- Entscheidungen über den Erlass von Ansprüchen, soweit sie von ihrer Bedeutung den Umfang der Geschäfte der laufenden Verwaltung übersteigen (über 250.000 EUR) Ziff. 8.2.3.2 AGA);
- An- und Vornahme von Schenkungen; davon ausgenommen sind Schenkungen von Kulturgütern an die Stadt Remscheid zu musealen Zwecken, die keine unverhältnismäßigen einmaligen Kosten oder laufende Unterhaltungsaufwendungen verursachen. In diesen Fällen entscheidet der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin über die Annahme. Über die angenommenen Schenkungen ist dem Ausschuss jährlich zu berichten;
- Vorbereitung der Änderung von Steuersatzungen;
- Für Bedienstete in Führungspositionen trifft der Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen Entscheidungen nach Maßgabe der Ziff. 24.4 HauptS
- Freigabe von neuen Maßnahmen oder Investitionsprojekten nach vorheriger Beratung in den Fachausschüssen;
- Entscheidung von Angelegenheiten städtischer Beteiligungen, die strategische Bedeutung haben, so u.a. Jahresabschluss, Wirtschaftsplan und Gesellschaftsvertrag
- Entwicklung, Begleitung und Steuerung der Umsetzung der Lokalen Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Remscheid;
- Strategische Steuerung von Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung (u.a. Digitale Modellregion Bergisches Land), von ganzheitlichen Entwicklungskonzepten (u.a. Smart City) und damit einhergehenden Infrastrukturmaßnahmen (u.a. Digitalisierung der schulischen Infrastruktur, Breitbandausbau);
- Entscheidung über Miet- und Pachtverträge wesentlicher Objekte, wenn eine Gesamtjahresmiete oder ‑pacht von 50.000 € überschritten wird