Unsere Mitglieder im Betriebsausschuss für die Technischen Betriebe Remscheid
Mitglied
Arno Voss
Geburtsdatum / — ort: | 13.04.1935, Remscheid |
Adresse: | Am Sieper Park 59, 42855 Remscheid |
Telefon: | 02191/21308 |
Familienstand / Kinder: | verheiratet, eine Tochter und einen Schwiegersohn |
Beruf/Ausbildung: | Berufskolleglehrer i.R. |
seit wann in Remscheid: | seit Geburt |
politische Aktivitäten: | früher: Rat, Bezirksvertretung 1 — Alt-Remscheid, verschiedene Ausschüsse, Seniorenbeirat jetzt: Sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss TBR, sowie Stellvertreter im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung |
politische Ämter: | früher: Bezirksvorsteher und Bezirksvertreter in der Bezirksvertretung 1 — Alt-Remscheid jetzt: Sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss TBR, sowie Stellvertreter im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung |
seit wann im Rat/Fraktion: | — |
Vereine, sonstige Ämter: | — |
Hobbys/Interessen: | — |
Was reizt Sie an der Kommunalpolitik? | — |
Wann traten Sie in die Wählergemeinschaft ein und warum? | 1999 |
Die Interessen welcher Gruppen vertreten Sie? | — |
Für welche konkreten Vorhaben wollen Sie sich Einsetzen? | — |
Arno Voss
Stellvertreter
Betriebsausschuss für die Technischen Betrieb Remscheid (TBR)
Der Betriebsausschuss berät die Geschäftsvorfälle der Technischen Betriebe Remscheid nach Maßgabe der Eigenbetriebsverordnung und der Satzung.
Geschäftsführung: Zentraler Sitzungsdienst
Zuständigkeit bzw. abschließende Entscheidung
1. | Der Betriebsausschuss berät die vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten vor. (§ 5 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung und § 4 Abs. 4 Satzung TBR) |
2. | Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die Eigenbetriebsverordnung übertragen sind. Darüber hinaus entscheidet der Betriebsausschuss über die ihm vom Rat der Stadt ausdrücklich übertragenen Aufgaben sowie über
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3. | Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Oberbürgermeisterin mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses entscheiden. (§ 5 Abs. 6 Eigenbetriebsverordnung und § 4 Abs. 5 Satzung TBR.) |
4. | Entscheidung über die Entwidmung bei Einzelgrabstätten (§3 Friedhofssatzung für die städtischen Friedhöfe in Remscheid) |
5. | Entscheidung über Gebührenbefreiung im Rahmen der Friedhofsgebührensatzung in besonderen Fällen (§4 Friedhofsgebührensatzung) |
